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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 26 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO                              Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 28.10.2011
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Fahrzeughersteller                         : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 5 1/2 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                           Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
TREH2KA35D5         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff    560     1890     10/09
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TREH2KA35W5         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 03/09
66
TREH2KA35566        PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 05/09
TREH2SA35D5         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 10/09
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TREH2SA35W5         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 03/09
66
TREH2SA35566        PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5,
                                             für Typ : KLAS; CHIS; KL1M; KLAJ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : KLAT; SUPT;
                                             SUPJ; KLAJ; UU6J; KLETN; KLEJ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; KL1M; SUPJ;
                                             SUPT; UU6J
                                             120 Nm für Typ : KLAS
Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO ESPERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen           Auflagen
KLEJ         e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/65R14                   51G                          nur ABV;
             e13*95/54*0007*..          185/65R14-86                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R14-85                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P
KLEJ           H019                    66 - 77    185/65R14         51G                          nur ABV;
                                                  195/60R14         51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/60R14-85                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 26 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO                            Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82                51J                         Nicht Aveo; nur bis
                                      185/60R14 82                11A; 24J                    e4*2001/116*0063*17;
                                                                                              Schrägheck; 2-türig;
                                                                                              4-türig;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 73 175/65R14-82               11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
             e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82               11A; 22B                    12A; 51A; 71C; 71K;
               e4*98/14*0017*..                                                               721; 725; 73C; 74A;
SUPT           e4*96/27*0002*..,                                                              74P
               e4*98/14*0002*..

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
KLETN        e13*93/81*0006*.., 44 - 74 175/65R14-82 11A; 22B                                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e13*95/54*0006*..,         185/60R14-82 11A; 22B; 22F                            12A; 51A; 71C; 71K;
               H018                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 185/65R14-86            11A; 22B; 24J               Kombi; Stufenheck 4-
               e4*98/14*0018*..
                                               195/60R14-86       11A; 22B; 24C               türig;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76J; DF2
KLAJ           e4*96/27*0018*..,     66 - 98   185/65R14          11A; 22B; 24J; 51G          Kombi; Stufenheck 4-
               e4*97/27*0018*..,               195/60R14-86       11A; 22B; 24C               türig;
               e4*98/14*0018*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ           e4*96/27*0025*..                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
UU6J           e4*96/27*0004*..                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76J; DF1

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
KLAS         e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 51J                                     Nicht Aveo; nur bis
                                         185/60R14 82 11A; 24J                                e4*2001/116*0063*17;
                                                                                              Schrägheck; 2-türig;
                                                                                              4-türig;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 26 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO                            Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
KLAS         e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 51J                                     Nicht Aveo; nur bis
                                         185/60R14 82 11A; 24J                                e4*2001/116*0063*11;
                                                                                              Stufenheck; 4-türig;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
KLAS         e4*2001/116*0063*.. 53 - 69       175/60R14 79       51J                     Aveo Variante SN./
                                               175/65R14 82       51J                     Version 4..; ab
                                               185/60R14 82                               e4*2001/116*0063*12;
                                               195/60R14 86       11A; 24J                Stufenheck 4-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J
KLAS           e4*2001/116*0063*..   55 - 74   175/60R14 79       51J                     Aveo Variante SH./
                                               175/65R14 82       11A; 21S; 51J           Version 5..; ab
                                               185/55R14 80       11A; 21S                e4*2001/116*0063*18;
                                               185/60R14 82       11A; 21S                Schrägheck 4-türig;
                                               185/65R14 86       11A; 21P; 21T           Frontantrieb;
                                               195/60R14 86       11A; 21P; 21T; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   175/65R14 82       51J                     Nicht Aveo; nur bis
                                               185/60R14 82       11A; 24J                e4*2001/116*0063*17;
                                                                                          Schrägheck; 2-türig;
                                                                                          4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   175/65R14 82       51J                     Nicht Aveo; nur bis
                                               185/60R14 82       11A; 24J                e4*2001/116*0063*11;
                                                                                          Stufenheck; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 26 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO                            Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60       155/65R14 75                                   4-türig;
                                               155/70R14 77       56G                         Frontantrieb;
                                               165/60R14 75       11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               165/65R14 79       11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               175/60R14 79       11A; 22I; 24J; 248          721; 725; 73C; 74A;
                                               175/65R14 82       11A; 22I; 24J; 248          74P; 76J
                                               185/55R14 80       11A; 21P; 22I; 242; 245;
                                                                  248; 270
                                               185/60R14 82       11A; 21P; 22I; 242; 245;
                                                                  248; 270

Verkaufsbezeichnung:     SPARK, M300, MATIZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
KL1M         e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 155/65R14 75                                          4-türig;
                                        155/70R14 77              56G                         Frontantrieb;
                                        165/60R14 75              11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                        165/65R14 79              11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                        175/60R14 79              11A; 22I; 24J; 248          721; 725; 73C; 74A;
                                        175/65R14 82              11A; 22I; 24J; 248          74P; 76J
                                        185/55R14 80              11A; 21P; 22I; 242; 245;
                                                                  248; 270
                                               185/60R14 82       11A; 21P; 22I; 242; 245;
                                                                  248; 270

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 26 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO                            Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
       Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 26 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO                            Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
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ANLAGE: 26 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO                            Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
     JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
     JW?/6?? für Kombi.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.