Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daewoo/Chevrolet
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
KLAJ, KLAT Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40356 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
KLAS, CHIK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40307 110 Nm
M12x1,5
je nach Serienausstattung auch ZP 40356 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: KLAT
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 78 Daewoo Lanos 195/45R16 A01) bis A10)
(4türig/ Stufenheck) K32)S04)
215/40R16
55 bis 78 Daewoo Lanos 195/45R16 A01) bis A10)
(3türig/ Schrägheck) K32)S04)
e42001/116*0017*14E 870/840 4/100/56,5
Typ: KLAJ
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 98 Daewoo Nubira 205/45R16 A01) bis A10)
K03)K15)
215/40R16
215/40R16
e4*2001/116*0018*17E 950/995 4/100/56,5
Typ: KLAS
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0063*.. , e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69 Daewoo Kalos, Lanos, 195/40R16 A02) bis A10)
Chevrolet Kalos, Lanos
(3- und 5- türig) 195/45R16
53 bis 69 Chevrolet Aveo, Wave
(4-türig) 205/45R16
A01)G01)
215/40R16
A01)K03)K04)K14)K21)
55 bis 74 Chevrolet Aveo 195/40R16 A01) bis A10)
(3- und 5- türig) K04)K39)
215/35R16
K03)
e4*2001/116*0063*28 840/820 4/100/56,5
RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: CHIK
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 Chevrolet Aveo LPG 195/40R16 A02) bis A10)
(4-türig)
195/45R16
205/45R16
A01)G01)
215/40R16
A01)K03)K04)K14)K21)
53 bis 62 Chevrolet Aveo LPG 195/40R16 A01) bis A10)
(3- und 5- türig) K04)K39)
215/35R16
K03)
e11*2001/116*0321*08 840/820 4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
chend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K32) -Lanos 4türig, Stufenheck-Ausf.:
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen.Der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im
Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
-Lanos 3türig Schrägheck-Ausf.:
RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10a
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb U-
Kante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus stehen-
den Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach außen zu
formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem Seitenschweller (ab
Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach innen zu biegen und die Be-
festigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.
K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010
RA-000575-A0-104-10a~DW-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc