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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47591 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                Paradiesstraße 14b
                                97080 Würzburg
                                QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LAPPLAND
Typ                             LAPPLAND 5514
Radgröße                        5,5Jx14H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
32191        LAPPLAND 5514/Ø63,3-Ø56,6           4/100/56,6          44         580    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47591
Herstellerzeichen               DBV
Radtyp und Ausführung           LAPPLAND 5514 (s.o.)
Radgröße                        5,5Jx14H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                      28                 49313
S02     Mutter M12x1,5         Kegel 60°   100                      -                  49318
S03     Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                      28                 49313

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller                        Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo           53-74        175/65R14   A13 R37                         A14 A19 Flh
KLAS                     53-74        185/60R14   A63                             S02
e4*2001/116*
0063*18-..
Chevrolet Spark          50, 60       155/65R14                                   A12 A14 A19
KL1M                     50, 60       165/60R14                                   Flh S02
e4*2007/46*0129*..       50, 60       165/65R14
- incl. Facelift 2013    50, 60       175/60R14
                         50, 60       175/65R14
Dae./Chev. Kalos         53-74        175/65R14   A13 R37                         A14 A19 Flh
KLAS                     53-74        185/60R14   A63                             Lim S02
e4*98/14*0063*..,
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Lanos             55-78        175/65R14   R37                             A12 A14 A19
KLAT, SUPT               55-78        185/60R14                                   B02 S01
e4*96/27,98/14,
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira            66-98        185/65R14                                   A12 A14 A19
KLAJ, UU6J, SUPJ         66-98        195/60R14   Car                             B02 B03 Snu
e4*96/27,97/27,          66-98        195/60R14   A01 K42 Lim                     S02
98/14,2001/116*
0004,0018,0025*..
Opel Adam                51-74        175/70R14   A33                             A14 A19 A58
S-D                      51-74        185/70R14   A33                             Y84 S03
e1*2001/116*             51-74        195/65R14   A91
0379*22-..
Opel Astra-F             42-55        175/65R14   A11                             A14 A19 B03
Astra F-Lfw              42-55        185/60R14   A30                             S01
F972                     42-55        195/55R14   A12
                         42-55        195/60R14   A12
Opel Astra-F             40-100       175/65R14   A11                             A14 A19 B03
Astra-F, /-F-CC, T92     40-100       185/60R14   A30                             S01
G065, F857,              40-100       195/55R14   A12
e1*96/79*0074*..,        40-100       195/60R14   A12
e1*98/14*0074*..
Opel Astra-F Cabriolet   52-85        175/65R14   A11                             A14 A19 B03
A. F-Cabr.,T92/Conv      52-85        185/60R14   A30                             S01
G372,                    52-85        195/55R14   A12
e1*96/79*0076*..         52-85        195/60R14   A12
Opel Astra-F Caravan     110          175/65R14   A11 M+S                         A14 A19 B03
A. F-Car., T92/Kom.      110          185/60R14   A30 M+S                         S01
F854,                    110          195/60R14   A12 R09
e1*96/79*0075*..,        110          195/60R14   A12 M+S
e1*98/14*0075*..         40-100       175/65R14   A11
                         40-100       185/60R14   A30
                         40-100       195/55R14   A12
                         40-100       195/60R14   A12



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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-B          33-66          165/65R14                                           A12 A14 A19
Corsa B, S93          33-66          175/60R14                                           S01
G290,                 33-66          185/50R14     A01 K1c K2b T77
e1*96/27,98/14*       33-66          185/55R14     A01 K1c K2b
0053*..               33-66          185/60R14     A01 G03 K1c K2b
                      78-80          165/65R14     M+S R09
                      78-80          175/65R14     M+S R09
                      78-80          185/60R14     A01 K1c K2b
Opel Corsa-E          51-74          175/70R14     A33                                   A14 A19 B03
S-D, S-D/Van          51-74          185/70R14     A91                                   Flh S03
e1*2001/116*          51-74          195/65R14     A12
0379*30-..;           51-74          195/70R14     A12
e1*2007/46*0505*08-.. 51-74          205/60R14     A12
Opel Vectra-B         55             175/70R14                                           A12 A14 A19
J96                   55             185/65R14                                           B03 S01
e1*93/81, 95/54,      55             185/70R14     R09
98/14*0030*..         55             195/60R14
                      55             195/65R14     A01 G01
                      60-85          175/70R14     M+S R09
                      60-85          175/70R14     R09
                      60-85          185/65R14
                      60-85          185/70R14
                      60-85          195/60R14
                      60-85          195/65R14
Opel Vectra-B         55             175/70R14     M+S R09                               A12 A14 A19
Caravan               55             185/70R14                                           B03 S01
J96/Kombi             55             195/60R14     A01 G01
e1*95/54,             55             195/65R14
98/14*0044*..         60-85          175/70R14     M+S R09
                      60-85          185/70R14
                      60-85          195/60R14     A01 G01
                      60-85          195/65R14
                      60-85          195/70R14


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47591 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47591 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47591 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. Mai 2015 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47591 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55009009 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ LAPPLAND 5514
Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2008.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. Mai 2015




Schmidt                                                                     00229847.DOC




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