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							                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 1 von 6

                             Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                                          VAUXHALL
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
                             OS                  OS                         ohne                        56,6                      578     2105    03/17
                             OS                  OS                         ohne                        56,6                      610     1980    03/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51597, Erweiterung 02




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                                                                          ___


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL1T
                                                                          125 Nm für Typ : KL1B
                                                                          140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
                             Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/50R17 91             51J                          Kombi; Stufenheck;
                             KL1J         e4*2001/116*0140*..          205/55R17 91             51J                          Schrägheck;
                                                                       215/50R17 91             51J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/50R17 94             11A; 22P                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                             74D; 75I

                             Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 205/50R17 89                                           Stufenheck;
                                                                      215/45R17 91                                           Schrägheck;
                                                                      225/45R17 91                                           Frontantrieb;
                                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                             74D




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 2 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/55R17 94                                        Kombilimousine; MPV;
                                                                      215/60R17                 51G                       Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74D; 76S
                             KL1B           e4*2007/46*0696*..      85 - 103 215/55R17 94                                 Kombilimousine; MPV;
                                                                             215/60R17          51G                       Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74D; 76S
                             KL1B           e4*2007/46*0696*..      85 - 103 215/55R17 94                                 Kombilimousine; MPV;
                                                                             215/60R17                                    Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
§ 22 51597, Erweiterung 02




                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74D; 76S
                             KL1B           e4*2007/46*0696*..      85 - 103 215/55R17 94                                 Kombilimousine; MPV;
                                                                             215/60R17          51G                       Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74D; 76S
                             KL1B           e4*2007/46*0696*..      85 - 103 215/55R17 94                                 Kombilimousine; MPV;
                                                                             215/60R17          51G                       Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74D; 76S

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                                                                          ___


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                                                          140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/50R17 89W 12A; 51J           Nur ASTRA SPORTS
                                                                      205/55R17 91  12A; 51J; 54F      TOURER; Kombi;
                                                                      215/50R17     12T; 51G           Frontantrieb;
                                                                      225/45R17     12A; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                       76S
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 205/50R17 89W 51J                Stufenheck;
                                                                      205/55R17 91  51J; 54F           Schrägheck;
                                                                      215/50R17     51G                Frontantrieb;
                                                                      225/45R17     51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/50R17 89W          51J                       Stufenheck;
                                                                      205/55R17 91           51J; 54F                  Schrägheck;
§ 22 51597, Erweiterung 02




                                                                      215/50R17              51G                       Frontantrieb;
                                                                      225/45R17              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/50R17 89 12A; 51J                            Nur ASTRA SPORTS
                                                                      205/50R17 93 12A; 51J                            TOURER; Kombi;
                                                                      205/55R17 91 12A; 51J; 54F                       Frontantrieb;
                                                                      215/50R17    12T; 51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/45R17    12A; 51G                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      225/50R17    12A; 51G                            725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/50R17 89W          51J                       Stufenheck;
                                                                      205/55R17 91           51J; 54F                  Schrägheck;
                                                                      215/50R17              51G                       Frontantrieb;
                                                                      225/45R17              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; 76S




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             B-K          e4*2007/46*0996*..  66 - 110 195/55R17 88                                    Astra K;
                                                              66 - 147 205/45R17 88                                    Kombilimousine;
                                                                       205/50R17 89                                    Schrägheck;
                                                                       215/45R17 87W                                   Frontantrieb;
                                                                       215/50R17       11A; 21P; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/45R17       51G                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S

                             Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/55R17 94                                     MOKKA; MOKKA-X;
                                                                      215/60R17    51G                                 TRAX/TRACKER;
                                                                                                                       Kombilimousine; MPV;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
§ 22 51597, Erweiterung 02




                                                                                                                       74D; 76S

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 6
                                   Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                   nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 51597, Erweiterung 02




                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0024-20-LORD
                             zur Erteilung der ABE 51597
                             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: BX700PXB 7017
                             Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 31.01.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 6
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 51597, Erweiterung 02




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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