Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 1 von 10

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          ADV10
                             Typ                             ADV10 6515
                             Radgröße                        6,5Jx15H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             X2           ADV10 6515 X2 / Ø63,4xØ56,6         4/100/56,6         39         600    2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      48490
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen               ADV-M
                             Radtyp und Ausführung           ADV10 6515 (s.o.)
                             Radgröße                        6,5Jx15H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.    Art der Befestigungsmittel      Bund      Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                             S01        Schraube M12x1,5          Kegel 60°          100                      26           RG.433
                             S02         Mutter M12x1,5           Kegel 60°          100                       -           RG.434
                             S03     Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°          140                       -           RG.713
                             S04        Schraube M12x1,5          Kegel 60°          110                      26           RG.433
                                     Serienmutter M12x1,5
                             S05                                  Kegel 60°            140                   -             RG.713
                                              (offen)

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                             Fiat
                                                             Opel

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 10



                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Aveo         51, 63, 74   185/65R15    A91                              A14 A21 Flh
                             KL1T                   51, 63, 74   195/60R15    A91                              Lim S03
                             e4*2007/46*0270*..     51, 63, 74   195/65R15    A91
                                                    51, 63, 74   205/60R15    A12
                             Chevrolet Aveo         53-74        185/55R15    K1a K2b                          A01 A12 A14
                             KLAS                   53-74        195/50R15    K1a K2b                          A21 Flh S02
                             e4*2001/116*
                             0063*18-..
                             Dae./Chev. Kalos       53-74        185/55R15    K1a K1b                          A01 A12 A14
                             KLAS                   53-74        195/50R15    K1a K1b K2b                      A21 Flh Lim
                             e4*98/14*0063*..,                                                                 S02
                             e4*2001/116
                             *0063*00-17
                             Daewoo Lanos           55-78        185/55R15    K42 K45 K56                      A01 A12 A14
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             KLAT, SUPT             55-78        195/50R15    K2b K42 K45 K56                  A21 B02 Nk1
                             e4*96/27,98/14,                                                                   S01
                             2001/116*
                             0002,0017*..
                             Daewoo Nubira          66-98        195/50R15    K1b T82 T84                      A01 A12 A14
                             KLAJ, UU6J, SUPJ       66-98        195/55R15    K1b                              A21 B02 K42
                             e4*96/27,97/27,        66-98        205/50R15    K1b                              K56 Snu
                             98/14,2001/116*        66-98        215/45R15    K1b R70
                             0004,0018,0025*..
                             Fiat Punto             48-57        175/65R15    A33 R09 R70                      A14 A21 Flh
                             199                    48-57        185/60R15    A33 R37                          S01
                             e3*2001/116*0217*..,   48-99        185/65R15    A33
                             e3*2001/116*0286*..,   48-99        195/60R15    A01 A12 K1a K1b K2b
                             e3*2007/46*0009*..,    48-99        205/55R15    A01 A12 K1c K2b
                             e3*2007/46*0010*..
                             - Grande / Evo
                             Opel Adam              85           185/60R15    A33 M+S                          A14 A21 A58
                             S-D                    85           185/65R15    A33 M+S                          Ni1 V15 Y84
                             e1*2001/116*           85           195/60R15    A91 M+S                          S04
                             0379*22-..             85           205/55R15    A12 M+S
                                                    85           205/60R15    A12 M+S
                             Opel Adam Rocks        85           185/60R15    A33 M+S                          A14 A21 A58
                             S-D                    85           185/65R15    A33 M+S                          KMV Ni1 Y84
                             e1*2001/116*           85           195/60R15    A91 M+S                          S04
                             0379*22-..             85           205/55R15    A12 M+S
                                                    85           205/60R15    A12 M+S




