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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49479*06



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             5,5 J x 14 H2


                Typ:                         OX03 5514
§ 22 49479*06




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49479


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49479*06


                Die ABE-Nr. 49479*06 erstreckt sich auf die Räder 5,5 J x 14 H2, Typ OX03 5514, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55059513 (7. Ausfertigung) vom 24.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                13                                            1. Ausfertigung
                7                                             2. Ausfertigung
                11                                            3. Ausfertigung
                1, 5, 6                                       4. Ausfertigung
                2, 12                                         5. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 22 49479*06




                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 24.03.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 03.04.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55059513 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 7

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX03
                Typ                             OX03 5514
                Radgröße                        5,5Jx14H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
                X2           OX03 5514 X2 / Ø63,4xØ56,6         4/100/56,6         40          560    2000

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49479
                Herstellerzeichen               ww. OX-ML, OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX03 5514 (s.o.)
                Radgröße                        5,5Jx14H2
§ 22 49479*06




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                S02   Schraube M12x1,5              Kegel 60°   100                     26                 RG.433
                S03   Mutter M12x1,5                Kegel 60°   100                     -                  RG.434
                S04   Serienmutter M12x1,5          Kegel 60°   140                     -                  RG.713
                S05   Schraube M12x1,5              Kegel 60°   110                     26                 RG.433
                S06   Serienmutter                  Kegel 60°   140                     -                  RG.713
                      M12x1,5 (offen)

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                Opel

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55059513 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Aveo          51, 63, 74    175/80R14   A91                             A07 A15 A19
                KL1T                    51, 63, 74    185/70R14   A91                             Flh Lim S04
                e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    185/75R14   A91
                                        51, 63, 74    195/65R14   A91
                                        51, 63, 74    195/70R14   A91
                Chevrolet Aveo          53-74         175/65R14   R37                             A12 A15 A19
                KLAS                    53-74         185/60R14                                   Flh S03
                e4*2001/116*
                0063*18-..
                Chevrolet Spark         50, 60        155/65R14   A91                             A15 A19 Flh
                KL1M                    50, 60        165/60R14   A12                             S03
                e4*2007/46*0129*..      50, 60        165/65R14   A12
                - incl. Facelift 2013   50, 60        175/60R14   A12
                                        50, 60        175/65R14   A12
                                        50, 60        185/55R14   A01 A12 K1c
                                        50, 60        185/60R14   A01 A12 K1c
                Dae./Chev. Kalos        53-74         175/65R14   R37                             A12 A15 A19
§ 22 49479*06




                KLAS                    53-74         185/60R14                                   Flh Lim S03
                e4*98/14*0063*..,
                e4*2001/116
                *0063*00-17
                Daewoo Lanos            55-78         175/65R14   R37                             A12 A15 A19
                KLAT, SUPT              55-78         185/60R14   A01 K42                         B02 S02
                e4*96/27,98/14,
                2001/116*
                0002,0017*..
                Daewoo Nubira           66-98         185/65R14                                   A12 A15 A19
                KLAJ, UU6J, SUPJ        66-98         195/60R14   Car                             B02 B03 Snu
                e4*96/27,97/27,         66-98         195/60R14   A01 K42 Lim
                98/14,2001/116*
                0004,0018,0025*..
                Opel Adam               51-74         175/70R14   A33                             A15 A19 A58
                S-D                     51-74         185/70R14   A33                             Y84 S05
                e1*2001/116*            51-74         195/65R14   A33
                0379*22-..
                Opel Astra-G         48-55            165/70R14   R09 T81 T85                     A12 A15 A19
                T98, T98/NB, T98V    48-85            175/70R14   R37 T84 T88                     B03 Flh Sth
                e1*97/27,98/14*      48-92            185/65R14                                   S02
                0086,0092,0101*..    48-92            185/70R14   R09
                                     55               165/80R14   M+S R09 T84 T85
                                     55               175/80R14   R09
                Opel Astra-G Caravan 48-85            175/70R14   R37 T84 T88                     A12 A15 A19
                T98/Kombi, T98V      48-92            185/65R14                                   B03 Car S02
                e1*97/27,            48-92            185/70R14   R09
                98/14*0087*..,       48-92            195/65R14
                e1*97/27*0092*..




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55059513 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Corsa-C            43-92         175/65R14    M+S                                   A12 A15 A19
                Corsa-C                 43-92         175/65R14                                          B03 S02
                e1*98/14*0148*..        43-92         185/60R14
                                        43-92         195/55R14
                Opel Corsa-D            44-74         185/70R14    A13                                   A15 A19 B03
                S-D, S-D/Van            44-74         195/65R14    A31                                   Flh S02
                e1*2001/116*            55            175/70R14    A13 R09
                0379*00-29;
                e1*2007/46*
                0505*00-07;
                e50*2007/46*0055*..
                Opel Corsa-E            51-74         175/70R14    A33                                   A15 A19 B03
                S-D, S-D/Van            51-74         185/70R14    A33                                   Flh S05
                e1*2001/116*            51-74         195/65R14    A91
                0379*30-..;             51-74         195/70R14    A12
                e1*2007/46*0505*08-..   51-74         205/60R14    A12
                Opel Karl               54, 55        165/65R14                                          A07 A12 A15
                D-A                     54, 55        165/70R14                                          A19 A58 Flh
                e4*2007/46*0957*..                                                                       OK4 S06
§ 22 49479*06




                Opel Karl               54, 55        165/65R14    A91                                   A07 A15 A19
                D-A                     54, 55        165/70R14    A12                                   A58 Flh OK5
                e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R14    A12                                   S06
                                        54, 55        175/65R14    A12
                                        54, 55        185/60R14    A01 A12 K1c K2b K8c
                                        54, 55        195/55R14    A01 A12 K1c K2b K8c
                                        54, 55        195/60R14    A01 A12 K1c K2b K5b K8c
                Opel Meriva-A           64,66         175/70R14    A11 T84                               A15 A19 B03
                X01Monocab              64,66         185/65R14    A11                                   S02
                e1*2001/116*0215*..     64,66         185/70R14    A11
                                        64,66         195/60R14    A33
                                        64,66         195/65R14    A33

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55059513 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 7
                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
§ 22 49479*06




                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55059513 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 49479*06




                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.

                OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55059513 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7
                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
                mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S02); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
                Befestigungsmuttern M12x1,5 (S03, Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 49479*06




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55059513 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 7

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 23. März 2017




                Laux                                                                   00268083.DOC
§ 22 49479*06




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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