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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                 Paradiesstraße 14b
                                 97080 Würzburg
                                 QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           Torino
Typ                              Torino II 5014
Radgröße                         5Jx14H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
33861        Torino II 5014 / Ø63,3-Ø56,6         4/100/56,6          38         500    1850

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49024
Herstellerzeichen                DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung            Torino II 5014
Radgröße                         5Jx14H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Schraube M12x1,5        Kegel 60°   100                      28                 49313
S03     Mutter M12x1,5          Kegel 60°   100                      -                  49318
S04     Mutter M12x1,5          Kegel 60°   140                      -                  49318

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                 Opel

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo          53-73         165/65R14   R37                             A14 A21 A30
KLAS                    53-73         175/60R14                                   B03 Flh S03
e4*2001/116*            53-74         175/65R14
0063*18-..              53-74         185/60R14
Chevrolet Spark         50, 60        155/65R14   A91                             A14 A21 Flh
KL1M                    50, 60        155/70R14   A91                             S03
e4*2007/46*0129*..      50, 60        165/60R14   A12
- incl. Facelift 2013   50, 60        165/65R14   A12
                        50, 60        175/60R14   A12
                        50, 60        175/65R14   A12
                        50, 60        185/55R14   A01 A12 K1c
                        50, 60        185/60R14   A01 A12 K1c
Dae./Chev. Kalos        53-74         165/65R14   R37                             A14 A21 A30
KLAS                    53-74         175/60R14                                   B03 Flh Lim
e4*98/14*0063*..,       53-74         175/65R14                                   S03
e4*2001/116             53-74         185/60R14
*0063*00-17
Daewoo Lanos            55-73         175/65R14                                   A12 A14 A21
KLAT, SUPT              55-73         185/60R14   A01 K42                         B02 B03 S02
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Opel Astra-F            44-55         175/65R14                                   A12 A14 A21
Astra F-Lfw             44-55         185/60R14                                   B03 S02
F972
Opel Astra-F            40-60         175/65R14                                   A12 A14 A21
Astra-F, /-F-CC, T92    40-60         185/60R14                                   B03 S02
G065, F857,
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
Opel Astra-F Caravan    40-60         175/65R14                                   A12 A14 A21
A. F-Car., T92/Kom.     40-60         185/60R14                                   B03 S02
F854,
e1*96/79*0075*..,
e1*98/14*0075*..
Opel Corsa-B            33-66         165/65R14                                   A12 A14 A21
Corsa B, S93            33-66         175/60R14   A01 K1c K2b K42                 B03 S02
G290,                   33-66         185/50R14   A01 K1c K2b K42 T77
e1*96/27,98/14*         33-66         185/55R14   A01 K1c K2b K42
0053*..                 33-66         185/60R14   A01 G03 K1c K2b K42
Opel Corsa-C            43-59         175/65R14                                   A12 A14 A21
Corsa-C                 43-59         185/60R14                                   B03 Op9 S02
e1*98/14*0148*..
Opel Karl               55            165/65R14   A91                             A14 A21 A58
D-A                     55            165/70R14   A12                             Flh OK4 S04
e4*2007/46*0957*..      55            175/60R14   A12
                        55            175/65R14   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Karl              55            165/65R14     A31                                   A14 A21 A58
D-A                    55            165/70R14     A12                                   Flh OK5 S04
e4*2007/46*0957*..     55            175/60R14     A91
                       55            175/65R14     A12
                       55            185/60R14     A01 A12 K1a K8c

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.

OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Oktober 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Oktober 2015




Schmidt                                                                      00237923.DOC




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