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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49353 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55018415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP11-7517
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

                Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                  An der Roßweid 23-25
                                                  76229 Karlsruhe


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            RP11
                Typ                               RP11-7517
                Radgröße                          7,5Jx17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
                O1           RP11-7517 O1 / ohne Ring                5/105/56,6         39        630    2150

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49353
                Herstellerzeichen                 -
                Radtyp und Ausführung             RP11-7517 (s.o.)
                Radgröße                          7,5Jx17H2
§ 22 49353*03




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                    -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                  Opel

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55018415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP11-7517
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                  Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Chevrolet Cruze /-SW   80-104        205/50R17   T89 T93                            A12 A14 A18
                KL1J                   80-104        205/55R17                                      A58 Car Flh
                e4*2001/116*0140*..    80-104        215/50R17   T91                                Lim V17 S02
                                       80-104        215/55R17   A01 G75
                                       80-104        215/55R17   R96
                                       80-104        225/45R17   T91
                                       80-104        225/50R17
                                       80-104        235/45R17
                Chevrolet Trax         85-103        215/55R17   A92                                A14 A18 A57
                KL1B / J-A             85-103        215/60R17   A92                                S02
                e4*2007/46*0696*..;
                e4*2007/46*0537*..
                Opel Astra K          70-147         205/50R17   A12                                A14 A18 A58
                B-K                   70-147         215/45R17   A91                                Flh NoS V17
                e4*2007/46*0996*..    70-147         225/45R17   A12                                S02
                                      70-147         235/45R17   A01 A12 G01
                Opel Astra K Sports   70-147         205/50R17   A12                                A14 A18 A58
§ 22 49353*03




                Tourer                70-147         215/45R17   A91                                Car NoS S02
                B-K                   70-147         225/45R17   A12
                e4*2007/46*0996*02-.. 70-147         235/45R17   A01 A12 G01 K2b
                Opel Astra-J          64-88,103      205/50R17   R37                                A12 A14 A18
                P-J, -/V, /SW         64-88,103      205/55R17   R37                                A58 Flh Lim
                e1*2007/46*0141*..,   64-88,103      215/50R17                                      V17 S02
                e4*2007/46*0309*..,   64-88,103      215/55R17   A01 G75
                e4*2007/46*0204*..    64-88,103      215/55R17   R96
                                      64-88,103      225/45R17
                                      64-88,103      225/50R17
                                      64-88,103      235/45R17
                Opel Astra-J          70-88,103      205/50R17   R37                                A12 A14 A18
                P-J/SW, -/V           70-88,103      205/55R17   R37                                A58 Car V17
                e4*2007/46*0204*..;   70-88,103      215/50R17                                      S02
                e4*2007/46*0308*..    70-88,103      215/55R17   A01 G75
                - Sports Tourer       70-88,103      215/55R17   R96
                - Station Wagon       70-88,103      225/45R17
                                      70-88,103      225/50R17
                                      70-88,103      235/45R17
                Opel Mokka            81-103         215/55R17   A92                                A14 A18 A57
                J-A                   81-103         215/60R17   A92                                S02
                e4*2007/46*
                0537*00-14
                Opel Mokka-X          81-112         215/55R17   A92                                A14 A18 A57
                J-A                   81-112         215/60R17   A92                                S02
                e4*2007/46*0537*15-..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55018415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP11-7517
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
§ 22 49353*03




                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55018415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP11-7517
                Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                und Kettenherstellers sind zu beachten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
§ 22 49353*03




                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Limousine.

                NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49353 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55018415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP11-7517
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                berücksichtigen.
§ 22 49353*03




                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49353 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55018415 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP11-7517
                Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 6 von 6

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 17. Januar 2018 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 49353*03




                Lambsheim, 17. Januar 2018




                Tufan                                                                00285894.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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