Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX03
                             Typ                             OX03 5514
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             X2           OX03 5514 X2 / Ø63,4xØ56,6          4/100/56,6         40        560    2000

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      49479
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen               ww. OX-ML, OX-M
                             Radtyp und Ausführung           OX03 5514 (s.o.)
                             Radgröße                        5,5Jx14H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                             S01   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      100                  26                 RG.433
                             S02   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°      100                  -                  RG.434
                             S03   Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°      140                  -                  RG.713
                             S04   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                  26                 RG.433
                             S05   Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°      140                  -                  RG.713

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                             Opel

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 8


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Aveo          51, 63, 74    175/80R14   A91                             A15 A19 Flh
                             KL1T                    51, 63, 74    185/70R14   A91                             Lim S03
                             e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    185/75R14   A91
                                                     51, 63, 74    195/65R14   A91
                                                     51, 63, 74    195/70R14   A91
                             Chevrolet Aveo          53-74         175/65R14   R37                             A12 A15 A19
                             KLAS                    53-74         185/60R14                                   Flh S02
                             e4*2001/116*
                             0063*18-..
                             Chevrolet Spark         50, 60        155/65R14   A91                             A15 A19 Flh
                             KL1M                    50, 60        165/60R14   A12                             S02
                             e4*2007/46*0129*..      50, 60        165/65R14   A12
                             - incl. Facelift 2013   50, 60        175/60R14   A12
                                                     50, 60        175/65R14   A12
§ 22 49479, Erweiterung 07




                                                     50, 60        185/55R14   A01 A12 K1c
                                                     50, 60        185/60R14   A01 A12 K1c
                             Dae./Chev. Kalos        53-74         175/65R14   R37                             A12 A15 A19
                             KLAS                    53-74         185/60R14                                   Flh Lim S02
                             e4*98/14*0063*..,
                             e4*2001/116
                             *0063*00-17
                             Daewoo Lanos            55-78         175/65R14   R37                             A12 A15 A19
                             KLAT, SUPT              55-78         185/60R14   A01 K42                         B02 S01
                             e4*96/27,98/14,
                             2001/116*
                             0002,0017*..
                             Daewoo Nubira           66-98         185/65R14                                   A12 A15 A19
                             KLAJ, UU6J, SUPJ        66-98         195/60R14   Car                             B02 B03 Snu
                             e4*96/27,97/27,         66-98         195/60R14   A01 K42 Lim
                             98/14,2001/116*
                             0004,0018,0025*..
                             Opel Adam               51-74         175/70R14   A33                             A15 A19 A58
                             S-D                     51-74         185/70R14   A33                             Y84 S04
                             e1*2001/116*            51-74         195/65R14   A33
                             0379*22-..
                             Opel Astra-G         48-55            165/70R14   R09 T81 T85                     A12 A15 A19
                             T98, T98/NB, T98V    48-85            175/70R14   R37 T84 T88                     B03 Flh Sth
                             e1*97/27,98/14*      48-92            185/65R14                                   S04
                             0086,0092,0101*..    48-92            185/70R14   R09
                                                  55               165/80R14   M+S R09 T84 T85
                                                  55               175/80R14   R09
                             Opel Astra-G Caravan 48-85            175/70R14   R37 T84 T88                     A12 A15 A19
                             T98/Kombi, T98V      48-92            185/65R14                                   B03 Car S04
                             e1*97/27,            48-92            185/70R14   R09
                             98/14*0087*..,       48-92            195/65R14
                             e1*97/27*0092*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Corsa-C            43-92         175/65R14   M+S                             A12 A15 A19
                             Corsa-C                 43-92         175/65R14                                   B03 S04
                             e1*98/14*0148*..        43-92         185/60R14
                                                     43-92         195/55R14
                             Opel Corsa-D            44-74         185/70R14   A13                             A15 A19 B03
                             S-D, S-D/Van            44-74         195/65R14   A31                             Flh S04
                             e1*2001/116*            55            175/70R14   A13 R09
                             0379*00-29;
                             e1*2007/46*
                             0505*00-07;
                             e50*2007/46*0055*..
                             Opel Corsa-E            51-74         175/70R14   A33                             A15 A19 B03
                             S-D, S-D/Van            51-74         185/70R14   A33                             Flh S04
                             e1*2001/116*            51-74         195/65R14   A91
                             0379*30-..;             51-74         195/70R14   A12
                             e1*2007/46*0505*08-..   51-74         205/60R14   A12
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             Opel Karl               54, 55        165/65R14                                   A12 A15 A19
                             D-A                     54, 55        165/70R14                                   A58 Flh KOV
                             e4*2007/46*0957*..                                                                OK4 S05
                             Opel Karl               54, 55        165/65R14   A91                             A15 A19 A58
                             D-A                     54, 55        165/70R14   A12                             Flh KOV OK5
                             e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R14   A12                             S05
                                                     54, 55        175/65R14   A12
                                                     54, 55        185/60R14   A01 A12 K1c K2b K8c
                                                     54, 55        195/55R14   A01 A12 K1c K2b K8c
                                                     54, 55        195/60R14   A01 A12 K1c K2b K5b K8c
                             Opel Karl Rocks         54, 55        165/65R14   A91 M+S                         A15 A19 A58
                             D-A                     54, 55        165/70R14   A12 M+S                         Flh KMV S05
                             e4*2007/46*0957*..      54, 55        175/60R14   A12 M+S
                                                     54, 55        175/65R14   A12 M+S
                                                     54, 55        185/60R14   A01 A12 K6w K8c M+S
                                                     54, 55        195/55R14   A01 A12 K6w K8c M+S
                                                     54, 55        195/60R14   A01 A12 K5b K6w K8c M+S
                             Opel Meriva-A           64,66         175/70R14   A11 T84                         A15 A19 B03
                             X01Monocab              64,66         185/65R14   A11                             S04
                             e1*2001/116*0215*..     64,66         185/70R14   A11
                                                     64,66         195/60R14   A33
                                                     64,66         195/65R14   A33




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 49479, Erweiterung 07




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8
                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                             werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                             Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 8
                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                             ausschließlich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.

                             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 7 von 8
                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
                             mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S01); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
                             Befestigungsmuttern M12x1,5 (S02, Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Fließheck.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Dezember 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49479 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55059513 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ OX03 5514
                             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 8 von 8

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. Dezember 2018




                             Laux                                                      00309864.DOC
                                                                                       RL/JR
§ 22 49479, Erweiterung 07




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen