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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52121 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55090918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6J x 15H2 Typ RP15-6015
             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                               An der Roßweid 23-25
                                               76229 Karlsruhe
                                               49020141109

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            RP15
             Typ                               RP15-6015
             Radgröße                          6J x 15H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             X2           RP15-6015 X2 / Z04 N4 Ø63,4-            4/100/56,6         42        560    2100
                          Ø56,6

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52121
             Herstellerzeichen                 PLATIN
             Radtyp und Ausführung             RP15-6015 (s.o.)
§ 22 52121




             Radgröße                          6J x 15H2
             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Woche und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                    -
             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                    26
             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                    -
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                    28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Fiat
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52121 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55090918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6J x 15H2 Typ RP15-6015
             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo          51, 63, 74    185/65R15   A91                             A15 A19 Flh
             KL1T                    51, 63, 74    195/60R15   A91                             Lim S03
             e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    195/65R15   A91
                                     51, 63, 74    205/60R15   A12
             Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                   A12 A15 A19
             KLAS                    53-74         195/50R15   A01 K1a K2b                     Flh S01
             e4*2001/116*
             0063*18-..
             Chevrolet Spark         50, 60        175/50R15   A01 K1c                         A12 A15 A19
             KL1M                    50, 60        175/55R15   A01 K1c                         Flh S01
             e4*2007/46*0129*..      50, 60        195/45R15   A01 K1c
             - incl. Facelift 2013
             Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15   A30                             A15 A19 Flh
             KLAS                    53-74         195/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b             Lim S01
             e4*98/14*0063*..,
             e4*2001/116
             *0063*00-17
             Fiat Punto              48-57         175/65R15   A33 R09                         A15 A19 Flh
§ 22 52121




             199                     48-57         185/60R15   A33 R37                         S02
             e3*2001/116*0217*..,    48-99         185/65R15   A33
             e3*2001/116*0286*..,    48-99         195/60R15   A12
             e3*2007/46*0009*..,     48-99         205/55R15   A01 A12 K1a K1b
             e3*2007/46*0010*..
             - Grande / Evo
             Opel Adam               51-74         175/65R15   A33                             A15 A19 A58
             S-D                     51-74         185/60R15   A33                             Y84 S04
             e1*2001/116*            51-74         185/65R15   A33
             0379*22-..              51-74         195/60R15   A91
                                     51-74         205/55R15   A12
                                     51-74         205/60R15   A12
                                     51-85         185/60R15   A33 M+S
                                     51-85         185/65R15   A33 M+S
                                     51-85         195/60R15   A91 M+S
                                     51-85         205/55R15   A12 M+S
                                     51-85         205/60R15   A12 M+S
             Opel Adam Rocks         51-85         185/60R15   A33 M+S                         A15 A19 A58
             S-D                     51-85         185/65R15   A33 M+S                         KMV Y84 S04
             e1*2001/116*            51-85         195/60R15   A91 M+S
             0379*22-..              51-85         205/55R15   A12 M+S
                                     51-85         205/60R15   A12 M+S
             Opel Corsa-C            43-92         185/55R15                                   A12 A15 A19
             Corsa-C                 43-92         195/50R15   A01 K2b K42                     V15 S04
             e1*98/14*0148*..        43-92         205/50R15   A01 K1c K2b K41 K42 K56




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52121 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55090918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 15H2 Typ RP15-6015
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Corsa-D            44-74        185/60R15     A31 M+S                               A15 A19 Flh
             S-D, S-D/Van            44-74        185/65R15     A12 R37                               S04
             e1*2001/116*            44-74        195/60R15     A12
             0379*00-29;
             e1*2007/46*
             0505*00-07;
             e50*2007/46*0055*..
             Opel Corsa-E            51-74        175/65R15     A33 R37                               A15 A19 Flh
             S-D, S-D/Van            51-85        185/60R15     A91                                   S04
             e1*2001/116*            51-85        185/65R15     A91
             0379*30-..;             51-85        195/60R15     A12
             e1*2007/46*0505*08-..   51-85        205/55R15     A12
                                     51-85        205/60R15     A12
             Opel Karl               54, 55       175/55R15     A12                                   A15 A19 A58
             D-A                     54, 55       175/60R15     A12                                   Flh KOV OK5
             e4*2007/46*0957*..      54, 55       185/55R15     A01 A12 K1a K8c                       V15 S03
                                     54, 55       195/50R15     A01 A12 K1c K2b K8c
             Opel Karl Rocks         54, 55       175/55R15     A90 M+S                               A15 A19 A58
             D-A                     54, 55       175/60R15     A12 M+S                               Flh KMV S03
             e4*2007/46*0957*..
§ 22 52121




                                     54, 55       185/55R15     A01 A12 K6w K8c
                                     54, 55       195/50R15     A01 A12 K6w K8c
             Opel Meriva-A           51-92        185/60R15     A11 T84 T88                           A15 A19 V15
             X01Monocab              51-92        195/55R15     A12 T84 T85 T89                       S04
             e1*2001/116*0215*..     51-92        195/60R15     A12
                                     51-92        205/50R15     A01 A12 K2b K46 K56 T85 T86
                                     51-92        205/55R15     A01 A12 K2b K46 K56
                                     51-92        215/50R15     A01 A12 K2b K46 K56
                                     51-92        215/55R15     A01 A12 K2b K46 K56
             Opel Tigra-B            51,66,92     185/55R15     A31                                   A15 A19 B03
             X-C/Roadster            51,66,92     185/60R15     A12                                   S04
             e11*2001/116*0227*.     51,66,92     195/50R15     A12
                                     51,66,92     195/55R15     A12

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55090918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 15H2 Typ RP15-6015
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                   Seite 4 von 8

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52121




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
             werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
             Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55090918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 15H2 Typ RP15-6015
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 5 von 8

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
§ 22 52121




             Bedienungsanleitung).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55090918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 15H2 Typ RP15-6015
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 6 von 8

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 52121




             Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55090918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6J x 15H2 Typ RP15-6015
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 7 von 8

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 52121




                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Fließheck.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2019 in Lambsheim statt.




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             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55090918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6J x 15H2 Typ RP15-6015
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                   Seite 8 von 8

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 31. Januar 2019
§ 22 52121




             Tufan                                                                00311931.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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