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 10
                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Astra-G          48            185/55R15    R37 T81 T82 T85                  A12 A14 A21
                             T98, T98/NB, T98V     48            195/55R15    T85                              Flh Sth V15
                             e1*97/27,98/14*       48-92         185/65R15    R09                              S04
                             0086,0092,0101*..     48-92         195/60R15
                                                   48-92         205/50R15    T85 T86
                                                   48-92         205/55R15
                                                   48-92         215/50R15    A01 K1a K2b K42 K56
                                                   48-92         215/55R15    A01 K1a K2b K42 K56
                                                   48-92         225/50R15    A01 K2c K42 K56 R03
                             Opel Astra-G          74-92         185/65R15    M+S                              A12 A14 A21
                             T98C                  74-92         195/60R15    T86 T87                          B03 Cbo Cpe
                             e1*98/14*0132*..      74-92         205/55R15                                     V15 S04
                             - Coupé, Cabrio       74-92         215/50R15    A01 K1c K2b K42 K56
                                                   74-92         225/50R15    A01 K1c K2b K42 K56
                             Opel Astra-G Caravan 48             185/55R15    R37 T81 T82 T85                  A12 A14 A21
                             T98/Kombi, T98V       48            195/55R15    T85                              Car V15 S04
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             e1*97/27,             48-92         185/65R15    R09
                             98/14*0087*..,        48-92         195/60R15
                             e1*97/27*0092*..      48-92         205/50R15    T85 T86
                                                   48-92         205/55R15
                                                   48-92         215/50R15    A01 K1c K2c K42
                                                   48-92         215/55R15    A01 K1c K2c K42
                                                   48-92         225/50R15    A01 K2c K42 R03
                             Opel Astra-H          55-92         185/65R15    A11 R37                          A14 A21 B03
                             A-H                   55-92         195/60R15    A11 R37                          Flh V15 S04
                             e1*2001/116*0261*..; 55-92          195/65R15    A11
                             e1*2007/46*0344*..    55-92         205/60R15    A12
                                                   55-92         215/60R15    A12
                             Opel Astra-H Caravan 55-92          185/65R15    A11 R37                          A14 A21 B03
                             A-H/SW -/Van          55-92         195/60R15    A11 R37                          Car V15 S04
                             e1*2001/116*0293*..; 55-92          195/65R15    A11
                             e1*2007/46*0341*..;   55-92         205/60R15    A12
                             e1*2007/46*0576*..    55-92         215/60R15    A12
                             Opel Astra-H GTC      55-92         185/65R15    A11 R37                          A14 A21 B03
                             A-H/C                 55-92         195/60R15    A11 R37                          Cpe V15 S04
                             e4*2001/116*0094*..   55-92         195/65R15    A11
                                                   55-92         205/60R15    A12
                                                   55-92         215/60R15    A12
                             Opel Corsa-C          43-66         185/55R15                                     A12 A14 A21
                             Corsa-C               43-66         195/50R15    A01 K2b K42                      Op9 V15 S04
                             e1*98/14*0148*..      43-66         205/45R15    A01 K2b T79 T81
                                                   43-66         205/50R15    A01 K1c K2b K41 K42 K44 K56
                             Opel Corsa-E          51-85         185/60R15    A91                              A14 A21 Flh
                             S-D, S-D/Van          51-85         185/65R15    A91                              S04
                             e1*2001/116*          51-85         195/60R15    A12
                             0379*30-..;           51-85         205/55R15    A12
                             e1*2007/46*0505*08-.. 51-85         205/60R15    A12




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 10
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Karl              54, 55        185/55R15     K1c K2b K8c                           A01 A12 A14
                             D-A                    54, 55        195/50R15     K1c K2c K5b K8i                       A21 A58 Flh
                             e4*2007/46*0957*..     54, 55        205/45R15     K1c K2c K8i                           KOV OK5 V15
                                                    54, 55        205/50R15     K2c K8r R03                           S05
                             Opel Karl Rocks        54, 55        185/55R15     K6w K8c                               A01 A12 A14
                             D-A                    54, 55        195/50R15     K2b K5b K6x K8i                       A21 A58 Flh
                             e4*2007/46*0957*..     54, 55        205/45R15     K2b K6x K8i                           KMV V15 S05
                                                    54, 55        205/50R15     K2b K5b K6x K8r
                             Opel Meriva-A          51-92         185/60R15     A33 T84 T88                           A14 A21 V15
                             X01Monocab             51-92         195/55R15     A01 A12 K2b T85 T89                   S04
                             e1*2001/116*0215*..    51-92         195/60R15     A01 A12 K2b
                                                    51-92         205/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56 T85
                                                                                T86
                                                    51-92         205/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
                                                    51-92         215/50R15     A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
                                                    51-92         215/55R15     A01 A12 K1a K1b K2b K46 K56
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             Opel Tigra-B           51,66,92      185/55R15     A31                                   A14 A21 B03
                             X-C/Roadster           51,66,92      185/60R15     A12                                   V15 S04
                             e11*2001/116*0227*.    51,66,92      195/50R15     A12
                                                    51,66,92      195/55R15     A12
                                                    51,66,92      205/50R15     A01 A12 K2b K42
                                                    51,66,92      215/50R15     A01 A12 K2b K42 K45

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 5 von 10
                             Fortsetzung Allgemeine Hinweise

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y

                             290 km/h               -       -      90%
                             300 km/h               -       -      85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 10
                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 7 von 10
                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 8 von 10
                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             Ni1     Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258 mm
                             an der Vorderachse.

                             Nk1     Aufgrund der geringen Höhe des Mittenloches ist ein einwandfreier Sitz der Naben-Kappe des
                             Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken das Sonderrad ohne die
                             mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

                             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

                             Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
                             mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S01); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
                             Befestigungsmuttern M12x1,5 (S02, Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 9 von 10


                             T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             berücksichtigen.

                             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48490 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55087611 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ ADV10 6515
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 10 von 10

                             V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                        Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.    1   175/55R15     195/50R15
                             Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.    3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.    4   205/55R15     225/50R15
                             Nr.    5   205/65R15     225/60R15
                             Nr.    6   235/70R15     275/60R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Fließheck.
§ 22 48490, Erweiterung 07




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2019 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 8. März 2019




                             Laux                                                                   00314291.DOC
                                                                                                    Rl-JR




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen