ABE: 47526
Design:
C 10
Radnummer:
C10 707 44 70S
Daten:
7.0x17" ET44 LK5/115/70.1
CMS 515/09
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47526*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 17 EH2+
Typ: C10 707
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47526*05
Die ABE-Nr. 47526 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 EH2+ , Typ C10
707, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-08-WIRD/N5 vom
12.12.2012 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 19 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 12.12.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 12.02.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-08-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 24.01.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47526*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3609
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 526
366-0128-08-WIRD/N5
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 J X 17 EH2+
Typ: C10 707
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,0 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 707 50 10 C10 707 44 70S C10 707 40 10
C10 707 41 78S C10 707 42 95S C10 707 46 91S
C10 707 45 10
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 707 42 95S C10 707 CMS515/08 ohne 105/5 56,6 42 630 2105 03/10
C10 707 42 95S C10 707 CMS515/08 ohne 105/5 56,6 42 650 2045 03/10
C10 707 42 13 C10 707 CMS515/01 ohne 108/5 65,1 42 650 2105 04/08
C10 707 45 60S C10 707 CMS515/03 ohne 112/5 57,1 45 675 2037 04/08
C10 707 45 60S C10 707 CMS515/03 ohne 112/5 57,1 45 685 2010 04/08
C10 707 46 91S C10 707 CMS515/04 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 46 640 2037 02/10
7.1
C10 707 46 91S C10 707 CMS515/04 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 46 650 2010 02/10
7.1
C10 707 46 91S C10 707 CMS515/04 ohne 112/5 66,6 46 650 2010 02/10
C10 707 40 10 C10 707 CMS515/07 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 680 2251 07/09
C10 707 45 10 C10 707 CMS515/02 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 680 2251 04/08
C10 707 50 10 C10 707 CMS515/05 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 50 610 2251 04/08
C10 707 40 10 C10 707 CMS515/07 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 680 2251 07/09
C10 707 45 10 C10 707 CMS515/02 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 680 2251 04/08
C10 707 50 10 C10 707 CMS515/05 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 50 610 2251 04/08
C10 707 40 10 C10 707 CMS515/07 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 680 2251 07/09
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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C10 707 45 10 C10 707 CMS515/02 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 680 2251 04/08
C10 707 50 10 C10 707 CMS515/05 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 50 610 2251 04/08
C10 707 40 10 C10 707 CMS515/07 ohne 114,3/5 67,1 40 680 2251 07/09
C10 707 45 10 C10 707 CMS515/02 ohne 114,3/5 67,1 45 680 2251 04/08
C10 707 50 10 C10 707 CMS515/05 ohne 114,3/5 67,1 50 610 2251 04/08
C10 707 44 70S C10 707 CMS515/09 ohne 115/5 70,1 44 680 2251 03/10
C10 707 41 78S C10 707 CMS515/06 ohne 120/5 67,1 41 690 2105 05/09
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 9,9 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 707 50 10:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 707
Radausführung : -- : C10 707 CMS515/05
Radgröße : -- : 7 J X 17 EH2+
Typzeichen : KBA 47526 : --
Einpreßtiefe : -- : ET50
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 04.08
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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II. Sonderradprüfung
Ein Festigkeitsnachweis Nr 366-0128-08-WIRD/N2-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
15.11.2009 liegt vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0128-08-WIRD/N3-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
05.10.2010.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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1 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), C10 707 42 95S; C10 707 42 12.12.2012 liegt bei
OPEL, OPEL / VAUXHALL 42 95S
2 PEUGEOT, VOLVO C10 707 42 13 42 12.12.2012 liegt bei
19 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 707 46 91S; C10 707 46 12.12.2012 liegt bei
46 91S
3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 707 45 60S; C10 707 45 12.12.2012 liegt bei
45 60S
4 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 707 46 91S 46 12.12.2012 liegt bei
7 SUZUKI, TOYOTA C10 707 50 10 50 12.12.2012 liegt bei
5 SUZUKI, TOYOTA C10 707 40 10 40 12.12.2012 liegt bei
6 SUZUKI, TOYOTA C10 707 45 10 45 12.12.2012 liegt bei
10 HONDA C10 707 50 10 50 12.12.2012 liegt bei
8 HONDA, ROVER C10 707 40 10 40 12.12.2012 liegt bei
9 HONDA, ROVER C10 707 45 10 45 12.12.2012 liegt bei
13 Nissan International S. A., RENAULT C10 707 50 10 50 12.12.2012 liegt bei
11 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C10 707 40 10 40 12.12.2012 liegt bei
Nissan International S. A., RENAULT
12 NISSAN, Nissan International S. A., C10 707 45 10 45 12.12.2012 liegt bei
RENAULT
16 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C10 707 50 10 50 12.12.2012 liegt bei
KIA MOTORS (SK), MAZDA
14 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C10 707 40 10 40 12.12.2012 liegt bei
FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,
HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
PEUGEOT
15 HYUNDAI, KIA, MAZDA, MITSUBISHI C10 707 45 10 45 12.12.2012 liegt bei
17 GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / C10 707 44 70S 44 12.12.2012 liegt bei
VAUXHALL
18 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB C10 707 41 78S 41 12.12.2012 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 12.12.2012
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0128-08-WIRD/N2-TB 15.11.2009
Fest.-Tech.-Bericht 366-0128-08-WIRD/N3-TB 05.10.2010
Nabenkappe C020122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung C10 707 14.10.2008 02.08.2010
Radbeschreibung C10 707 19.10.2012 27.11.2012
Radbeschreibung Anlage C10 707 19.10.2012
Radbeschreibung Anlage C10 707 20.09.2011
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radmutter 1912023D 21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radschraube 3714T05 30.07.2007
Radteilzeichnung J 515 001 29.02.2008
Radteilzeichnung J 515 005 22.05.2008
Radteilzeichnung J 515 002 29.02.2008
Radteilzeichnung J 515 003 29.02.2008
Radteilzeichnung J 515 004_B 29.02.2008 B/16.03.2010
Radteilzeichnung J 515 009 08.10.2009
Radteilzeichnung J 515 006 08.05.2009
Radteilzeichnung J 515 007 18.08.2009
Radteilzeichnung J 515 008 08.10.2009
Radzeichnung J 515 000 29.02.2008
Zentrierring D 000 251-E-671 26.01.1995 5/27.02.2003
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17 Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 707 44 70S C10 707 CMS515/09 ohne 70,1 680 2251 03/10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 88 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1J e4*2001/116*0140*.. 92 - 120 205/50R17 91 51J Kombi; Stufenheck;
205/55R17 91 51J Schrägheck;
215/50R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99 51J Allradantrieb;
93 - 190 235/60R17 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99 51J Allradantrieb;
93 - 190 235/60R17 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1Y e4*2007/46*0224*.. 96 - 120 215/50R17 91 12I Frontantrieb;
KL1YN e4*2007/46*0295*.. 215/55R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 12T 51A; 71K; 721; 725;
235/50R17 96 12A 729; 73C; 74A; 76S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17 Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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Zubehör : Z 88 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung: ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99 51J Allradantrieb;
93 - 190 235/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J Schrägheck;
205/55R17 91 51J; 54F Frontantrieb;
215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G 12K; 51A; 71K; 721;
225/50R17 51G 725; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/GTC, ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 121 215/50R17 95 12A; 51J Nur ZAFIRA
TOURER;
215/55R17 94 12A; 51J Frontantrieb;
225/50R17 94 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76S
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 132 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J Nur ASTRA SPORTS
205/50R17 93 12A; 51J TOURER; Kombi;
205/55R17 91 12A; 51J; 54F Frontantrieb;
215/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 12A; 51G 51A; 71K; 721; 725;
225/50R17 12A; 51G 729; 73C; 74A; 76S
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 132 225/55R17 97 Nur ASTRA GTC;
235/50R17 96 Frontantrieb;
235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 132 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J Nur ASTRA SPORTS
205/50R17 93 12A; 51J TOURER; Kombi;
205/55R17 91 12A; 51J; 54F Frontantrieb;
215/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 12A; 51G 51A; 71K; 721; 725;
225/50R17 12A; 51G 729; 73C; 74A; 76S
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 121 215/50R17 95 12A; 51J Nur ZAFIRA
TOURER;
215/55R17 94 12A; 51J Frontantrieb;
225/50R17 94 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17 Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J Schrägheck;
205/55R17 91 51J; 54F Frontantrieb;
215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G 12K; 51A; 71K; 721;
225/50R17 51G 725; 729; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GM 200 - e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
GME e13*98/14*0018*.. 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17 Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17 Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 12.12.2012
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.