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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                          TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                               LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                               KOREA (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
TREH2KA35D566          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      560    1890     10/09
TREH2KA35O566          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      560    1890     01/12
TREH2KA35W566          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      560    1890     03/09
TREH2KA35566           PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      560    1890     05/09
TREH2SA35D566          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      560    1890     10/09
TREH2SA35O566          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      560    1890     01/12
TREH2SA35W566          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      560    1890     03/09
TREH2SA35566           PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø56.6              56,6     Kunststoff      560    1890     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                               LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                               KOREA (ROK)
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5,
                                               für Typ : CHIS; KLAS; KLAJ; KL1M; KL1T
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, für Typ : SUPJ; KLAT;
                                               KLEJ; KLAJ; SUPT; UU6J; KLETN
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; KL1M; SUPJ;
                                               SUPT; UU6J
                                               120 Nm für Typ : KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung:     AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
KL1T         e4*2007/46*0270*..          51 - 74    175/80R14 88      12T                         Schrägheck;
                                                    185/70R14 88      12M                         Frontantrieb;
                                                    185/75R14 89      12T                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/65R14 89      12M                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                    195/70R14 91      12M                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  76J

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO ESPERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLEJ         e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/65R14                     51G                         nur ABV;
             e13*95/54*0007*..          185/65R14-86                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R14-85                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                  TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:    DAEWOO ESPERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLEJ         H019             66 - 77 185/65R14                 51G                         nur ABV;
                                      195/60R14                 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R14-85                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82              51J                         Nicht Aveo; nur bis
                                      185/60R14 82              11A; 24J                    e4*2001/116*0063*17;
                                                                                            Schrägheck; 2-türig;
                                                                                            4-türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 73 175/65R14-82             11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
             e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82             11A; 22B                    12A; 51A; 71C; 71K;
               e4*98/14*0017*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
SUPT           e4*96/27*0002*..,                                                            74P
               e4*98/14*0002*..

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
KLETN        e13*93/81*0006*.., 44 - 74 175/65R14-82 11A; 22B                               10B; 11B; 11G; 11H;
             e13*95/54*0006*..,         185/60R14-82 11A; 22B; 22F                          12A; 51A; 71C; 71K;
               H018                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 185/65R14-86          11A; 22B; 24J               Kombi; Stufenheck 4-
               e4*98/14*0018*..
                                              195/60R14-86      11A; 22B; 24C               türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J; DF2
KLAJ           e4*96/27*0018*..,    66 - 98   185/65R14         11A; 22B; 24J; 51G          Kombi; Stufenheck 4-
               e4*97/27*0018*..,              195/60R14-86      11A; 22B; 24C               türig;
               e4*98/14*0018*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ           e4*96/27*0025*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
UU6J           e4*96/27*0004*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76J; DF1




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                  TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
KLAS         e4*2001/116*0063*.. 53 - 69       175/60R14 79     51J                     Aveo Variante SN./
                                               175/65R14 82     51J                     Version 4..; ab
                                               185/60R14 82                             e4*2001/116*0063*12;
                                               195/60R14 86     11A; 24J                Stufenheck 4-türig;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76J
KLAS           e4*2001/116*0063*..   55 - 74   175/60R14 79     51J                     Aveo Variante SH./
                                               175/65R14 82     11A; 21S; 51J           Version 5..; ab
                                               185/55R14 80     11A; 21S                e4*2001/116*0063*18;
                                               185/60R14 82     11A; 21S                Schrägheck 4-türig;
                                               185/65R14 86     11A; 21P; 21T           Frontantrieb;
                                               195/60R14 86     11A; 21P; 21T; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76J
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   175/65R14 82     51J                     Nicht Aveo; nur bis
                                               185/60R14 82     11A; 24J                e4*2001/116*0063*17;
                                                                                        Schrägheck; 2-türig;
                                                                                        4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   175/65R14 82     51J                     Nicht Aveo; nur bis
                                               185/60R14 82     11A; 24J                e4*2001/116*0063*11;
                                                                                        Stufenheck; 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                  TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60      155/65R14 75                                  4-türig;
                                              155/70R14 77      56G                         Frontantrieb;
                                              165/60R14 75      11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              165/65R14 79      11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              175/60R14 79      11A; 22I; 24J; 248          721; 725; 73C; 74A;
                                              175/65R14 82      11A; 22I; 24J; 248          74P; 76J
                                              185/55R14 80      11A; 21P; 22I; 242; 245;
                                                                248; 270
                                              185/60R14 82      11A; 21P; 22I; 242; 245;
                                                                248; 270

Verkaufsbezeichnung:     SPARK, M300, MATIZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
KL1M         e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 155/65R14 75                                        4-türig;
                                        155/70R14 77            56G                         Frontantrieb;
                                        165/60R14 75            11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                        165/65R14 79            11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                        175/60R14 79            11A; 22I; 24J; 248          721; 725; 73C; 74A;
                                        175/65R14 82            11A; 22I; 24J; 248          74P; 76J
                                        185/55R14 80            11A; 21P; 22I; 242; 245;
                                                                248; 270
                                              185/60R14 82      11A; 21P; 22I; 242; 245;
                                                                248; 270

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                  TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                  TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp:                                                  TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG          Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 7 von 7
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
     JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
     JW?/6?? für Kombi.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.