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							Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), GMC, OPEL, OPEL /
                                          VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51153870            LK 115                  ohne                        70,2                    740     2250    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/60R16             51G                        Kombi; Stufenheck;
                                          215/55R16 93                                     Schrägheck;
                                          215/60R16             51G                        Frontantrieb;
                                          225/55R16 95          11A; 22P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 215/70R16 100                                    Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                    Frontantrieb;
                                          225/70R16 102                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                 93 - 190 215/70R16 M+S         51G                        12A; 51A; 71E; 723;
                                          225/65R16 100         52J                        73C; 74A; 76U
                                          225/70R16 102         52J
                                          235/60R16 100

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 215/70R16 100                                    Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                    Frontantrieb;
                                          225/70R16 102                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                 93 - 190 215/70R16 M+S         51G                        12A; 51A; 71E; 723;
                                          225/65R16 100         52J                        73C; 74A; 76U
                                          225/70R16 102         52J
                                          235/60R16 100
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/55R16 93          12I                       Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..           215/60R16 95          12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..           225/55R16 95          12I                       51A; 71E; 723; 729;
                                          225/60R16 98          12A                       73C; 74A; 76U
                                          235/50R16 95          11A; 12A; 22I
                                          245/50R16 97          11A; 12A; 22I; 24J; 248

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GMC
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Volt
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1JCI        e13*2007/46*1158*..    111       205/60R16         51G; 52J                  Hybrid Benzin/E;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71E; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A; 76Z

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                          140 Nm für Typ : D1JOI; GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111          205/60R16         51G; 52J                  Hybrid Benzin/E;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71E; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16 100                                   Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                   Frontantrieb;
                                          225/70R16 102                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                 93 - 190 215/70R16 M+S         51G                       12A; 51A; 71E; 723;
                                          225/65R16 100         52J                       73C; 74A; 76U
                                          225/70R16 102         52J
                                          235/60R16 100
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93           12Q; 5HA                 Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16 95           12Q                      Frontantrieb;
                                         225/55R16 95           12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76U
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   74 - 92 205/55R16           12T; 51G                 Nur ASTRA SPORTS
                                    74 - 132 205/60R16          12T; 51G                 TOURER; Kombi;
                                             205/65R16          12A; 51G                 Frontantrieb;
                                             215/55R16 93       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R16          12A; 51G                 51A; 71E; 723; 729;
                                             225/50R16 92       12A                      73C; 74A; 76U
                                             225/55R16 95       12A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16               51G                      Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16              51G                      Schrägheck;
                                         205/65R16              51G                      Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16              51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                         225/50R16 92                                    729; 73C; 74A; 76U
                                         225/55R16 95

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                           Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16 95 12Q                                Frontantrieb;
                                         225/55R16 95 12A                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76U
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 92 205/55R16           12T; 51G                 Nur ASTRA SPORTS
                                    74 - 132 205/60R16          12T; 51G                 TOURER; Kombi;
                                             205/65R16          12A; 51G                 Frontantrieb;
                                             215/55R16 93       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R16          12A; 51G                 51A; 71E; 723; 729;
                                             225/50R16 92       12A                      73C; 74A; 76U
                                             225/55R16 95       12A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16               51G                      Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16              51G                      Schrägheck;
                                         205/65R16              51G                      Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16              51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                         225/50R16 92                                    729; 73C; 74A; 76U
                                         225/55R16 95
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/55R16-94 11A; 21B; 21J; 22B;                10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        22F; 24C; 24D                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                         73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
Gutachten 366-0046-16-MURD
zur Erteilung der ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.07.2016
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723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
						
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