Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-H0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.6704.03
Radausführungskennz.: SL2.6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: GM DAEWOO
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40307 110 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA e50*2007/46*0046*..
CHIK e11*2001/116*0321*..
KLAS e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 74 Chevrolet Aveo 195/40R16 A01) bis A10)
(3-und 5-türig) BF1) K04) K15) K39)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-H0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIV e50*2007/46*0087*..
KL1T e4*2007/46*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Chevrolet Aveo, Aveo 195/55R16 A02) bis A10)
LPG A93) BF1)
195/60R16
A93a)
205/55R16
A01) A93a) K04)
215/50R16
A01) K04)
215/55R16
A01) G4E) K04)
225/50R16
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIA e50*2007/46*0046*..
CHIK e11*2001/116*0321*..
KLAS e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69 Daewoo Kalos, Aveo 195/45R16 A01) bis A10)
(4-türig) BF1) K03) K12)
205/40R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIS e50*2007/46*0006*..
KL1M e4*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 60 Chevrolet Spark, Spark 195/40R16 A01) bis A10)
LPG ww. Matiz K04) BF1) K01) K28)
195/45R16
K04) K27) K42)
205/40R16
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAS e4*2001/116*0063*.., e4*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 69 Daewoo Kalos, Lanos 195/45R16 A01) bis A10)
bzw. Chevrolet Kalos, BF1) K03) K12)
Lanos 205/40R16
(3- und 5-türig)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-H0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-H0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40307
Anzugsmoment: 110 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/80R14, 205/50R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-H0-104
Anlage-Nr. : 11a
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
Die Anlage 11a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SL2.6704 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.07.2021