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							           Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
           ANLAGE: 13                                                           Radtyp: C16 757
           Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 26.04.2016
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           Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                        VAUXHALL
           Raddaten:
           Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 40
           Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
           Technische Daten, Kurzfassung
           Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                               Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                               Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
           C16 757 40 95       C16 757 CMS556/05          ohne                        56,6                    535     2007    03/16
           C16 757 40 95       C16 757 CMS556/05          ohne                        56,6                    550     1950    03/16
           Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
           Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
           ersetzt werden.
           Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
           Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
           Zubehör                                    : Z 88 OR
           Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL1T
                                                        140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
47750*05




           Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
           CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/50R17 91              51J                       Kombi; Stufenheck;
           KL1J         e4*2001/116*0140*..          205/55R17 91              51J                       Schrägheck;
                                                     215/50R17 91              11A; 22P; 51J             Frontantrieb;
                                                     225/50R17 94              11A; 22I; 22P; 24J; 248   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                            235/45R17 94       11A; 22P                  725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         75I

           Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
           KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 205/50R17 89                                         Stufenheck;
                                                    215/45R17 91                                         Schrägheck;
                                                    225/45R17 91                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A

           Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
           Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
           ersetzt werden.
           Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
           Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
           Zubehör                                    : Z 88 OR
           Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                                        140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
           Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
           ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C16 757
           Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.04.2016
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           Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
           P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/50R17 89W           51J                      Nur ASTRA SPORTS
                                                    205/55R17 91            51J; 54F                 TOURER; Kombi;
                                                    215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                                    225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/50R17               51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                    235/45R17 94                                     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     75I; 76S

           Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
           P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/50R17 89W           51J                      Stufenheck;
                                                    205/55R17 91            51J; 54F                 Schrägheck;
                                                    215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                                    225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/50R17               51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                    235/45R17 94                                     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     76S

           Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
           P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/50R17 89 51J                                 Nur ASTRA SPORTS
                                                    205/55R17 91 51J; 54F                            TOURER; Kombi;
47750*05




                                                    215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                                    225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/50R17    51G                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                    235/45R17 94                                     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     76S

           Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
           P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/50R17 89W           51J                      Stufenheck;
                                                    205/55R17 91            51J; 54F                 Schrägheck;
                                                    215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                                    225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/50R17               51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                    235/45R17 94                                     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     76S

           Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
           Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
           B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 110 205/45R17 88                                    Astra K; Schrägheck;
                                                     205/50R17 89    11A; 21P                        Frontantrieb;
                                                     215/45R17 87    11A; 21P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     225/45R17       11A; 21P; 51G                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                     725; 73C; 74A; 76S

           Auflagen
           10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
           Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
           ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C16 757
           Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.04.2016
           __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 3 von 4
           11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                lassen.
           11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                der Fahrzeugpapiere enthält.
           11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
           11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
           12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
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                Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
           21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                herzustellen.
           22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
                  der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
                  herzustellen.
           22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
           248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
           24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.


                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
           Gutachten 366-0045-09-WIRD/N5
           zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47750
           ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C16 757
           Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.04.2016
           __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 4 von 4
           51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
           51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
           51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
           54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
           71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                Tiefbetts angebracht werden.
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           721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                Ventilherstellers zu beachten.
           725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
           729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
           73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
           74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                beachten.
           75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                  Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                  ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
           76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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