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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 9

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C24
               Typ                           C24 656
               Radgröße                      6,5Jx16 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/       Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring             Lochkreis- ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                         Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C24 656 37 02    1060/17 CMS /            4/100/56,6           37          645    2100
                                Ø67,1 Ø56,6

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    51676
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C24 656 (s.o.)
               Radgröße                      6,5Jx16 H2
§22 51676*04




               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr


               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                 Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5        Kegel 60°    100                    28                  Z03
               S05   Schraube M12x1,5        Kegel 60°    100                    26                  ---

               Nr.   Art der                 Bund         Anzugsmoment (Nm)      Gesamtlänge (mm) Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S02   Serien-Mutter M12x1,5   Kegel 60°    140                    36                  Serie
               S03   Mutter M12x1,5          Kegel 60°    100                    -                   Z31
               S04   Serien-Mutter M12x1,5   Kegel 60°    140                    -                   Serie
                     offen

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                             Fiat
                                             Opel

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Chevrolet Aveo          51, 63, 74   195/55R16    A91                              A07 A23 A99
               KL1T                    51, 63, 74   195/60R16    A12                              Flh Lim V16
               e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74   205/50R16    A12                              S02
                                       51, 63, 74   205/55R16    A12
                                       51, 63, 74   225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03
               Chevrolet Spark         50, 60       195/40R16    K1c K2b K3i K5d K6i K8e          A01 A12 A23
               KL1M                    50, 60       195/45R16    K1c K2b K3i K5d K6i K8e          A99 Flh S03
               e4*2007/46*0129*..
               - incl. Facelift 2013
               Daewoo Lanos            55-78        195/45R16    K2b T80                          A01 A12 A23
               KLAT, SUPT              55-78        205/45R16    K2b                              A99 B02 K42
               e4*96/27,98/14,                                                                    K45 K56 S01
               2001/116*
               0002,0017*..
               Daewoo Nubira           66-98        205/45R16    K1b                              A01 A12 A23
               KLAJ, UU6J, SUPJ                                                                   A99 B02 K42
               e4*96/27,97/27,                                                                    Snu S03
               98/14,2001/116*
§22 51676*04




               0004,0018,0025*..
               Fiat Punto              48-99        185/55R16    K1a K1b R37                      A01 A12 A23
               199                     48-99        195/50R16    K1c K2b R37 T84                  A99 Flh S05
               e3*2001/116*0217*..,    48-99        195/55R16    K1c K2b K42 K56
               e3*2001/116*0286*..,    48-99        205/50R16    K1c K2b K42 K56
               e3*2007/46*0009*..,     48-99        215/50R16    K1c K2b K42 K45 K56
               e3*2007/46*0010*..
               - Grande / Evo
               Opel Adam               51-74        185/55R16    A33                              A23 A58 A99
               S-D                     51-74        185/60R16    A33                              Y84 S01
               e1*2001/116*            51-85        185/55R16    A33 M+S
               0379*22-..              51-85        185/60R16    A33 M+S
                                       51-85        195/50R16    A91
                                       51-85        195/55R16    A91
                                       51-85        205/50R16    A12
               Opel Adam Rocks         51-85        185/55R16    A33 M+S                          A23 A58 A99
               S-D                     51-85        185/60R16    A33 M+S                          KMV Y84 S01
               e1*2001/116*            51-85        195/50R16    A91 M+S
               0379*22-..              51-85        195/55R16    A91 M+S
                                       51-85        205/50R16    A12 M+S
               Opel Astra-G            48-92        195/50R16    K56 T84                          A01 A12 A23
               T98, T98/NB, T98V       48-92        205/45R16    K1a K2b K56 T83                  A99 Flh Sth
               e1*97/27,98/14*         48-92        205/50R16    K1a K2b K42 K56                  S01
               0086,0092,0101*..
               Opel Astra-G            74-92        195/50R16    K56 T83 T84                      A01 A12 A23
               T98C                    74-92        205/45R16    K56 T83                          A99 S01
               e1*98/14*0132*..        74-92        205/50R16    K1c K2b K42 K56
               - Coupé, Cabrio




