Gutachten 366-0189-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51659
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: 7010
Antragsteller: TOP RUOTE SRL Stand: 12.06.2017
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Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), GMC, OPEL, OPEL /
VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C014170X G41 ohne 70,1 695 2205 06/15
C014170X G41 ohne 70,1 750 2025 06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE
§ 22 51659
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1J e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/60R16 12T; 51G Kombi; Stufenheck;
215/55R16 93 12A Schrägheck;
215/60R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A 51A; 713; 721; 729;
73C; 745; 76U
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb;
225/65R16 100 Frontantrieb;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 713; 721;
93 - 190 215/70R16 M+S 51G 73C; 745; 76U
225/65R16 100 52J
225/70R16 102 52J
235/60R16 100 52J
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb;
225/65R16 100 Frontantrieb;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 713; 721;
93 - 190 215/70R16 M+S 51G 73C; 745; 76U
225/65R16 100 52J
225/70R16 102 52J
235/60R16 100 52J
Gutachten 366-0189-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51659
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: 7010
Antragsteller: TOP RUOTE SRL Stand: 12.06.2017
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Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIO e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/55R16 93 12I Frontantrieb;
KL1Y e4*2007/46*0224*.. 215/60R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN e4*2007/46*0295*.. 225/55R16 95 12I 51A; 713; 721; 729;
225/60R16 98 12A 73C; 745; 76U
CHIO e50*2007/46*0050*.. 104 215/60R16 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 713; 721; 73C;
745; 76U
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GMC
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: Volt
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1JCI e13*2007/46*1158*.. 111 205/60R16 12T; 51G; 52J Hybrid Benzin/E;
Schrägheck;
§ 22 51659
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
713; 721; 729; 73C;
745; 76Z
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V
140 Nm für Typ : D1JOI; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung: AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1JOI e13*2007/46*1159*.. 111 205/60R16 12T; 51G; 52J Hybrid Benzin/E;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
713; 721; 729; 73C;
745; 76Z
Gutachten 366-0189-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51659
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: 7010
Antragsteller: TOP RUOTE SRL Stand: 12.06.2017
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Verkaufsbezeichnung: ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb;
225/65R16 100 Frontantrieb;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 713; 721;
93 - 190 215/70R16 M+S 51G 73C; 745; 76U
225/65R16 100 52J
225/70R16 102 52J
235/60R16 100
Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS
74 - 132 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 713; 721; 729;
225/50R16 92 12A 73C; 745; 76U; MAO
225/55R16 95 12A
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER;
215/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 713; 721; 729;
§ 22 51659
73C; 745; 76U; MAO
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
81 - 132 205/60R16 12T; 51G Schrägheck;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 713; 721; 729;
225/50R16 92 12A 73C; 745; 76U; MAO
225/55R16 95 12A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
81 - 132 205/60R16 12T; 51G Schrägheck;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 713; 721; 729;
225/50R16 92 12A 73C; 745; 76U; MAO
225/55R16 95 12A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER;
215/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 713; 721; 729;
73C; 745; 76U; MAO
Gutachten 366-0189-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51659
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: 7010
Antragsteller: TOP RUOTE SRL Stand: 12.06.2017
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS
74 - 132 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 713; 721; 729;
225/50R16 92 12A 73C; 745; 76U; MAO
225/55R16 95 12A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
81 - 132 205/60R16 12T; 51G Schrägheck;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 713; 721; 729;
225/50R16 92 12A 73C; 745; 76U; MAO
225/55R16 95 12A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 51659
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Gutachten 366-0189-17-MURD
zur Erteilung der ABE 51659
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: 7010
Antragsteller: TOP RUOTE SRL Stand: 12.06.2017
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12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
713) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§ 22 51659
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.