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							Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 23                                                   Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 25.06.2020
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Fahrzeughersteller                        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), GMC, OPEL, OPEL /
                                            VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 115/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                      Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last       umf.     Fertig
                      Rad                     Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
115570241             PCD 5x115               ohne                          70,2                     680     2150    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/60R16                 12T; 51G                   Kombi; Stufenheck;
                                          215/55R16 93              12A                        Schrägheck;
                                          215/60R16                 12A; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16 95              12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 745;
                                                                                               76U

Verkaufsbezeichnung:      J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120         215/55R16 93      12I                        Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..                   215/60R16         12T; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..                   225/55R16 95      12I                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                  225/60R16 98      12A                        725; 729; 73C; 745;
                                                                                               76U
CHIO           e50*2007/46*0050*..      104       215/60R16         51G                        Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 745; 76U

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 23                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : GMC
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      Volt
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1JCI        e13*2007/46*1158*..      111       205/60R16         12T; 51G; 52J             Hybrid Benzin/E;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 745; 76Z

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                           140 Nm für Typ : D1JOI; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:      AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111            205/60R16         12T; 51G; 52J             Hybrid Benzin/E;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 745; 76Z

Verkaufsbezeichnung:      AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                     NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                              Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16    12T; 51G                              Frontantrieb;
                                         225/55R16 95 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 745;
                                                                                            76U; AF7; QB0
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..     81 - 92 205/55R16           12T; 51G                  Stufenheck;
                                      81 - 132 205/60R16          12T; 51G                  Schrägheck;
                                               205/65R16          12A; 51G                  Frontantrieb;
                                               215/55R16 93       12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R16          12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                               225/50R16 92       12A                       725; 729; 73C; 745;
                                               225/55R16 95       12A                       76U; AF7; QB0
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 23                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                     NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16     12T; 51G                              Nur ASTRA SPORTS
                                74 - 132 205/60R16    12T; 51G                              TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G                              Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92 12A                                   725; 729; 73C; 745;
                                         225/55R16 95 12A                                   76U; AF7; QB0

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA, ASTRA         NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*..  81 - 92        205/55R16         12T; 51G                  Stufenheck;
                                 81 - 132       205/60R16         12T; 51G                  Schrägheck;
                                                205/65R16         12A; 51G                  Frontantrieb;
                                                215/55R16 93      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R16         12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                225/50R16 92      12A                       725; 729; 73C; 745;
                                                225/55R16 95      12A                       76U; AF7; QB0

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 92 205/55R16     12T; 51G                              Nur ASTRA SPORTS
                                74 - 132 205/60R16    12T; 51G                              TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G                              Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92 12A                                   725; 729; 73C; 745;
                                         225/55R16 95 12A                                   76U; AF7; QB0
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                              Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16    12T; 51G                              Frontantrieb;
                                         225/55R16 95 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 745;
                                                                                            76U; AF7; QB0

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16                 12T; 51G                  Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16                12T; 51G                  Schrägheck;
                                         205/65R16                12A; 51G                  Frontantrieb;
                                         215/55R16 93             12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16                12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92             12A                       725; 729; 73C; 745;
                                         225/55R16 95             12A                       76U; AF7; QB0
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 23                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:      INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*..  81 - 121 215/60R16 95  12T                GRAND SPORT;
                                                                           SPORTS
                                          215/65R16 98  12A                TOURER;
                                          225/55R16 95  12I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R16 98  12A                51A; 71C; 71K; 721;
                                          235/55R16 98  11A; 12A; 26P      725; 73C; 745; 76U;
                                          235/60R16 100 11A; 12A; 26P; 27I QB0

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 23                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF7) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 / 321 mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 23                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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QB0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 321 mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 23                                                  Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 25.06.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      OPEL
        Fahrzeugtyp:     Z-B
        Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0264*..
        Handelsbez.:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 200             y = 200                     VA
              26P                      x = 150             y = 150                     VA
              27B                      x = 200             y = 250                     HA
              27I                      x = 150             y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 200       y = 200             30                 VA
              26N                    x = 200       y = 200              8                 VA
              27F                    x = 200       y = 250             25                 HA
              27H                    x = 200       y = 250              8                 HA
						
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