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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49427*04



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 18 H2


                Typ:                         ZH8080
§ 22 49427*04




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49427


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49427*04


                Die ABE-Nr. 49427*04 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ ZH8080, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0082-13-WIRD/N4 vom 02.02.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1 - 32

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 49427*04




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 02.02.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 02.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 20                                                           Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.02.2017
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                Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                             VAUXHALL
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                115540702/UHN ZH8080/UHN PCD115                ohne                        70,2                    705     2250    03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C004; Radbefestigung: N250519-C; ww. Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
§ 22 49427*04




                Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R18 92              11A; 22P                  Kombi; Stufenheck;
                                                          225/45R18 91              11A; 22P                  Schrägheck;
                                                          235/40R18 91              11A; 22I; 22P             Frontantrieb;
                                                          235/45R18 94              11A; 22I; 22P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R18 93              11A; 21P; 22I; 22Q;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    24J; 248                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74C

                Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 190 235/55R18                 51G                       Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74C

                Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 190 235/55R18                 51G                       Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74C




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 20                                                           Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R18 92                                       Frontantrieb;
                KL1Y         e4*2007/46*0224*..           225/45R18 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                KL1YN        e4*2007/46*0295*..           235/40R18 91                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/45R18 94                                       721; 725; 729; 73C;
                                                          245/40R18 93              11A; 22I                 74C
                                                          245/45R18 96              11A; 22I

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: C004; Radbefestigung: N250519-C; ww. Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V
                                                             140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
                Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/55R18                 51G                      Allradantrieb;
§ 22 49427*04




                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74C

                Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/50R18 95  51J                ASTRA GTC;
                                                                                          CASCADA;
                                                         235/45R18 94                     Frontantrieb;
                                                         235/50R18 97                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/45R18 96                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76O
                P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 225/40R18 92  51J                Nur ASTRA SPORTS
                                                         225/45R18 91                     TOURER; Kombi;
                                                         235/40R18 91                     Frontantrieb;
                                                         235/45R18 94                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74C; 76O
                P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 245/40R18 93  11A; 245; 5HA      Nur ZAFIRA TOURER;
                                                81 - 147 225/45R18 95                     Frontantrieb;
                                                         235/40R18 95                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/45R18 94                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         245/40R18 93W 11A; 245; 5HA      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76O




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 5
                Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 225/40R18 92 51J                Stufenheck;
                                                         225/45R18    51G                Schrägheck;
                                                         235/40R18 91                    Frontantrieb;
                                                         235/45R18    51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74C; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 225/40R18 92            51J                      Stufenheck;
                                                         225/45R18               51G                      Schrägheck;
                                                         235/40R18 91                                     Frontantrieb;
                                                         235/45R18               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74C; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 143 245/40R18 93  11A; 245; 5HA                      Nur ZAFIRA TOURER;
                                                81 - 147 225/45R18 95                                     Frontantrieb;
§ 22 49427*04




                                                         235/40R18 95                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/45R18 94                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         245/40R18 93W 11A; 245; 5HA                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          76O
                P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 143 225/40R18 92        51J                      Nur ASTRA SPORTS
                                                             225/45R18 91                                 TOURER; Kombi;
                                                             235/40R18 91                                 Frontantrieb;
                                                             235/45R18 94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74C; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 225/40R18 92            51J                      Stufenheck;
                                                         225/45R18               51G                      Schrägheck;
                                                         235/40R18 91                                     Frontantrieb;
                                                         235/45R18               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74C; 76O

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 49427*04




                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 20                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 5
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 49427*04




                     Achslast von 1300kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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