Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R4554
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R4554.23
Radgröße: 5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 44 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: 550 kg
bei Reifenabrollumfang: 1935 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo (ROK) bzw. GM Daewoo (ROK)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
KLETN, KLAT, KLEJ, KLAJ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40356 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KLAS, CHIK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40307 110 Nm
M12x1,5
je nach Serienausstattung auch ZP40356 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
KL1M, CHIS Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40307 110 Nm
M12x1,5
RA-000591-A0-104-16~DW-4-100-56_5-ET44_53R4554.doc
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Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: KLETN
ABE / EG-Genehmigung: H018; e13*93/81*0006*.., e13*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 74 Daewoo Nexia, 175/65R14 A01) bis A10)
Daewoo Cielo, E41)K15) S04)
Daewoo Racer
185/60R14
K03)K15)
e13*93/81*0006*06 830/830 4/100/56,5
Typ: KLEJ
ABE / EG-Genehmigung: H019; e13*93/81*0007*.., e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77 Daewoo Espero 185/65R14 A02) bis A10)
S04)
195/60R14
e13*93/81*0007*05 860/890 4/100/56,5
Typ: KLAT
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 78 Daewoo Lanos 175/65R14 A02) bis A10)
E18) S04)
185/60R14
e42001/116*0017*14E 870/840 4/100/56,5
Typ: KLAJ
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 98 Daewoo Nubira 185/65R14 A02) bis A10)
195/60R14
A01)K15)
e4*2001/116*0018*17E 950/995 4/100/56,5
RA-000591-A0-104-16~DW-4-100-56_5-ET44_53R4554.doc
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Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 3/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: KLAS
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69 Daewoo Kalos, Lanos, 175/65R14 A02) bis A10)
Chevrolet Kalos, Lanos
(3- und 5- türig) 185/60R14
53 bis 69 Chevrolet Aveo, Wave
(4-türig) 195/55R14
55 bis 74 Chevrolet Aveo 155/65R14 A02) bis A10)
(3- und 5- türig) A93)
165/65R14
A93)
165/70R14
175/60R14
175/65R14
185/55R14
185/60R14
195/55R14
A01)K38)
e4*2001/116*0063*29 840/820 4/100/56,5
RA-000591-A0-104-16~DW-4-100-56_5-ET44_53R4554.doc
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Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 4/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: CHIK
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 Chevrolet Aveo LPG 175/65R14 A02) bis A10)
(4-türig)
185/60R14
195/55R14
50 bis 62 Chevrolet Aveo LPG 155/65R14 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A93)
165/65R14
A93)
165/70R14
175/60R14
175/65R14
185/55R14
185/60R14
195/55R14
A01)K38)
e11*2001/116*0321*08 840/820 4/100/56,5
RA-000591-A0-104-16~DW-4-100-56_5-ET44_53R4554.doc
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Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 5/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: KL1M
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60 Chevrolet Spark ww. Matiz 155/65R14 A02) bis A10)
155/70R14
M00)
165/60R14
165/65R14
175/60R14
175/65R14
185/55R14
A01)K01)
185/60R14
A01)K01)
195/55R14
A01)K01)K04)
e4*2007/46*0129*03 750/700 4/100/56,5
RA-000591-A0-104-16~DW-4-100-56_5-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 6/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
Typ: CHIS
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60 Chverolet Spark 155/65R14 A02) bis A10)
(LPG)
155/70R14
M00)
165/60R14
165/65R14
175/60R14
175/65R14
185/55R14
A01)K01)
185/60R14
A01)K01)
195/55R14
A01)K01)K04)
e50*2007/46*0006*03 750/700(0) 4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000591-A0-104-16~DW-4-100-56_5-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 7/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
175/70R13 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die bereits serienmäßig mit Reifen der Größe 185/60R14
ausgerüstet sind (Ausführung mit 66 kW Motorleistung).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000591-A0-104-16~DW-4-100-56_5-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 8/8 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R4554
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K38) An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins
Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011
RA-000591-A0-104-16~DW-4-100-56_5-ET44_53R4554.doc