Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/- Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TREH2KA35D566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 10/09 TREH2KA35O566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 03/13 TREH2KA35W566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 03/09 TREH2KA35566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 05/09 TREH2SA35D566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 10/09 TREH2SA35O566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 03/13 TREH2SA35W566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 03/09 TREH2SA35566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 05/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAJ; CHIV; CHIA; KL1T; KL1M; CHIS; KLAS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAJ; SUPT; UU6J; KLETN; KLEJ; SUPJ; KLAT Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; KL1M; SUPJ; SUPT; UU6J 120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T Verkaufsbezeichnung: DAEWOO ESPERO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLEJ e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/65R14 51G nur ABV; e13*95/54*0007*.. 185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-85 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P KLEJ H019 66 - 77 185/65R14 51G nur ABV; 195/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-85 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/- Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO KALOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAS e4*98/14*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 51J Nicht Aveo; nur bis 185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; e4*98/14*0017*.. 721; 725; 73C; 74A; SUPT e4*96/27*0002*.., 74P e4*98/14*0002*.. Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLETN e13*93/81*0006*.., 44 - 74 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e13*95/54*0006*.., 185/60R14-82 11A; 22B; 22F 12A; 51A; 71C; 71K; H018 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 185/65R14-86 11A; 22B; 24J Kombi; Stufenheck 4- e4*98/14*0018*.. 195/60R14-86 11A; 22B; 24C türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; DF2 KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 185/65R14 11A; 22B; 24J; 51G Kombi; Stufenheck 4- e4*97/27*0018*.., 195/60R14-86 11A; 22B; 24C türig; e4*98/14*0018*.. 10B; 11B; 11G; 11H; SUPJ e4*96/27*0025*.. 12A; 51A; 71C; 71K; UU6J e4*96/27*0004*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; DF1 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/- Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 175/60R14 79 51J Aveo Variante SN./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 175/65R14 82 51J Version 4..; ab 185/60R14 82 e4*2001/116*0063*12; 195/60R14 86 11A; 24J Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 175/60R14 79 51J Aveo Variante SH./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 175/65R14 82 11A; 21S; 51J Version 5..; ab 185/55R14 80 11A; 21S e4*2001/116*0063*18; 185/60R14 82 11A; 21S Schrägheck 4-türig; 185/65R14 86 11A; 21P; 21T Frontantrieb; 195/60R14 86 11A; 21P; 21T; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 175/80R14 88 12T Stufenheck; 185/70R14 88 12M Schrägheck; 185/75R14 89 12T Frontantrieb; 195/65R14 89 12M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/70R14 91 12M 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 51J Nicht Aveo; nur bis 185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*11; Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 51J Nicht Aveo; nur bis 185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 175/80R14 88 12T Stufenheck; 185/70R14 88 12M Schrägheck; 185/75R14 89 12T Frontantrieb; 195/65R14 89 12M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/70R14 91 12M 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/- Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: SPARK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIS e50*2007/46*0006*.. 48 - 60 155/65R14 75 4-türig; Frontantrieb; 155/70R14 77 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 165/60R14 75 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 165/65R14 79 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A; 175/60R14 79 11A; 22I; 24J; 248 74P; 76J 175/65R14 82 11A; 22I; 24J; 248 185/55R14 80 11A; 21P; 22I; 242; 245; 248; 270 185/60R14 82 11A; 21P; 22I; 242; 245; 248; 270 Verkaufsbezeichnung: SPARK, M300, MATIZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1M e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 155/65R14 75 4-türig; Frontantrieb; 155/70R14 77 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 165/60R14 75 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 165/65R14 79 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A; 175/60R14 79 11A; 22I; 24J; 248 74P; 76J 175/65R14 82 11A; 22I; 24J; 248 185/55R14 80 11A; 21P; 22I; 242; 245; 248; 270 185/60R14 82 11A; 21P; 22I; 242; 245; 248; 270 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/- Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/- Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 35 DAEWOO, / -FSO, GM -, GM Korea/- Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 18.09.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und JW?/3?? für Kombi. DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.