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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49863 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55040514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16 H2 Typ CM 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Challenge
Typ                             CM 706
Radgröße                        7,0J x 16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
O8           CM 706 O8 / ohne Ring               5/105/56,6             38       610     2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49863
Herstellerzeichen               ATS
Radtyp und Ausführung           CM 706 (s.o.)
Radgröße                        7,0J x 16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                Made in Europe
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der              Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
      Befestigungsmittel
S02   Serienmutter M12x1,5 Kegel 60°       125                      -
S03   Serienmutter M12x1,5 Kegel 60°       140                      -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55040514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16 H2 Typ CM 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo         55, 70, 85     195/55R16     A91                                    0A1 A02 A04
KL1T                   55, 70, 85     195/60R16     A12                                    A05 A07 A08
e4*2007/46*0270*..     55, 70, 85     205/50R16     A12                                    A09 A19 A99
                       55, 70, 85     205/55R16     A12                                    Flh Lim V16
                       55, 70, 85     225/45R16     A12                                    S03
Chevrolet Cruze /-SW   80-104         205/60R16     A91 122                                0A1 A02 A04
KL1J                   80-104         215/55R16     A12 122                                A05 A07 A08
e4*2001/116*0140*..    80-104         215/60R16     A01 A12 G03 122                        A09 A19 A58
                       80-104         215/60R16     A12 R09 122                            A99 Car Flh
                       80-104         225/55R16     A12 122                                Lim V16 S03
Chevrolet Trax         85,96,103      205/65R16     A12                                    0A1 A02 A04
KL1B / J-A             85,96,103      205/70R16     A12                                    A05 A07 A08
e4*2007/46*0696*..;    85,96,103      215/65R16     A92                                    A09 A19 A57
e4*2007/46*0537*..     85,96,103      225/60R16     A12                                    A99 S02
Opel Astra-J           64-88,103      205/55R16     A91 R09                                0A1 A02 A04
P-J, -/V               64-88,103      205/60R16     A91                                    A05 A07 A08
e1*2007/46*0141*..;    64-88,103      205/65R16     A01 A12 G03                            A09 A19 A58
e4*2007/46*0308*..     64-88,103      215/55R16     A12                                    A99 Flh Lim
                       64-88,103      215/60R16     A12 R09                                V16 S03
                       64-88,103      215/60R16     A01 A12 G03
                       64-88,103      225/55R16     A12
Opel Astra-J           70-88,103      205/55R16     A91 R09                                0A1 A02 A04
P-J/SW                 70-88,103      205/60R16     A91                                    A05 A07 A08
e4*2007/46*0204*..     70-88,103      205/65R16     A01 A12 G03                            A09 A19 A58
- Sports Tourer        70-88,103      215/55R16     A12                                    A99 Car V16
- Station Wagon        70-88,103      215/60R16     A12 R09                                S03
                       70-88,103      215/60R16     A01 A12 G03
                       70-88,103      225/55R16     A12
Opel Mokka             85,96,103      205/65R16     A12                                    0A1 A02 A04
J-A                    85,96,103      205/70R16     A12                                    A05 A07 A08
e4*2007/46*0537*..     85,96,103      215/65R16     A92                                    A09 A19 A57
                       85,96,103      225/60R16     A12                                    A99 S02

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55040514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16 H2 Typ CM 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55040514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0J x 16 H2 Typ CM 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49863 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55040514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0J x 16 H2 Typ CM 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juni 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. Juni 2014




Blauth                                                                00212180.DOC




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