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							Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 22 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/-                            Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 19.07.2013
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Fahrzeughersteller                           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                               LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                               Korea, GM Daewoo
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                    Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
TTD42KA35566           PCD100 ET35                 Ø60.1      Ø56.6           56,6   Kunststoff    555    1975      06/13
TTD42SA35566           PCD100 ET35                 Ø60.1      Ø56.6           56,6   Kunststoff    555    1975      06/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                               LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                               Korea, GM Daewoo
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                               für Typ : KLAS; CHIA; KLAJ; KL1T; KL1M; CHIS; CHIV
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                               Typ : KLAJ; SUPT; UU6J; KLETN; KLEJ; SUPJ; KLAT
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; KL1M; SUPJ;
                                               SUPT; UU6J
                                               120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO ESPERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLEJ         e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/65R14                     51G                       nur ABV;
             e13*95/54*0007*..          185/65R14-86                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R14-85                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P
KLEJ           H019                      66 - 77    185/65R14         51G                       nur ABV;
                                                    195/60R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R14-85                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                          Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82                    11A; 24J; 51J             Nicht Aveo; nur bis
                                      185/60R14 82                    11A; 24J                  e4*2001/116*0063*17;
                                                                                                Schrägheck; 2-türig;
                                                                                                4-türig;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 22 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/-                       Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 73 175/65R14-82              11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82              11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
               e4*98/14*0017*..                                                           725; 73C; 74A; 74P
SUPT           e4*96/27*0002*..,
               e4*98/14*0002*..

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
KLETN        e13*93/81*0006*.., 44 - 74 175/65R14-82 11A; 22B                             10B; 11B; 11G; 11H;
             e13*95/54*0006*..,         185/60R14-82 11A; 22B; 22F                        12A; 51A; 71K; 721;
               H018                                                                       725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 185/65R14-86           11A; 22B; 24J            Kombi; Stufenheck 4-
             e4*98/14*0018*..             195/60R14-86           11A; 22B; 24C            türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J; DF2
KLAJ           e4*96/27*0018*..,    66 - 98   185/65R14          11A; 22B; 24J; 51G       Kombi; Stufenheck 4-
               e4*97/27*0018*..,              195/60R14-86       11A; 22B; 24C            türig;
               e4*98/14*0018*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ           e4*96/27*0025*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
UU6J           e4*96/27*0004*..                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J; DF1

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 175/65R14-82            11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 78 185/60R14-82            11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIA         e50*2007/46*0046*.. 55 - 74      175/60R14 79       51J                      Aveo Variante SH./
KLAS         e4*2001/116*0063*..              175/65R14 82       11A; 21S; 51J            Version 5..; ab
                                              185/55R14 80       11A; 21S; 24J; 24M       e4*2001/116*0063*18;
                                              185/60R14 82       11A; 21S; 24J; 24M       Schrägheck 4-türig;
                                              185/65R14 86       11A; 21P; 21T; 24J;      Frontantrieb;
                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14 86       11A; 21P; 21T; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 22 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/-                       Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIA         e50*2007/46*0046*.. 53 - 69       175/60R14 79      51J                       Aveo Variante SN./
KLAS         e4*2001/116*0063*..               175/65R14 82      51J                       Version 4..; ab
                                               185/60R14 82                                e4*2001/116*0063*12;
                                               195/60R14 86      11A; 24J                  Stufenheck 4-türig;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76J
CHIV           e50*2007/46*0087*..   63        175/80R14 88      12T                       Stufenheck;
                                               185/70R14 88      12M                       Schrägheck;
                                               185/75R14 89      12T                       Frontantrieb;
                                               195/65R14 89      12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/70R14 91      12M                       51A; 71K; 721; 725;
                                               215/60R14 91      12A                       73C; 74A; 74P; 76J
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   175/65R14 82      11A; 24J; 51J             Nicht Aveo; nur bis
                                               185/60R14 82      11A; 24J                  e4*2001/116*0063*11;
                                                                                           Stufenheck; 4-türig;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
KLAS           e4*2001/116*0063*..   53 - 69   175/65R14 82      11A; 24J; 51J             Nicht Aveo; nur bis
                                               185/60R14 82      11A; 24J                  e4*2001/116*0063*17;
                                                                                           Schrägheck; 2-türig;
                                                                                           4-türig;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P
KL1T           e4*2007/46*0270*..    51 - 74   175/80R14 88      12T                       Stufenheck;
                                               185/70R14 88      12M                       Schrägheck;
                                               185/75R14 89      12T                       Frontantrieb;
                                               195/65R14 89      12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/70R14 91      12M                       51A; 71K; 721; 725;
                                               215/60R14 91      12A                       73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60       155/65R14 75      11A; 24J; 65U             4-türig; Frontantrieb;
                                               165/60R14 75      11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               165/65R14 79      11A; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 721;
                                               175/60R14 79      11A; 21P; 22I; 24J; 248   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76J
                                               175/65R14 82      11A; 21P; 22I; 24J; 248
                                               185/55R14 80      11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                 248; 270
                                               185/60R14 82      11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                 248; 270




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 22 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/-                       Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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                                                                                                       Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     SPARK, M300, MATIZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1M         e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 155/65R14 75             11A; 24J; 65U             4-türig; Frontantrieb;
                                        165/60R14 75             11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        165/65R14 79             11A; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 721;
                                        175/60R14 79             11A; 21P; 22I; 24J; 248   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76J
                                              175/65R14 82       11A; 21P; 22I; 24J; 248
                                              185/55R14 80       11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                 248; 270
                                              185/60R14 82       11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                 248; 270

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 22 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/-                       Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 22 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/-                       Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
     JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
     JW?/6?? für Kombi.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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