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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                               An der Roßweid 23-25
                                               76229 Karlsruhe
                                               49020141109

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            RP15
             Typ                               RP15-6516
             Radgröße                          6.5Jx16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             O1           RP15-6516 O1 / ohne Ring                5/105/56,6         38        690    2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52122
             Herstellerzeichen                 PLATIN
             Radtyp und Ausführung             RP15-6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5Jx16H2
§ 22 52122




             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                    -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo        55, 70, 85    195/55R16    A91                              A15 A19 Flh
             KL1T                  55, 70, 85    195/60R16    A12                              Lim V16 S01
             e4*2007/46*0270*..    55, 70, 85    205/50R16    A12
                                   55, 70, 85    205/55R16    A12
                                   55, 70, 85    225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03
             Chevrolet Cruze /-SW 80-104         205/60R16    A33                              A15 A19 A58
             KL1J                  80-104        215/55R16    A12                              Car Flh Lim
             e4*2001/116*0140*..   80-104        215/60R16    A01 A12 G03                      V16 S01
                                   80-104        215/60R16    A12 R09
                                   80-104        225/55R16    A12
             Chevrolet Trax        85-103        195/70R16    A91 M+S                          A15 A19 A57
             KL1B / J-A            85-103        205/65R16    A91                              S01
             e4*2007/46*0696*..;   85-103        205/70R16    A12
             e4*2007/46*0537*..    85-103        215/65R16    A92
                                   85-103        225/60R16    A12
                                   85-103        225/65R16    A12
             Opel Ampera-e         55 (150)      205/55R16                                     A12 A15 A19
§ 22 52122




             1G0F                  55 (150)      205/60R16                                     A58 S01
             e13*2007/46*1777*..   55 (150)      215/55R16    A01 K1a
             (60 kWh-Batterie)     55 (150)      225/50R16    A01 K1c K2b
             Opel Astra-J          64-88,103     205/55R16    A33 R09                          A15 A19 A58
             P-J, -/V, /SW         64-88,103     205/60R16    A91 R37                          Flh Lim V16
             e1*2007/46*0141*..,   64-88,103     205/65R16    A01 A12 G03 R37                  S01
             e4*2007/46*0309*..,   64-88,103     215/55R16    A91
             e4*2007/46*0204*..    64-88,103     215/60R16    A01 A12 G03
                                   64-88,103     215/60R16    A91 R09
                                   64-88,103     225/55R16    A12
             Opel Astra-J          70-88,103     205/55R16    A33 R09                          A15 A19 A58
             P-J/SW, -/V           70-88,103     205/60R16    A91 R37                          Car V16 S01
             e4*2007/46*0204*..;   70-88,103     205/65R16    A01 A12 G03 R37
             e4*2007/46*0308*..    70-88,103     215/55R16    A91
             - Sports Tourer       70-88,103     215/60R16    A01 A91 G03
             - Station Wagon       70-88,103     215/60R16    A91 R09
                                   70-88,103     225/55R16    A12
             Opel Astra-K          70-110        195/55R16    A91                              A15 A19 A58
             B-K                   70-110        195/60R16    A91                              Flh NoS V16
             e4*2007/46*0996*..    70-147        205/55R16    A91                              S01
                                   70-147        215/50R16    A12
                                   70-147        215/55R16    A12
                                   70-147        225/50R16    A12
             Opel Astra-K Sports   70-110        195/55R16    A91                              A15 A19 A58
             Tourer                70-110        195/60R16    A91                              Car NoS V16
             B-K                   70-147        205/55R16    A91                              S01
             e4*2007/46*0996*02-.. 70-147        215/50R16    A12
                                   70-147        215/55R16    A12
                                   70-147        225/50R16    A01 A12 K2b




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Mokka            81-103         195/70R16     A91 M+S                               A15 A19 A57
             J-A                   81-103         205/65R16     A91                                   B03 S01
             e4*2007/46*           81-103         205/70R16     A12
             0537*00-14            81-103         215/65R16     A92
                                   81-103         225/60R16     A12
                                   81-103         225/65R16     A12
             Opel Mokka-X          81-112         205/65R16     A91                                   A15 A19 A57
             J-A                   81-112         205/70R16     A12                                   B03 S01
             e4*2007/46*0537*15-.. 81-112         215/65R16     A90
                                   81-112         225/60R16     A12
                                   81-112         225/65R16     A12

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§ 22 52122




             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
             werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
             Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 52122




             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
             und Kettenherstellers sind zu beachten.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).




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             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
§ 22 52122




             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.



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             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 6 von 7

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 52122




             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2019 in Lambsheim statt.




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             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                   Seite 7 von 7

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 29. Januar 2019
§ 22 52122




             Tufan                                                                00311786.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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