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							             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), GMC, OPEL, OPEL /
                                                       VAUXHALL
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 41
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             C014170X            G41                     ohne                        70,1                    695     2205    06/15
             C014170X            G41                     ohne                        70,1                    750     2025    06/15
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
§ 22 51659




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/60R16             12T; 51G                   Kombi; Stufenheck;
                                                       215/55R16 93          12A                        Schrägheck;
                                                       215/60R16             12A; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/55R16 95          12A                        51A; 713; 721; 729;
                                                                                                        73C; 745; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 215/70R16 100                                    Allradantrieb;
                                                       225/65R16 100                                    Frontantrieb;
                                                       225/70R16 102                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/60R16 100                                    12A; 51A; 713; 721;
                                              93 - 190 215/70R16 M+S         51G                        73C; 745; 76U
                                                       225/65R16 100         52J
                                                       225/70R16 102         52J
                                                       235/60R16 100         52J

             Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 215/70R16 100                                    Allradantrieb;
                                                       225/65R16 100                                    Frontantrieb;
                                                       225/70R16 102                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/60R16 100                                    12A; 51A; 713; 721;
                                              93 - 190 215/70R16 M+S         51G                        73C; 745; 76U
                                                       225/65R16 100         52J
                                                       225/70R16 102         52J
                                                       235/60R16 100         52J
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/55R16 93          12I                      Frontantrieb;
             KL1Y         e4*2007/46*0224*..           215/60R16             12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
             KL1YN        e4*2007/46*0295*..           225/55R16 95          12I                      51A; 713; 721; 729;
                                                       225/60R16 98          12A                      73C; 745; 76U
             CHIO         e50*2007/46*0050*.. 104      215/60R16             51G                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 713; 721; 73C;
                                                                                                      745; 76U

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GMC
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Volt
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             D1JCI        e13*2007/46*1158*..    111       205/60R16         12T; 51G; 52J            Hybrid Benzin/E;
                                                                                                      Schrägheck;
§ 22 51659




                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                      713; 721; 729; 73C;
                                                                                                      745; 76Z

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V
                                                       140 Nm für Typ : D1JOI; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
             Verkaufsbezeichnung:     AMPERA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111          205/60R16         12T; 51G; 52J            Hybrid Benzin/E;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                      713; 721; 729; 73C;
                                                                                                      745; 76Z
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16 100                                  Allradantrieb;
                                                       225/65R16 100                                  Frontantrieb;
                                                       225/70R16 102                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/60R16 100                                  12A; 51A; 713; 721;
                                              93 - 190 215/70R16 M+S         51G                      73C; 745; 76U
                                                       225/65R16 100         52J
                                                       225/70R16 102         52J
                                                       235/60R16 100

             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16     12T; 51G           Nur ASTRA SPORTS
                                             74 - 132 205/60R16    12T; 51G           TOURER; Kombi;
                                                      205/65R16    12A; 51G           Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93 12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16    12A; 51G           51A; 713; 721; 729;
                                                      225/50R16 92 12A                73C; 745; 76U; MAO
                                                      225/55R16 95 12A
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA           Nur ZAFIRA TOURER;
                                                      215/60R16    12T; 51G           Frontantrieb;
                                                      225/55R16 95 12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      51A; 713; 721; 729;
§ 22 51659




                                                                                      73C; 745; 76U; MAO
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 92 205/55R16     12T; 51G           Stufenheck;
                                             81 - 132 205/60R16    12T; 51G           Schrägheck;
                                                      205/65R16    12A; 51G           Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93 12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16    12A; 51G           51A; 713; 721; 729;
                                                      225/50R16 92 12A                73C; 745; 76U; MAO
                                                      225/55R16 95 12A

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16               12T; 51G                 Stufenheck;
                                             81 - 132 205/60R16              12T; 51G                 Schrägheck;
                                                      205/65R16              12A; 51G                 Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93           12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16              12A; 51G                 51A; 713; 721; 729;
                                                      225/50R16 92           12A                      73C; 745; 76U; MAO
                                                      225/55R16 95           12A

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                           Nur ZAFIRA TOURER;
                                                      215/60R16    12T; 51G                           Frontantrieb;
                                                      225/55R16 95 12A                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 713; 721; 729;
                                                                                                      73C; 745; 76U; MAO
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 92 205/55R16     12T; 51G                           Nur ASTRA SPORTS
                                             74 - 132 205/60R16    12T; 51G                           TOURER; Kombi;
                                                      205/65R16    12A; 51G                           Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93 12A                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16    12A; 51G                           51A; 713; 721; 729;
                                                      225/50R16 92 12A                                73C; 745; 76U; MAO
                                                      225/55R16 95 12A

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16               12T; 51G                 Stufenheck;
                                             81 - 132 205/60R16              12T; 51G                 Schrägheck;
                                                      205/65R16              12A; 51G                 Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93           12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16              12A; 51G                 51A; 713; 721; 729;
                                                      225/50R16 92           12A                      73C; 745; 76U; MAO
                                                      225/55R16 95           12A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 51659




                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             713) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§ 22 51659




                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                  verwendet werden.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
             MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
						
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