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							             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 23                                                           Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.02.2020
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                             Fahrzeughersteller              GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL




             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             511545702/UHN MN7570UHN2                       ohne                        70,2                    800     2400    10/19
             2
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK)
§ 22 53046




             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17 91              51J                       Kombi; Stufenheck;
                                                       205/55R17 91              51J                       Schrägheck;
                                                       215/50R17 91              51J                       Frontantrieb;
                                                       235/45R17 94                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74D

             Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99              51J                       Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                           76S




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 23                                                           Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99              51J                      Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76S




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
§ 22 53046




             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                                          140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
             Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99              51J                      Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76S

             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J           Nur ASTRA SPORTS
                                                      225/45R17 91                     TOURER; Kombi;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                       74D; 76S
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/55R17 97                     ASTRA GTC;
                                                                                       CASCADA;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                       76S




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                Stufenheck;
                                             81 - 143 225/45R17 91                     Schrägheck;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                       74D; 76S
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95  51J                Nur ZAFIRA TOURER;
                                                      215/55R17 94  51J                Frontantrieb;
                                                      225/50R17 94                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/45R17 94                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                       76S

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                                Stufenheck;
                                             81 - 143 225/45R17 91                                     Schrägheck;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S
§ 22 53046




             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95 51J                                 Nur ZAFIRA TOURER;
                                                      215/55R17 94 51J                                 Frontantrieb;
                                                      225/50R17 94                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/45R17 94                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76S
             P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J                       Nur ASTRA SPORTS
                                                          225/45R17 91                                 TOURER; Kombi;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                                Stufenheck;
                                             81 - 143 225/45R17 91                                     Schrägheck;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 7
             Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91 12I                                 SPORTS TOURER;
                                                      215/55R17 94 12I; 12T                            Allradantrieb;
                                                      215/60R17 96 12A                                 Frontantrieb;
                                                      225/50R17 94 12I                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/55R17 97 12I; 12T                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                      235/50R17 96 11A; 12A; 26P; 27I                  725; 73C; 74D; 76S;
                                                      245/45R17 95 12A                                 DEB
             Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91 12I                                 GRAND SPORT;
                                                                                                       SPORTS
                                                           215/55R17 94       12I; 12T                 TOURER; Allradantrieb;
                                                           215/60R17 96       12A                      Frontantrieb;
                                                           225/50R17 94       12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/55R17 97       12I; 12T                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                           235/50R17 96       11A; 12A; 26P; 27I       725; 73C; 74D; 76S;
                                                           245/45R17 95       12A                      DEB

             Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                 10B; 11B; 11G; 11H;
             GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                 721; 725; 73C; 74D
                                                                   24D
§ 22 53046




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§ 22 53046




                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1160kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig
§ 22 53046




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0017-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53046
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: MN7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.02.2020
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       OPEL
                    Fahrzeugtyp:      Z-B
                    Genehm.Nr.:       e8*2007/46*0264*..
                    Handelsbez.:      INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 200             y = 200                    VA
                          26P                      x = 150             y = 150                    VA
                          27B                      x = 200             y = 250                    HA
                          27I                      x = 150             y = 200                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 53046




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 200       y = 200             30                VA
                          26N                   x = 200       y = 200              8                VA
                          27F                   x = 200       y = 250             25                HA
                          27H                   x = 200       y = 250              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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