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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              46944*08



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 19 H2


Typ:                         SH980



Inhaber der ABE              Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:              DE-56316 Raubach




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 46944*08

 Die ABE-Nr. 46944 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 19 H2 , Typ SH980, in
 den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55061707 (9. Ausfertigung) vom
 08.12.2015 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 19                                   (1. Ausfertigung)
 3, 5                                 (4. Ausfertigung)
 15                                   (5. Ausfertigung)
 9, 16                                (6. Ausfertigung)
 8, 10, 12                            (7. Ausfertigung)
 2, 6, 7                              (8. Ausfertigung)
 11, 13                               (9. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 08.12.2015
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 12.01.2016
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55061707 (9. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 10.12.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46944*08


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SF43
Typ                             SH980
Radgröße                        19x8J
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
-            SH980 / Ø72,6xØ67,1                 5/120/67,1          35          830    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      46944
Herstellerzeichen               YHI ww. ADV-M
Radtyp und Ausführung           SH980 (s.o.)
Radgröße                        19x8J
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S02   Mutter M14x1,5             Kegel 60°     150                    -                    RG.553
      (Gesamthöhe: 40 mm)

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel
                                Saab

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Malibu        118, 123       225/40R19   T93                                 A12 A15 A18
KL1G                    118, 123       225/45R19   T96                                 A58 Lim S02
e9*2007/46*0188*..      118, 123       235/40R19   T96
                        118, 123       245/35R19   T93
                        118, 123       245/40R19
Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                         A12 A15 A18
0G-A                    81-191         235/40R19                                       B03 Flh Lim
e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   T89 T93                             S02
e1*2007/46*0374*..      81-191         245/40R19
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia           81-191         225/40R19   R37 T89 T93                         A12 A15 A18
0G-A, -/V               81-191         235/40R19   T92 T96                             B03 Car KOV
e1*2001/116*0475*..;    81-191         245/35R19   T89 T93                             S02
e1*2007/46*0374*..;     81-191         245/40R19   T94 T98
e1*2007/46*0860*..
- Sports Tourer
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia Country   120-184        225/40R19   R74 T93                             A12 A15 A18
Tourer                  120-184        225/45R19   T96                                 A57 Car KMV
0G-A                    120-184        235/40R19   T96                                 S02
e1*2007/46*0374*11-..   120-184        235/45R19
                        120-184        245/40R19
                        120-184        245/45R19
Opel Insignia OPC       239            235/40R19   M+S                                 A12 A15 A18
0G-A                    239            245/35R19   M+S T93                             A56 Flh Lim
e1*2001/116*0475*..;    239            245/40R19   M+S                                 S02
e1*2007/46*0374*..
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia OPC       239            235/40R19   M+S T96                             A12 A15 A18
0G-A                    239            245/35R19   M+S T93                             A56 Car KOV
e1*2001/116*0475*..;    239            245/40R19   M+S T94 T98                         S02
e1*2007/46*0374*..
- Sports Tourer
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Saab 9-5                118-221        225/40R19   T93                                 A12 A15 A18
YS3G                    118-221        235/40R19   T96                                 Lim S02
e4*2007/46*0137*..      118-221        245/35R19   T93
                        118-221        245/40R19

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 3 von 5
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und An-
bringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 4 von 5
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R74    Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
225/50R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Dezember 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. Dezember 2015




Laux

BW/RL                                                         00239838.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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