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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                              Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR
                                                CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO
                                                (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TREH2KA35D566           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        560      1890    10/09
TREH2KA35O566           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        560      1890    03/13
TREH2KA35W566           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        560      1890    03/09
TREH2KA35566            PCD100 ET35            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        560      1890    05/09
TREH2SA35D566           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        560      1890    10/09
TREH2SA35O566           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        560      1890    03/13
TREH2SA35W566           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        560      1890    03/09
TREH2SA35566            PCD100 ET35            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        560      1890    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                             Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : KLAS; CHIA; KLAJ; CHIS; KL1M; KL1T; CHIV
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : KLEJ; KLAJ; UU6J; SUPJ; KLETN; SUPT; KLAT
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; KL1M; SUPJ;
                                             SUPT; UU6J
                                             120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO ESPERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLEJ         e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/65R14              51G                       nur ABV;
             e13*95/54*0007*..          185/65R14-86                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R14-85                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
KLEJ          H019                 66 - 77   185/65R14         51G                       nur ABV;
                                             195/60R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/60R14-85                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82             51J                       Nicht Aveo;
                                      185/60R14 82             11A; 24J                  Schrägheck; 2-türig;
                                                                                         4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 73 175/65R14-82            11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
             e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82            11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
              e4*98/14*0017*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
SUPT          e4*96/27*0002*..,                                                          74P
              e4*98/14*0002*..

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
KLETN        e13*93/81*0006*.., 44 - 74 175/65R14-82 11A; 22B                            10B; 11B; 11G; 11H;
             e13*95/54*0006*..,         185/60R14-82 11A; 22B; 22F                       12A; 51A; 71C; 71K;
              H018                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 185/65R14-86         11A; 22B; 24J             Ab MJ 2000 (Facelift);
             e4*98/14*0018*..             195/60R14-86         11A; 22B; 24C             Kombi; Stufenheck 4-
                                                                                         türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J; DF2




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAJ         e4*96/27*0018*.., 66 - 98 185/65R14               11A; 22B; 24J; 51G        Bis MJ 1999; Kombi;
             e4*97/27*0018*..,         195/60R14-86            11A; 22B; 24C             Stufenheck 4-türig;
              e4*98/14*0018*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ          e4*96/27*0025*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
UU6J          e4*96/27*0004*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J; DF1

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 175/65R14-82          11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 78 185/60R14-82          11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIA         e50*2007/46*0046*.. 55 - 74     175/60R14   79    51J                       Aveo Variante SH./
KLAS         e4*2001/116*0063*..             175/65R14   82    11A; 21S; 51J             Version 5..; ab
                                             185/55R14   80    11A; 21S                  e4*2001/116*0063*18;
                                             185/60R14   82    11A; 21S                  Schrägheck 4-türig;
                                             185/65R14   86    11A; 21P; 21T             Frontantrieb;
                                             195/60R14   86    11A; 21P; 21T; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J
CHIA          e50*2007/46*0046*.. 53 - 69    175/60R14   79    51J                       Aveo Variante SN./
KLAS          e4*2001/116*0063*..            175/65R14   82    51J                       Version 4..; ab
                                             185/60R14   82                              e4*2001/116*0063*12;
                                             195/60R14   86    11A; 24J                  Stufenheck 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76J
CHIV          e50*2007/46*0087*.. 63         175/80R14   88    12T                       Stufenheck;
                                             185/70R14   88    12M                       Schrägheck;
                                             185/75R14   89    12T                       Frontantrieb;
                                             195/65R14   89    12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/70R14   91    12M                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76J; 4CU
KLAS          e4*2001/116*0063*.. 53 - 69    175/65R14 82      51J                       Nicht Aveo; nur bis
                                             185/60R14 82      11A; 24J                  e4*2001/116*0063*11;
                                                                                         Stufenheck; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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                                                                                                     Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAS         e4*2001/116*0063*.. 53 - 69     175/65R14 82      51J                       Nicht Aveo; nur bis
                                             185/60R14 82      11A; 24J                  e4*2001/116*0063*17;
                                                                                         Schrägheck; 2-türig;
                                                                                         4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
KL1T          e4*2007/46*0270*..   51 - 74   175/80R14   88    12T                       Stufenheck;
                                             185/70R14   88    12M                       Schrägheck;
                                             185/75R14   89    12T                       Frontantrieb;
                                             195/65R14   89    12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/70R14   91    12M                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76J; 4CU

Verkaufsbezeichnung:     SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60     155/65R14   75                              4-türig; Frontantrieb;
                                             155/70R14   77    56G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             165/60R14   75    11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             165/65R14   79    11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                             175/60R14   79    11A; 22I; 24J; 248        74P; 76J; 4CU
                                             175/65R14   82    11A; 22I; 24J; 248
                                             185/55R14   80    11A; 21P; 22I; 242;
                                                               245; 248; 270
                                             185/60R14 82      11A; 21P; 22I; 242;
                                                               245; 248; 270

Verkaufsbezeichnung:     SPARK, M300, MATIZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1M         e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 155/65R14        75                              4-türig; Frontantrieb;
                                        155/70R14        77    56G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        165/60R14        75    11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                        165/65R14        79    11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                        175/60R14        79    11A; 22I; 24J; 248        74P; 76J; 4CU
                                        175/65R14        82    11A; 22I; 24J; 248
                                        185/55R14        80    11A; 21P; 22I; 242;
                                                               245; 248; 270
                                             185/60R14 82      11A; 21P; 22I; 242;
                                                               245; 248; 270


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                           Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 7
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkant en und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                           Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 7
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte B reite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 35 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                           Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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                                                                                                    Seite: 7 von 7
4CU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 22853740 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
       COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
       sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
     JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und
     JW?/6?? für Kombi.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.