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							Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 13                                                          Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 17.05.2022
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                  Fahrzeughersteller           GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                               VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                  last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
8x18 5 105 40       T960 8x18 PCD105          Ø73.1 Ø56.6                 56,6    Aluminium      750      2150    07/09
566
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,6, Nabenkappe


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : KL1T
                                            140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
 Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 225/40R18        92      22P                      Kombi; Stufenheck;
 KL1J         e4*2001/116*0140*..          225/45R18        91      22P                      Schrägheck;
                                           235/40R18        91      22I; 22P                 Frontantrieb;
                                           235/45R18        94      22I; 22P                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18        93      21P; 22I; 22Q; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    248                      729; 73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
 KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 215/40R18 89                                       Stufenheck;
                                          225/40R18 92                                       Schrägheck;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 13                                                          Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 17.05.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,6, Nabenkappe


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V
                                            140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                     NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 225/40R18 92 51J                                  Nur ASTRA SPORTS
                                         225/45R18    51G                                  TOURER; Kombi;
                                         235/40R18 91 QF8                                  Frontantrieb;
                                         235/45R18    QF8; 51G                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76O
P-J/SW          e4*2007/46*0204*..    64 - 103 225/40R18 92         51J                    Stufenheck;
                                               225/45R18            51G                    Schrägheck;
                                               235/40R18 91                                Frontantrieb;
                                               235/45R18            51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 723; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 225/40R18 92               51J                    Stufenheck;
                                         225/45R18                  51G                    Schrägheck;
                                         235/40R18 91                                      Frontantrieb;
                                         235/45R18                  51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 723; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFI RA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 225/40R18 92 51J                                  Nur ASTRA SPORTS
                                         225/45R18 91                                      TOURER; Kombi;
                                         235/40R18 91                                      Frontantrieb;
                                         235/45R18 94                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76O




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 13                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 17.05.2022
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 225/40R18 92             51J                    Stufenheck;
                                         225/45R18                51G                    Schrägheck;
                                         235/40R18 91                                    Frontantrieb;
                                         235/45R18                51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 723; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
B-K          e4*2007/46*0996*..  66 - 147 205/40R18 86W    26P                           Astra K;
                                          215/40R18 85W    26P                           Kombilimousine;
                                          225/40R18        26N; 26P; 51G                 Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 17.05.2022
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




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Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 17.05.2022
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51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metalls chraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
QF8) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     225/45R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 17.05.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      OPEL
       Fahrzeugtyp:     B-K
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0996*..
       Handelsbez.:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

       Variante(n):     Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270              y = 240                  VA
             26P                      x = 220              y = 190                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 270        y = 280            8                 HA
             27F                   x = 270        y = 280           30                 HA
             26N                   x = 270        y = 240            8                 VA
             26J                   x = 270        y = 240           32                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.