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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                 Paradiesstraße 14b
                                 97080 Würzburg
                                 QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           Torino
Typ                              Torino II 5014
Radgröße                         5Jx14H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
33861        Torino II 5014 / Ø63,3-Ø56,6         4/100/56,6          38         500    1850

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49024
Herstellerzeichen                DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung            Torino II 5014
Radgröße                         5Jx14H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund         Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°    100                      28                 49313
S02     Mutter M12x1,5         Kegel 60°    100                      -                  49318

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                 Opel

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo         53-73          165/65R14   R37                             A02 A04 A05
KLAS                   53-73          175/60R14                                   A08 A09 A14
e4*2001/116*           53-74          175/65R14                                   A21 A30 B03
0063*18-..             53-74          185/60R14                                   Flh S02
Chevrolet Spark        50, 60         155/65R14   A91                             A02 A04 A05
KL1M                   50, 60         155/70R14   A91                             A08 A09 A14
e4*2007/46*0129*..     50, 60         165/60R14   A12                             A21 Flh S02
                       50, 60         165/65R14   A12
                       50, 60         175/60R14   A12
                       50, 60         175/65R14   A12
                       50, 60         185/55R14   A01 A12 K1c
                       50, 60         185/60R14   A01 A12 K1c
Dae./Chev. Kalos       53-74          165/65R14   R37                             A02 A04 A05
KLAS                   53-74          175/60R14                                   A08 A09 A14
e4*98/14*0063*..,      53-74          175/65R14                                   A21 A30 B03
e4*2001/116            53-74          185/60R14                                   Flh Lim S02
*0063*00-17
Daewoo Lanos           55-73          175/65R14                                   A02 A04 A05
KLAT, SUPT             55-73          185/60R14   A01 K42                         A08 A09 A12
e4*96/27,98/14,                                                                   A14 A21 B02
2001/116*                                                                         B03 S01
0002,0017*..
Daewoo Nexia           51,5-55        165/65R14   R37                             A02 A04 A05
KLETN                  51,5-55        175/65R14                                   A08 A09 A12
H018,                  51,5-55        185/60R14   A01 K1a K42                     A14 A21 B02
e13*93/81*0006*..                                                                 B03 S01
e13*95/54*0006*..
Opel Astra-F           44-55          175/65R14                                   A02 A04 A05
Astra F-Lfw            44-55          185/60R14                                   A08 A09 A12
F972                                                                              A14 A21 B03
                                                                                  S01
Opel Astra-F           40-60          175/65R14                                   A02 A04 A05
Astra-F, /-F-CC, T92   40-60          185/60R14                                   A08 A09 A12
G065, F857,                                                                       A14 A21 B03
e1*96/79*0074*..,                                                                 S01
e1*98/14*0074*..
Opel Astra-F Caravan   40-60          175/65R14                                   A02 A04 A05
A. F-Car., T92/Kom.    40-60          185/60R14                                   A08 A09 A12
F854,                                                                             A14 A21 B03
e1*96/79*0075*..,                                                                 S01
e1*98/14*0075*..
Opel Corsa-B           33-66          165/65R14                                   A02 A04 A05
Corsa B, S93           33-66          175/60R14   A01 K1c K2b K42                 A08 A09 A12
G290,                  33-66          185/50R14   A01 K1c K2b K42 T77             A14 A21 B03
e1*96/27,98/14*        33-66          185/55R14   A01 K1c K2b K42                 S01
0053*..                33-66          185/60R14   A01 G03 K1c K2b K42
Opel Corsa-C           43-59          175/65R14                                   A02 A04 A05
Corsa-C                43-59          185/60R14                                   A08 A09 A12
e1*98/14*0148*..                                                                  A14 A21 B03
                                                                                  Op9 S01


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5
Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. September 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. September 2012




Schmidt                                                                      00184527.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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