Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 1 von 9

             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                               An der Roßweid 23-25
                                               76229 Karlsruhe
                                               49020141109

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            RP15
             Typ                               RP15-6516
             Radgröße                          6.5Jx16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             X2           RP15-6516 X2 / Ø63,4 x Ø56,6            4/100/56,6         40        690    2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52122
             Herstellerzeichen                 PLATIN
             Radtyp und Ausführung             RP15-6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5Jx16H2
§ 22 52122




             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                    -
             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                    26
             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                    -
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                    28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Fiat
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo          51, 63, 74    195/55R16   A91                             A15 A19 Flh
             KL1T                    51, 63, 74    195/60R16   A12                             Lim V16 S03
             e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    205/50R16   A12
                                     51, 63, 74    205/55R16   A12
                                     51, 63, 74    225/50R16   A01 A12 K2b K4h R03
             Chevrolet Aveo          53-74         195/45R16                                   A12 A15 A19
             KLAS                                                                              Flh S01
             e4*2001/116*
             0063*18-..
             Chevrolet Spark         50, 60        195/40R16   K1c K2b                         A01 A12 A15
             KL1M                    50, 60        195/45R16   K1c K2b                         A19 Flh S01
             e4*2007/46*0129*..
             - incl. Facelift 2013
             Dae./Chev. Kalos        53-74         195/45R16   K1a K1b                         A01 A12 A15
             KLAS                                                                              A19 Flh Lim
             e4*98/14*0063*..,                                                                 S01
             e4*2001/116
             *0063*00-17
§ 22 52122




             Daewoo Nubira           66-98         205/45R16   K42                             A01 A12 A15
             KLAJ, UU6J, SUPJ                                                                  A19 B02 Snu
             e4*96/27,97/27,                                                                   S01
             98/14,2001/116*
             0004,0018,0025*..
             Fiat Punto              48-99         185/55R16   A33 R37                         A15 A19 Flh
             199                     48-99         195/50R16   A01 A12 K1a K1b R37 T84         S02
             e3*2001/116*0217*..,    48-99         195/55R16   A01 A12 K1a K1b
             e3*2001/116*0286*..,    48-99         205/50R16   A01 A12 K1c K2b K42 K56
             e3*2007/46*0009*..,
             e3*2007/46*0010*..
             - Grande / Evo
             Opel Adam               51-74         185/55R16   A33                             A15 A19 A58
             S-D                     51-74         185/60R16   A33                             Y84 S04
             e1*2001/116*            51-85         185/55R16   A33 M+S
             0379*22-..              51-85         185/60R16   A33 M+S
                                     51-85         195/50R16   A91
                                     51-85         195/55R16   A91
                                     51-85         205/50R16   A12
             Opel Adam Rocks         51-85         185/55R16   A33 M+S                         A15 A19 A58
             S-D                     51-85         185/60R16   A33 M+S                         KMV Y84 S04
             e1*2001/116*            51-85         195/50R16   A91 M+S
             0379*22-..              51-85         195/55R16   A91 M+S
                                     51-85         205/50R16   A12 M+S
             Opel Astra-G            48-92         195/50R16   T83 T88                         A12 A15 A19
             T98, T98/NB, T98V       48-92         205/45R16   T83 T87                         Flh Sth V16
             e1*97/27,98/14*         48-92         205/50R16   A01 K56                         S04
             0086,0092,0101*..




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Astra-G            74-92         195/50R16   T84 T88                         A12 A15 A19
             T98C                    74-92         205/45R16   T83 T87                         Cbo Cpe V16
             e1*98/14*0132*..        74-92         205/50R16   A01 K56                         S04
             - Coupé, Cabrio
             Opel Astra-G Caravan    48-92         195/50R16   T84 T88                         A12 A15 A19
             T98/Kombi, T98V         48-92         205/45R16   T83 T87                         Car V16 S04
             e1*97/27,               48-92         205/50R16
             98/14*0087*..,
             e1*97/27*0092*..
             Opel Astra-H            55-92         195/55R16   A11 R37                         A15 A19 Flh
             A-H                     55-92         205/50R16   A12 R37                         S04
             e1*2001/116*0261*..;    55-92         205/55R16   A12
             e1*2007/46*0344*..      55-92         215/50R16   A12
             Opel Astra-H Caravan    55-92         195/55R16   A11 R37                         A15 A19 Car
             A-H/SW -/Van            55-92         205/50R16   A12 R37                         S04
             e1*2001/116*0293*..;    55-92         205/55R16   A12
             e1*2007/46*0341*..;     55-92         215/50R16   A12
             e1*2007/46*0576*..
             Opel Astra-H GTC        55-92         195/55R16   A11 R37                         A15 A19 Cpe
             A-H/C                   55-92         205/50R16   A12 R37                         S04
§ 22 52122




             e4*2001/116*0094*..     55-92         205/55R16   A12
                                     55-92         215/50R16   A12
             Opel Corsa-C            43-92         195/45R16   T80 T84                         A12 A15 A19
             Corsa-C                 43-92         205/45R16   A01 K2b K41 K42 K45             Op9 S04
             e1*98/14*0148*..
             Opel Corsa-D            44-74         195/55R16   A30                             A15 A19 Flh
             S-D, S-D/Van            44-74         205/50R16   A12                             S04
             e1*2001/116*            44-74         215/50R16   A01 A12 K2b K44 K46 K56 Z17
             0379*00-29;
             e1*2007/46*
             0505*00-07;
             e50*2007/46*0055*..
             Opel Corsa-E            51-85         185/55R16   A90                             A15 A19 Flh
             S-D, S-D/Van            51-85         185/60R16   A12                             S04
             e1*2001/116*            51-85         195/50R16   A12
             0379*30-..;             51-85         195/55R16   A12
             e1*2007/46*0505*08-..   51-85         205/50R16   A12
             Opel Karl               54, 55        185/50R16   G01 K1c K2c K5b K8i             A01 A12 A15
             D-A                     54, 55        195/45R16   K1c K2b K8c                     A19 A58 Flh
             e4*2007/46*0957*..      54, 55        205/45R16   K1c K2c K5b K8i                 KOV OK5
                                                                                               V16 S03
             Opel Karl Rocks         54, 55        185/50R16   G01 K5b K6w K8c                 A01 A12 A15
             D-A                     54, 55        195/45R16   K6w K8c                         A19 A58 Flh
             e4*2007/46*0957*..      54, 55        205/45R16   K5b K6w K8c                     KMV V16 S03
             Opel Meriva-A           51-92         185/55R16                                   A12 A15 A19
             X01Monocab              51-92         195/50R16   A01 K2b T84 T88                 S04
             e1*2001/116*0215*..     51-92         205/50R16   A01 K1a K1b K2b K46 K56
             Opel Tigra-B            51,66,92      205/50R16                                   A12 A15 A19
             X-C/Roadster                                                                      S04
             e11*2001/116*0227*.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 4 von 9
             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
§ 22 52122




             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 5 von 9

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
             werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
             Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§ 22 52122




             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 6 von 9

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 52122




             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 7 von 9

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
§ 22 52122




             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

             Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
             mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
             Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
             verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 8 von 9

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 52122




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Fließheck.

             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                   Seite 9 von 9

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 52122




             Lambsheim, 29. Januar 2019




             Tufan                                                                00311780.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen