Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 25 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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Fahrzeughersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EBP2SA38B566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 615 2105 01/12
EBP2SA38O56 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 615 2105 10/11
6
EBP2SA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 615 2105 04/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : KL1T; KLAS; KLAJ
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : KLAT; SUPT; SUPJ; KLAJ
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT
120 Nm für Typ : KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung: AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 195/55R16 87 5ET Schrägheck;
195/60R16 89 Frontantrieb;
205/50R16 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16 89 721; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 22F 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*97/27*0017*.., 215/40R16-82 11A; 21B; 21M; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
e4*98/14*0017*.. 24M 721; 73C; 74A; 74P
SUPT e4*96/27*0002*..,
e4*98/14*0002*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 25 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 21B; Kombi; Stufenheck 4-
e4*98/14*0018*.. 22B; 22F; 24C; 5DW türig;
205/45R16-87 Kombi; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
DF2
KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 22B; Kombi; Stufenheck 4-
e4*97/27*0018*.., 22F; 24C; 367; 5DW türig;
e4*98/14*0018*.. 205/45R16-87 Kombi; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ e4*96/27*0025*.. 24C; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
DF1
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 22F 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 21B; 21M; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 195/45R16 80 Aveo Variante SN./
205/40R16 79 11A; 24J Version 4..; ab
205/45R16 83 11A; 24J e4*2001/116*0063*12;
215/40R16 82 11A; 22I; 24J Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
KLAS e4*2001/116*0063*.. 55 - 74 185/50R16 81 11A; 21P; 21T; 22I; 24J; Aveo Variante SH./
24M; 56G Version 5..; ab
195/40R16 80 11A; 21T; 24J; 24M e4*2001/116*0063*18;
195/45R16 80 11A; 21P; 21T; 24J; 24M Schrägheck 4-türig;
205/40R16 79 11A; 21P; 21T; 22I; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 21P; 21T; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 73C; 74A; 74P
KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 195/45R16 80 11A; 24J Nicht Aveo; nur bis
e4*2001/116*0063*11;
Stufenheck; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 25 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 25 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
JW?/3?? für Kombi.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 25 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 25 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: GM KOREA
Fahrzeugtyp: KL1T
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0270*..
Handelsbez.: AVEO
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 25 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.02.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: GM DAEWOO
Fahrzeugtyp: KL1T
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0270*..
Handelsbez.: AVEO
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
26P x = 260 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 300 26 HA
27F x = 280 y = 300 26 HA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27H x = 280 y = 300 8 HA
26J x = 310 y = 310 17 VA
26J x = 310 y = 310 17 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.