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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 6


               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305


               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C22
               Typ                           C22 656
               Radgröße                      6.5 Jx16 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C22 656 39 95 920/08 CMS / ohne Ring         5/105/56,6           39          550    2120


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    50270
§22 50270*02




               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C22 656 (s.o.)
               Radgröße                      6.5 Jx16 H2
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund        Anzugsmoment         Gesamthöhe         Artikel-Nr.
                                                            (Nm)                 (mm)
               S02   Serien-Mutter M12x1,5     Kegel 60°    140                  36                 Serie
               S03   Serien-Mutter M12x1,5     Kegel 60°    140                  -                  Serie
                     offen ww Hutmutter
               S04   Serien-Mutter M12x1,5     Kegel 60°    140                  -                  Serie
                     offen
               S05   Serien-Mutter M12x1,5     Kegel 60°    125                  35,5               Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea, Opel

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 6


               Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Chevrolet Aveo        55, 70, 85   195/55R16    A91                                 A07 A16 A21
               KL1T                  55, 70, 85   195/60R16    A12                                 Flh Lim V16
               e4*2007/46*0270*..    55, 70, 85   205/50R16    A12                                 S02
                                     55, 70, 85   205/55R16    A12
                                     55, 70, 85   225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03
               Chevrolet Cruze /-SW 80-104        205/60R16    A33 110                             A07 A16 A21
               KL1J                  80-104       215/55R16    A12 110                             A58 Car Flh
               e4*2001/116*0140*..   80-104       215/60R16    A01 A12 G03 110                     Lim V16 S02
                                     80-104       215/60R16    A12 R09 110
                                     80-104       225/55R16    A12 110
               Chevrolet Trax        85-103       195/70R16    A91 M+S                             A07 A16 A21
               KL1B / J-A            85-103       205/65R16    A91                                 A57 S05
               e4*2007/46*0696*..;   85-103       205/70R16    A12
               e4*2007/46*0537*..    85-103       215/65R16    A92
                                     85-103       225/60R16    A12
                                     85-103       225/65R16    A12
               Opel Astra K          70-110       195/55R16    A91                                 A07 A16 A21
§22 50270*02




               B-K                   70-110       195/60R16    A91                                 A58 Flh NoS
               e4*2007/46*0996*..    70-147       205/55R16    A91                                 V16
                                     70-147       215/50R16    A12                                 S04
                                     70-147       215/55R16    A12
                                     70-147       225/50R16    A12
               Opel Astra K Sports   70-110       195/55R16    A91                                 A07 A16 A21
               Tourer                70-110       195/60R16    A91                                 A58 Car NoS
               B-K                   70-147       205/55R16    A91                                 V16 S04
               e4*2007/46*0996*02-.. 70-147       215/50R16    A12
                                     70-147       215/55R16    A12
                                     70-147       225/50R16    A01 A12 K2b
               Opel Astra-J          64-88,103    205/55R16    A33 R09                             A07 A16 A21
               P-J, -/V              64-88,103    205/60R16    A91 R37                             A58 Flh Lim
               e1*2007/46*0141*..;   64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                     V16 S03
               e4*2007/46*0309*..    64-88,103    215/55R16    A91
                                     64-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                                     64-88,103    215/60R16    A91 R09
                                     64-88,103    225/55R16    A12
               Opel Astra-J          70-88,103    205/55R16    A33 R09 110                         A07 A16 A21
               P-J/SW, -/V           70-88,103    205/60R16    A91 R37 110                         A58 Car V16
               e4*2007/46*0204*..;   70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37 110                 S03
               e4*2007/46*0308*..    70-88,103    215/55R16    A91 110
               - Sports Tourer       70-88,103    215/60R16    A01 A91 G03 110
               - Station Wagon       70-88,103    215/60R16    A91 R09 110
                                     70-88,103    225/55R16    A12 110
               Opel Mokka            81-103       195/70R16    A91 M+S                             A07 A16 A21
               J-A                   81-103       205/65R16    A91                                 A57 S05
               e4*2007/46*0537*..    81-103       205/70R16    A12
                                     81-103       215/65R16    A92
                                     81-103       225/60R16    A12
                                     81-103       225/65R16    A12


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 50270*02




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
               verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6


               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§22 50270*02




               A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
               Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
               und Kettenherstellers sind zu beachten.

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
               mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
               (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50270 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6


               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 50270*02




               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    195/40R16      215/35R16
               Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16      215/45R16
               Nr. 5    205/45R16      225/40R16
               Nr. 6    205/50R16      225/45R16
               Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16      225/55R16
               Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16      235/50R16
               Nr. 11   225/40R16      245/35R16
               Nr. 12   225/50R16      245/45R16
               Nr. 13   225/55R16      245/50R16
               Nr. 14   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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               Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55023715 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5 Jx16 H2 Typ C22 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. August 2016 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 50270*02




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 11. August 2016




               Bohlander                                                                     00255037.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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