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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48491 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55087911 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ ADV10 7016
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                  Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          ADV10
                             Typ                             ADV10 7016
                             Radgröße                        7Jx16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                             (mm)
                             O5           ADV10 7016 O5 / ohne Ring          5/105/56,6         40        655    2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      48491
§ 22 48491, Erweiterung 08




                             Herstellerzeichen               ADV-M
                             Radtyp und Ausführung           ADV10 7016 (s.o.)
                             Radgröße                        7Jx16H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.                     Art der Befestigungsmittel        Bund            Anzugsmoment (Nm)
                             S01, S02, S03, S04      Serienmutter M12x1,5              Kegel 60°       140
                             S05                     Serienmutter M12x1,5 (offen)      Kegel 60°       140

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                             Opel

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48491 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55087911 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ ADV10 7016
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Cruze /-SW   80-104          205/60R16   A91                            A14 A21 A58
                             KL1J                   80-104          215/55R16   A12                            Car Flh Lim
                             e4*2001/116*0140*..    80-104          215/60R16   A01 A12 G03                    V16 S02
                                                    80-104          215/60R16   A12 R09
                                                    80-104          225/55R16   A12
                                                    80-104          245/50R16   A01 A12 K2b K4i K6g K8i R03
                             Chevrolet Trax         85-103          205/65R16   A12                            A14 A21 A57
                             KL1B / J-A             85-103          205/70R16   A12                            S03
                             e4*2007/46*0696*..;    85-103          215/65R16   A92
                             e4*2007/46*0537*..     85-103          225/60R16   A12
                             Opel Ampera-e          55 (150)        205/55R16   K1a                            A01 A12 A14
                             1G0F                   55 (150)        205/60R16   K1a                            A21 A58 S04
                             e13*2007/46*1777*..    55 (150)        215/55R16   K1a
                             (60 kWh-Batterie)
                             Opel Astra-J          64-88,103        205/55R16   A33 R09                        A14 A21 A58
§ 22 48491, Erweiterung 08




                             P-J, -/V, /SW         64-88,103        205/60R16   A91 R37                        Flh Lim V16
                             e1*2007/46*0141*..,   64-88,103        205/65R16   A01 A12 G03 R37                S01
                             e4*2007/46*0309*..,   64-88,103        215/55R16   A91
                             e4*2007/46*0204*..    64-88,103        215/60R16   A91 R09
                                                   64-88,103        215/60R16   A01 A91 G03
                                                   64-88,103        225/55R16   A12
                             Opel Astra-J          70-88,103        205/55R16   A33 R09                        A14 A21 A58
                             P-J/SW, -/V           70-88,103        205/60R16   A91 R37                        Car V16 S01
                             e4*2007/46*0204*..;   70-88,103        205/65R16   A01 A12 G03 R37
                             e4*2007/46*0308*..    70-88,103        215/55R16   A91
                             - Sports Tourer       70-88,103        215/60R16   A91 R09
                             - Station Wagon       70-88,103        215/60R16   A01 A91 G03
                                                   70-88,103        225/55R16   A12
                             Opel Astra-K          66-110           195/55R16   A91                            A14 A21 A58
                             B-K                   66-110           195/60R16   A91                            F16 Flh NoS
                             e4*2007/46*0996*..    66-147           205/55R16   A12                            V16 S05
                                                   66-147           215/50R16   A12
                                                   66-147           215/55R16   A12
                                                   66-147           225/50R16   A12 R03
                             Opel Astra-K Sports   66-110           195/55R16   A91                            A14 A21 A58
                             Tourer                66-110           195/60R16   A91                            Car NoS V16
                             B-K                   66-147           205/55R16   A12                            S05
                             e4*2007/46*0996*02-.. 66-147           215/50R16   A12
                                                   66-147           215/55R16   A12
                                                   66-147           225/50R16   A01 A12 K2b R03
                             Opel Mokka            81-103           205/65R16   A12                            A14 A21 A57
                             J-A                   81-103           205/70R16   A12                            B03 S03
                             e4*2007/46*           81-103           215/65R16   A92
                             0537*00-14            81-103           225/60R16   A12
                             Opel Mokka-X          81-112           205/65R16   A90                            A14 A21 A57
                             J-A                   81-112           205/70R16   A12                            B03 S05
                             e4*2007/46*0537*15-.. 81-112           215/65R16   A92
                                                   81-112           225/60R16   A12



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48491 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55087911 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ ADV10 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 48491, Erweiterung 08




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48491 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55087911 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ ADV10 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 6
                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
§ 22 48491, Erweiterung 08




                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                             und Kettenherstellers sind zu beachten.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 48491 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55087911 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ ADV10 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 6
                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 48491, Erweiterung 08




                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55087911 (8. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ ADV10 7016
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6
                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/55R16     245/50R16
§ 22 48491, Erweiterung 08




                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. April 2019 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2011.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 16. April 2019




                             Laux                                                                   00317557.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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