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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49718 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55014114 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B35-808
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                             Schleidener Straße 32
                                                             53919 Weilerswist - Derkum
                                                             QM-Nr. 49 02 0201708



                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          B35
                             Typ                             B35-808
                             Radgröße                        8,0Jx18EH2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             O5           B35-808 O5 / ohne Ring             5/105/56,6          38          650    2000
§ 22 49718, Erweiterung 03




                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      49718
                             Herstellerzeichen               BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung           B35-808 (s.o.)
                             Radgröße                        8,0Jx18EH2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund        Anzugsmoment (Nm)          Gesamthöhe (mm)
                             S01       Serien-Mutter M12x1,5 offen    Kegel 60°   140                        -
                                       ww Hutmutter
                             S02       Serien-Mutter M12x1,5          Kegel 60°   140                        36
                             S03       offene-Serien-Mutter M12x1,5   Kegel 60°   140                        -



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                             Opel

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49718 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55014114 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B35-808
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Cruze /-SW   80-104        215/45R18   T89 T93                            A07 A12 A19
                             KL1J                   80-104        225/40R18   T88 T92                            A58 A99 Car
                             e4*2001/116*0140*..    80-104        225/45R18                                      Flh Lim V18
                                                    80-104        235/40R18                                      S02
                                                    80-104        235/45R18   A01 G75
                                                    80-104        235/45R18   R96
                                                    80-104        245/40R18   A01 K1a K1b K2b K8e
                             Chevrolet Trax         85-103        215/55R18   R70                                A07 A12 A19
                             KL1B / J-A             85-103        235/45R18                                      A57 A99 S02
                             e4*2007/46*0696*..;
                             e4*2007/46*0537*..
                             Opel Astra-J          64-88,103      215/45R18                                      A07 A12 A19
                             P-J, -/V, /SW         64-88,103      225/40R18                                      A58 A99 Flh
                             e1*2007/46*0141*..,   64-88,103      225/45R18                                      Lim V18 S01
                             e4*2007/46*0309*..,   64-88,103      235/40R18
                             e4*2007/46*0204*..
§ 22 49718, Erweiterung 03




                                                   64-88,103      235/45R18   A01 G75
                                                   64-88,103      235/45R18   R96
                                                   64-88,103      245/40R18
                             Opel Astra-J          70-88,103      215/45R18                                      A07 A12 A19
                             P-J/SW, -/V           70-88,103      225/40R18                                      A58 A99 Car
                             e4*2007/46*0204*..;   70-88,103      225/45R18                                      V18 S01
                             e4*2007/46*0308*..    70-88,103      235/40R18
                             - Sports Tourer       70-88,103      235/45R18   A01 G75
                             - Station Wagon       70-88,103      235/45R18   R96
                                                   70-88,103      245/40R18
                             Opel Astra-K          66-147         205/40R18   T82 T86                            A07 A12 A19
                             B-K                   66-147         215/40R18                                      A58 A99 Flh
                             e4*2007/46*0996*..    66-147         225/40R18                                      NoS S03
                             - incl. Facelift 2019 66-147         235/35R18   A01 K1a K1b K2b
                                                   66-147         235/40R18   A01 G01 K1a K1b K2b
                             Opel Astra-K Sports   66-147         205/40R18   T82 T86                            A07 A12 A19
                             Tourer                66-147         215/40R18                                      A58 A99 Car
                             B-K                   66-147         225/40R18   A01 K2b                            NoS S03
                             e4*2007/46*0996*02-.. 66-147         235/35R18   A01 K1a K1b K2b K6j K8e
                             - incl. Facelift 2019 66-147         235/40R18   A01 G01 K1a K1b K2b K6j K8e
                             Opel Mokka            81-103         215/55R18   R70                                A07 A12 A19
                             J-A                   81-103         235/45R18                                      A57 A99 S02
                             e4*2007/46*
                             0537*00-14
                             Opel Mokka-X          81-112         215/55R18   R70                                A07 A12 A19
                             J-A                   81-112         235/45R18                                      A57 A99 S03
                             e4*2007/46*0537*15-..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49718 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55014114 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B35-808
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 3 von 6
                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
§ 22 49718, Erweiterung 03




                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55014114 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B35-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 6
                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 49718, Erweiterung 03




                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
                             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                             Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                             umzulegen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55014114 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B35-808
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 6
                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             R96     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                             215/60R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§ 22 49718, Erweiterung 03




                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55014114 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2 Typ B35-808
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6
                             V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    205/40R18     225/35R18
                             Nr. 2    205/45R18     225/40R18
                             Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                             Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                             Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                             Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 49718, Erweiterung 03




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 25. Mai 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 25. Mai 2020




                             Bohlander                                                                      00343998.DOC
                             TS




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim