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							   ABE: 47526
        Design:
        C 10
    Radnummer:
C10 707 44 70S
         Daten:
7.0x17" ET44 LK5/115/70.1
       CMS 515/09
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.

    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47526*05



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 17 EH2+


Typ:                         C10 707



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 47526*05

Die ABE-Nr. 47526 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 EH2+ , Typ C10
707, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-08-WIRD/N5 vom
12.12.2012 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 19 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 12.12.2012 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 12.02.2013
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-08-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 24.01.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47526*05


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           12-TAAP-3609
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 526
                                           366-0128-08-WIRD/N5

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 J X 17 EH2+
Typ:                                      C10 707

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,0 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 707 50 10                          C10 707 44 70S                             C10 707 40 10
C10 707 41 78S                         C10 707 42 95S                             C10 707 46 91S
C10 707 45 10
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C10 707 42 95S       C10 707 CMS515/08          ohne                      105/5     56,6     42     630   2105     03/10
C10 707 42 95S       C10 707 CMS515/08          ohne                      105/5     56,6     42     650   2045     03/10
C10 707 42 13        C10 707 CMS515/01          ohne                      108/5     65,1     42     650   2105     04/08
C10 707 45 60S       C10 707 CMS515/03          ohne                      112/5     57,1     45     675   2037     04/08
C10 707 45 60S       C10 707 CMS515/03          ohne                      112/5     57,1     45     685   2010     04/08
C10 707 46 91S       C10 707 CMS515/04          SR22RKØ66.45-Ø5           112/5     57,1     46     640   2037     02/10
                                                7.1
C10 707 46 91S C10 707 CMS515/04                SR22RKØ66.45-Ø5           112/5     57,1     46     650   2010 02/10
                                                7.1
C10 707 46 91S       C10 707 CMS515/04          ohne                     112/5      66,6     46     650   2010     02/10
C10 707 40 10        C10 707 CMS515/07          SR10 Ø67.1-Ø60.1        114,3/5     60,1     40     680   2251     07/09
C10 707 45 10        C10 707 CMS515/02          SR10 Ø67.1-Ø60.1        114,3/5     60,1     45     680   2251     04/08
C10 707 50 10        C10 707 CMS515/05          SR10 Ø67.1-Ø60.1        114,3/5     60,1     50     610   2251     04/08
C10 707 40 10        C10 707 CMS515/07          SR12 Ø67.1-Ø64.1        114,3/5     64,1     40     680   2251     07/09
C10 707 45 10        C10 707 CMS515/02          SR12 Ø67.1-Ø64.1        114,3/5     64,1     45     680   2251     04/08
C10 707 50 10        C10 707 CMS515/05          SR12 Ø67.1-Ø64.1        114,3/5     64,1     50     610   2251     04/08
C10 707 40 10        C10 707 CMS515/07          SR14 Ø67.1-Ø66.1        114,3/5     66,1     40     680   2251     07/09




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+                                 Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 12.12.2012
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C10 707 45 10      C10 707 CMS515/02             SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5          66,1    45   680   2251    04/08
C10 707 50 10      C10 707 CMS515/05             SR14 Ø67.1-Ø66.1      114,3/5          66,1    50   610   2251    04/08
C10 707 40 10      C10 707 CMS515/07             ohne                  114,3/5          67,1    40   680   2251    07/09
C10 707 45 10      C10 707 CMS515/02             ohne                  114,3/5          67,1    45   680   2251    04/08
C10 707 50 10      C10 707 CMS515/05             ohne                  114,3/5          67,1    50   610   2251    04/08
C10 707 44 70S     C10 707 CMS515/09             ohne                   115/5           70,1    44   680   2251    03/10
C10 707 41 78S     C10 707 CMS515/06             ohne                   120/5           67,1    41   690   2105    05/09
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C10
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 9,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 707 50 10:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                      : --
Handelsmarke                          : --                                       : C10
Radtyp                                : --                                       : C10 707
Radausführung                         : --                                       : C10 707 CMS515/05
Radgröße                              : --                                       : 7 J X 17 EH2+
Typzeichen                            : KBA 47526                                : --
Einpreßtiefe                          : --                                       : ET50
Herstellungsdatum                     : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 04.08
Gießereikennzeichnung                 : --                                       : TS 8987
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                       : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+                               Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 12.12.2012
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                                                                                                         Seite: 3 von 5
II.      Sonderradprüfung
Ein Festigkeitsnachweis Nr 366-0128-08-WIRD/N2-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
15.11.2009 liegt vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0128-08-WIRD/N3-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
05.10.2010.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+                               Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 12.12.2012
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                                                                                                        Seite: 4 von 5
  1 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),               C10 707 42 95S; C10 707        42       12.12.2012      liegt bei
    OPEL, OPEL / VAUXHALL                          42 95S
  2 PEUGEOT, VOLVO                                 C10 707 42 13                  42       12.12.2012      liegt bei
 19 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 707 46 91S; C10 707        46       12.12.2012      liegt bei
                                                   46 91S
  3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 707 45 60S; C10 707        45       12.12.2012      liegt bei
                                                   45 60S
  4    AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ            C10 707 46 91S                 46       12.12.2012      liegt bei
  7    SUZUKI, TOYOTA                              C10 707 50 10                  50       12.12.2012      liegt bei
  5    SUZUKI, TOYOTA                              C10 707 40 10                  40       12.12.2012      liegt bei
  6    SUZUKI, TOYOTA                              C10 707 45 10                  45       12.12.2012      liegt bei
 10    HONDA                                       C10 707 50 10                  50       12.12.2012      liegt bei
  8    HONDA, ROVER                                C10 707 40 10                  40       12.12.2012      liegt bei
  9    HONDA, ROVER                                C10 707 45 10                  45       12.12.2012      liegt bei
 13    Nissan International S. A., RENAULT         C10 707 50 10                  50       12.12.2012      liegt bei
 11    AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,             C10 707 40 10                  40       12.12.2012      liegt bei
       Nissan International S. A., RENAULT
 12    NISSAN, Nissan International S. A.,         C10 707 45 10                  45       12.12.2012      liegt bei
       RENAULT
 16    HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,           C10 707 50 10                  50       12.12.2012      liegt bei
       KIA MOTORS (SK), MAZDA
 14    CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND,           C10 707 40 10                  40       12.12.2012      liegt bei
       FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,
       HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
       MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
       PEUGEOT
 15    HYUNDAI, KIA, MAZDA, MITSUBISHI             C10 707 45 10                  45       12.12.2012      liegt bei
 17    GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /               C10 707 44 70S                 44       12.12.2012      liegt bei
       VAUXHALL
 18    GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                  C10 707 41 78S                 41       12.12.2012      liegt bei
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 EH2+                               Radtyp: C10 707
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 12.12.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 12.12.2012
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 12.12.2012
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0128-08-WIRD/N2-TB                 15.11.2009
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0128-08-WIRD/N3-TB                 05.10.2010
Nabenkappe                            C020122-B                              07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                       C10 707                                14.10.2008 02.08.2010
Radbeschreibung                       C10 707                                19.10.2012 27.11.2012
Radbeschreibung Anlage                C10 707                                19.10.2012
Radbeschreibung Anlage                C10 707                                20.09.2011
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radmutter                             1912023D                               21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           3714T05                                30.07.2007
Radteilzeichnung                      J 515 001                              29.02.2008
Radteilzeichnung                      J 515 005                              22.05.2008
Radteilzeichnung                      J 515 002                              29.02.2008
Radteilzeichnung                      J 515 003                              29.02.2008
Radteilzeichnung                      J 515 004_B                            29.02.2008 B/16.03.2010
Radteilzeichnung                      J 515 009                              08.10.2009
Radteilzeichnung                      J 515 006                              08.05.2009
Radteilzeichnung                      J 515 007                              18.08.2009
Radteilzeichnung                      J 515 008                              08.10.2009
Radzeichnung                          J 515 000                              29.02.2008
Zentrierring                          D 000 251-E-671                        26.01.1995 5/27.02.2003




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 12.12.2012
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 12.12.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 12.12.2012
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Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
C10 707 44 70S C10 707 CMS515/09               ohne                        70,1                   680    2251      03/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 88 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 92 - 120 205/50R17 91             51J                         Kombi; Stufenheck;
                                          205/55R17 91             51J                         Schrägheck;
                                          215/50R17 91             51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17                51G                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99 51J                                     Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/60R17    51G                                     Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99             51J                         Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/60R17                51G                         Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
KL1Y         e4*2007/46*0224*.. 96 - 120 215/50R17 91              12I                         Frontantrieb;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..          215/55R17 94              12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17 94              12T                         51A; 71K; 721; 725;
                                         235/50R17 96              12A                         729; 73C; 74A; 76S

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 12.12.2012
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                                                                                                      Seite: 2 von 5
Zubehör                                 : Z 88 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                          140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99          51J                         Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/60R17             51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W          51J                         Schrägheck;
                                         205/55R17 91           51J; 54F                    Frontantrieb;
                                         215/50R17              51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17              51G                         12K; 51A; 71K; 721;
                                         225/50R17              51G                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/GTC, ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 121 215/50R17 95 12A; 51J                              Nur ZAFIRA
                                                                                            TOURER;
                                              215/55R17 94      12A; 51J                    Frontantrieb;
                                              225/50R17 94      12T                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 76S
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   74 - 132 205/50R17 89W      12A; 5FM; 51J               Nur ASTRA SPORTS
                                             205/50R17 93       12A; 51J                    TOURER; Kombi;
                                             205/55R17 91       12A; 51J; 54F               Frontantrieb;
                                             215/50R17          12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17          12A; 51G                    51A; 71K; 721; 725;
                                             225/50R17          12A; 51G                    729; 73C; 74A; 76S
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   74 - 132 225/55R17 97                                   Nur ASTRA GTC;
                                             235/50R17 96                                   Frontantrieb;
                                             235/55R17 99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 132 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J                        Nur ASTRA SPORTS
                                         205/50R17 93 12A; 51J                              TOURER; Kombi;
                                         205/55R17 91 12A; 51J; 54F                         Frontantrieb;
                                         215/50R17     12T; 51G                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17     12A; 51G                             51A; 71K; 721; 725;
                                         225/50R17     12A; 51G                             729; 73C; 74A; 76S
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 121 215/50R17 95 12A; 51J                              Nur ZAFIRA
                                                                                            TOURER;
                                              215/55R17 94      12A; 51J                    Frontantrieb;
                                              225/50R17 94      12T                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 76S


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 12.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W          51J                         Schrägheck;
                                         205/55R17 91           51J; 54F                    Frontantrieb;
                                         215/50R17              51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17              51G                         12K; 51A; 71K; 721;
                                         225/50R17              51G                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76S

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen      Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                              725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 12.12.2012
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47526
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C10 707
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 12.12.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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