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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     1/5                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   53R6704
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          53R6704.03
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                          650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2025 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller              : Daewoo/Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
KLAJ, KLAT                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP 40356 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
KLAS, CHIK                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP 40307 110 Nm
                                 M12x1,5
                                 je nach Serienausstattung auch            ZP 40356 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 26 mm




RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     2/5                                                                     Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                            KLAT
ABE / EG-Genehmigung:           e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Daewoo Lanos                195/45R16                                  A01) bis A10)
              (4türig/ Stufenheck)                                                   K32)S04)
                                          215/40R16
55 bis 78     Daewoo Lanos                195/45R16                                  A01) bis A10)
              (3türig/ Schrägheck)                                                   K32)S04)
e42001/116*0017*14E    870/840                                                      4/100/56,5



Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira            205/45R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K03)K15)
                                       215/40R16

                                           215/40R16
e4*2001/116*0018*17E   950/995                                                      4/100/56,5



Typ:                            KLAS
ABE / EG-Genehmigung:           e4*98/14*0063*.. , e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 69    Daewoo Kalos, Lanos,        195/40R16                                 A02) bis A10)
              Chevrolet Kalos, Lanos
              (3- und 5- türig)           195/45R16
 53 bis 69    Chevrolet Aveo, Wave
              (4-türig)                   205/45R16
                                          A01)G01)

                                           215/40R16
                                           A01)K03)K04)K14)K21)

 55 bis 74             Chevrolet Aveo      195/40R16                                A01) bis A10)
                       (3- und 5- türig)                                            K04)K39)
                                           215/35R16
                                           K03)
e4*2001/116*0063*28    840/820                                                      4/100/56,5




RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
Seite :                     3/5                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                          CHIK
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62           Chevrolet Aveo LPG       195/40R16                         A02) bis A10)
              (4-türig)
                                       195/45R16

                                            205/45R16
                                            A01)G01)

                                            215/40R16
                                            A01)K03)K04)K14)K21)
 53 bis 62             Chevrolet Aveo LPG   195/40R16                    A01) bis A10)
                       (3- und 5- türig)                                 K04)K39)
                                            215/35R16
                                            K03)
e11*2001/116*0321*08   840/820                                           4/100/56,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.


RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                10a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K32) -Lanos 4türig, Stufenheck-Ausf.:
     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis zur
     Stoßfängeroberkante umzulegen.Der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im
     Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
     -Lanos 3türig Schrägheck-Ausf.:

RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                10a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb U-
     Kante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus stehen-
     den Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach außen zu
     formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem Seitenschweller (ab
     Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach innen zu biegen und die Be-
     festigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.

K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
     Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010




RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc