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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52576 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003019 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ OX20 7017
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX20
             Typ                             OX20 7017
             Radgröße                        7.0Jx17 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             O5           OX20 7017 O5 / ohne Ring              5/105/56,6         38       615     2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52576
             Herstellerzeichen               OX-TUE
             Radtyp und Ausführung           OX20 7017 (s.o.)
             Radgröße                        7.0Jx17 H2
§ 22 52576




             Einpresstiefe                   ET ... (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.                          Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment (Nm)
             S01, S02, S03, S04, S05      Serienmutter M12x1,5            Kegel 60°       140
             S06                          Serienmutter M12x1,5 (offen)    Kegel 60°       140

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                             Opel

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52576 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003019 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ OX20 7017
             Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo          55, 70, 85      205/45R17   T88                            A12 A19 A99
             KL1T                    55, 70, 85      205/50R17                                  Flh Lim V17
             e4*2007/46*0270*..      55, 70, 85      215/45R17                                  S03
                                     55, 70, 85      225/45R17
             Chevrolet Cruze /-SW    80-104          205/50R17   A91 T89 T93                    A19 A58 A99
             KL1J                    80-104          205/55R17   A91                            Car Flh Lim
             e4*2001/116*0140*..     80-104          215/50R17   A12 T91                        V17 S02
                                     80-104          215/55R17   A01 A12 G75
                                     80-104          215/55R17   A12 R96
                                     80-104          225/45R17   A12 T91
                                     80-104          225/50R17   A12
             Chevrolet Trax          85-103          215/55R17   A92                            A19 A57 A99
             KL1B / J-A              85-103          215/60R17   A92                            S04
             e4*2007/46*0696*..;     85-103          225/55R17   A12
             e4*2007/46*0537*..
             Opel Ampera-e           55 (150)        205/50R17   K1a                            A01 A12 A19
             1G0F                    55 (150)        215/50R17   K1c K2b K3s                    A58 A99 S05
             e13*2007/46*1777*..     55 (150)        225/45R17   K1a
§ 22 52576




             (60 kWh-Batterie)
             Opel Astra-J            64-88,103       205/50R17   A91 R37                        A19 A58 A99
             P-J, -/V, /SW           64-88,103       205/55R17   A12 R37                        Flh Lim V17
             e1*2007/46*0141*..,     64-88,103       215/50R17   A12                            S01
             e4*2007/46*0309*..,     64-88,103       215/55R17   A01 A12 G75
             e4*2007/46*0204*..      64-88,103       215/55R17   A12 R96
                                     64-88,103       225/45R17   A91
                                     64-88,103       225/50R17   A12
             Opel Astra-J            70-88,103       205/50R17   A91 R37                        A19 A58 A99
             P-J/SW, -/V             70-88,103       205/55R17   A12 R37                        Car V17 S01
             e4*2007/46*0204*..;     70-88,103       215/50R17   A12
             e4*2007/46*0308*..      70-88,103       215/55R17   A01 A12 G75
             - Sports Tourer         70-88,103       215/55R17   A12 R96
             - Station Wagon         70-88,103       225/45R17   A91
                                     70-88,103       225/50R17   A12
             Opel Astra-K            66-147          205/50R17   A12                            A19 A58 A99
             B-K                     66-147          215/45R17   A91                            Flh NoS V17
             e4*2007/46*0996*..      66-147          225/45R17   A12                            S06

             Opel Astra-K Sports   66-147            205/50R17   A12                            A19 A58 A99
             Tourer                66-147            215/45R17   A91                            Car NoS S06
             B-K                   66-147            225/45R17   A12
             e4*2007/46*0996*02-..

             Opel Mokka              81-103          215/55R17   A92                            A19 A57 A99
             J-A                     81-103          215/60R17   A92                            S04
             e4*2007/46*             81-103          225/55R17   A12
             0537*00-14
             Opel Mokka-X            81-112          215/55R17   A90                            A19 A57 A99
             J-A                     81-112          215/60R17   A90                            S06
             e4*2007/46*0537*15-..   81-112          225/55R17   A12



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52576 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003019 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ OX20 7017
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
§ 22 52576




             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52576 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003019 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ OX20 7017
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7
             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
             und Kettenherstellers sind zu beachten.
§ 22 52576




             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52576 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003019 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ OX20 7017
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 7
             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
             dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung).
§ 22 52576




             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52576 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003019 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ OX20 7017
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 7
             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
§ 22 52576




             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 9. April 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2018.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52576 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55003019 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ OX20 7017
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 7 von 7
             Fortsetzung Prüfergebnis

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 9. April 2019




             Laux                                                              00316710.DOC
                                                                               RL-JR
§ 22 52576




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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