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Astra-G Caravan    48-92         195/50R16    T83 T84                             A12 A23 A99
               T98/Kombi, T98V         48-92         205/45R16    T83                                 Car S01
               e1*97/27,               48-92         205/50R16    A01 K1c K2c K42
               98/14*0087*..,
               e1*97/27*0092*..
               Opel Astra-H            55-92         195/55R16    A11 R37                             A23 A99 Flh
               A-H                     55-92         205/50R16    A11 R37                             S01
               e1*2001/116*0261*..;    55-92         205/55R16    A11
               e1*2007/46*0344*..      55-92         215/50R16    A12
               Opel Astra-H Caravan    55-92         195/55R16    A11 R37                             A23 A99 Car
               A-H/SW -/Van            55-92         205/50R16    A11 R37                             S01
               e1*2001/116*0293*..;    55-92         205/55R16    A11
               e1*2007/46*0341*..;     55-92         215/50R16    A12
               e1*2007/46*0576*..
               Opel Astra-H GTC        55-92         195/55R16    A11 R37                             A23 A99 Cpe
               A-H/C                   55-92         205/50R16    A11 R37                             S01
               e4*2001/116*0094*..     55-92         205/55R16    A11
                                       55-92         215/50R16    A12
               Opel Corsa-C            43-92         195/45R16    T80 T84                             A12 A23 A99
§22 51676*04




               Corsa-C                 43-92         205/45R16    A01 K2b K41 K42 K45                 S01
               e1*98/14*0148*..
               Opel Corsa-D            44-74         195/55R16    A30                                 A23 A99 Flh
               S-D, S-D/Van            44-74         205/50R16    A01 A12 K2b                         S01
               e1*2001/116*            44-74         215/50R16    A01 A12 K1a K2b K41 K44 K46 K56
               0379*00-29;
               e1*2007/46*
               0505*00-07;
               e50*2007/46*0055*..
               Opel Corsa-E            51-85         185/55R16    A91                                 A23 A99 Flh
               S-D, S-D/Van            51-85         185/60R16    A12                                 S01
               e1*2001/116*            51-85         195/50R16    A12
               0379*30-..;             51-85         195/55R16    A12
               e1*2007/46*0505*08-..   51-85         205/50R16    A12
               Opel Karl               54, 55        185/50R16    G01 K1c K2c K5b K8i                 A01 A07 A12
               D-A                     54, 55        195/45R16    K1c K2b K8c                         A23 A58 A99
               e4*2007/46*0957*..      54, 55        205/45R16    K1c K2c K5b K8i                     Flh KOV OK5
                                                                                                      V16 S04
               Opel Karl Rocks         54, 55        185/50R16    G01 K2b K5b K6x K8i                 A01 A07 A12
               D-A                     54, 55        195/45R16    K6w K8c                             A23 A58 A99
               e4*2007/46*0957*..      54, 55        205/45R16    K2b K5b K6x K8i                     Flh KMV V16
                                                                                                      S04
               Opel Tigra-B            51,66,92      205/50R16    K2b K42 K45                         A01 A12 A23
               X-C/Roadster                                                                           A99 S01
               e11*2001/116*0227*.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 9
               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
§22 51676*04




               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9
               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
               entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und
               Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über
               den Felgenrand hinausragen.

               A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.
§22 51676*04




               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 9
               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51676*04




               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                 Seite 7 von 9
               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 51676*04




               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
               mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9
               Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
               mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
               Befestigungsmuttern M12x1,5 (S03, Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.
§22 51676*04




               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    195/40R16      215/35R16
               Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16      215/45R16
               Nr. 5    205/45R16      225/40R16
               Nr. 6    205/50R16      225/45R16
               Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16      225/55R16
               Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16      235/50R16
               Nr. 11   225/40R16      245/35R16
               Nr. 12   225/50R16      245/45R16
               Nr. 13   225/55R16      245/50R16
               Nr. 14   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. August 2021 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 35 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 9 von 9

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. August 2021
§22 51676*04




               Laux                                                                  00373280.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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