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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47009 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067107 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B21-757
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B21
Typ                            B21-757
Radgröße                       7,5Jx17EH2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W9             B21-757 W9/                         4/114,3/56,6       38       650     2050
               BA21 N32 Ø72,6xØ56,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47009
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B21-757 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx17EH2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       120               -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55067107)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Daewoo/Chevrolet

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067107 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B21-757
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Epica       100-115        205/50R17         K46 K56 R37                       A01 A02 A04
KLAL                  100-115        205/55R17         K41 K46 K56 R37                   A05 A08 A09
e4*2001/116*          100-115        215/50R17         K41 K46 K50 K56                   A12 A14 A18
0068*06-..            100-115        225/45R17         K46 K56                           Lim V17 S01
                      100-115        235/45R17         K41 K46 K50 K56
Dae./Chev. Evanda     96             205/50R17         K49 K50                           A01 A02 A04
KLAL                  96             215/45R17         K50                               A05 A08 A09
e4*2001/116*          96             225/45R17         K49 K50                           A12 A14 A18
0068*00-05            96             235/45R17         K49 K50                           Lim V17 S01
Dae./Chev. Lacetti    69-90 (B)      205/40R17         K42 K50 K56 T81 T84               A01 A02 A04
KLAN                                                                                     A05 A08 A09
e4*2001/116*0069*..                                                                      A12 A14 A18
                                                                                         Flh NoD S01
Dae./Chev. Nubira     69-90 (B)      205/40R17         K42 K50 K56 T81 T84               A01 A02 A04
KLAN                                                                                     A05 A08 A09
e4*2001/116*0069*..                                                                      A12 A14 A18
                                                                                         Car NoD Sth
                                                                                         S01
Dae./Chev. Rezzo      66-94          205/45R17         T88                               A01 A02 A04
KLAU                  66-94          215/40R17         K50 T85 T87                       A05 A08 A09
e4*98/14*0041*..,                                                                        A12 A14 A18
e4*2001/116*0041*..                                                                      B02 K56 K90
- (Tacuma, Zespi)                                                                        S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067107 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B21-757
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47009 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067107 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B21-757
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5
S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth        Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1      205/40R17      225/35R17
Nr. 2      205/45R17      235/40R17
Nr. 3      205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 4      215/40R17      245/35R17
Nr. 5      215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6      215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 7      225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 8      225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 9      225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 10     235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 11     235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 12     235/50R17      255/45R17
Nr. 13     235/55R17      255/50R17
Nr. 14     245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 15     245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 16     255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47009 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55067107 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2 Typ B21-757
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 5.Juli 2007




Bohlander                                                                    00110498.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    B21 757

KBA                                                       47009



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                       ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                       ja

CUB Universal                                             Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Schrader EZ *                                             Gummi                        ja

Schrader EZ                                               Metall                       ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                       ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.