Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), GMC, OPEL, OPEL /
VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
51153870 LK 115 ohne 70,2 740 2250 07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1J e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/60R16 51G Kombi; Stufenheck;
215/55R16 93 Schrägheck;
215/60R16 51G Frontantrieb;
225/55R16 95 11A; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
729; 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb;
225/65R16 100 Frontantrieb;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
93 - 190 215/70R16 M+S 51G 12A; 51A; 71E; 723;
225/65R16 100 52J 73C; 74A; 76U
225/70R16 102 52J
235/60R16 100
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb;
225/65R16 100 Frontantrieb;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
93 - 190 215/70R16 M+S 51G 12A; 51A; 71E; 723;
225/65R16 100 52J 73C; 74A; 76U
225/70R16 102 52J
235/60R16 100
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIO e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/55R16 93 12I Frontantrieb;
KL1Y e4*2007/46*0224*.. 215/60R16 95 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN e4*2007/46*0295*.. 225/55R16 95 12I 51A; 71E; 723; 729;
225/60R16 98 12A 73C; 74A; 76U
235/50R16 95 11A; 12A; 22I
245/50R16 97 11A; 12A; 22I; 24J; 248
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GMC
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: Volt
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1JCI e13*2007/46*1158*.. 111 205/60R16 51G; 52J Hybrid Benzin/E;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71E; 723; 729;
73C; 74A; 76Z
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
140 Nm für Typ : D1JOI; GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung: AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1JOI e13*2007/46*1159*.. 111 205/60R16 51G; 52J Hybrid Benzin/E;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71E; 723; 729;
73C; 74A; 76Z
Verkaufsbezeichnung: ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb;
225/65R16 100 Frontantrieb;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
93 - 190 215/70R16 M+S 51G 12A; 51A; 71E; 723;
225/65R16 100 52J 73C; 74A; 76U
225/70R16 102 52J
235/60R16 100
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS
74 - 132 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 71E; 723; 729;
225/50R16 92 12A 73C; 74A; 76U; MAO
225/55R16 95 12A
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER;
215/60R16 95 12Q Frontantrieb;
225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 76U; MAO
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 92 205/55R16 51G Stufenheck;
81 - 132 205/60R16 51G Schrägheck;
205/65R16 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 51G 12A; 51A; 71E; 723;
225/50R16 92 729; 73C; 74A; 76U;
225/55R16 95 MAO
Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16 51G Stufenheck;
81 - 132 205/60R16 51G Schrägheck;
205/65R16 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 51G 12A; 51A; 71E; 723;
225/50R16 92 729; 73C; 74A; 76U;
225/55R16 95 MAO
Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER;
215/60R16 95 12Q Frontantrieb;
225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 723; 73C;
74A; 76U; MAO
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS
74 - 132 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 71E; 723; 729;
225/50R16 92 12A 73C; 74A; 76U; MAO
225/55R16 95 12A
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16 51G Stufenheck;
81 - 132 205/60R16 51G Schrägheck;
205/65R16 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 51G 12A; 51A; 71E; 723;
225/50R16 92 729; 73C; 74A; 76U;
225/55R16 95 MAO
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 121 215/60R16 95 124 Grand Sport;
215/65R16 98 11A; 12A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 12A; 26P; 27I 12A; 51A; 71E; 723;
225/60R16 98 11A; 12A; 26P; 27I 73C; 74A; 76U; QB0
235/55R16 98 11A; 12A; 248; 26P; 27I
235/60R16 100 11A; 12A; 248; 26B;
26N; 27I
245/50R16 97 11A; 12A; 248; 26B;
27B
245/55R16 100 11A; 12A; 248; 26B;
27B
Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 121 215/60R16 95 124 Sports Tourer;
215/65R16 98 11A; 12A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 12A; 26P; 27I 12A; 51A; 71E; 723;
225/60R16 98 11A; 12A; 26P; 27I 73C; 74A; 76U; QB0
235/55R16 98 11A; 12A; 248; 26P; 27I
235/60R16 100 11A; 12A; 248; 26B;
26N; 27I
245/50R16 97 11A; 12A; 248; 26B;
27B
245/55R16 100 11A; 12A; 248; 26B;
27B
Verkaufsbezeichnung: OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GM 200 - e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/55R16-94 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
GME e13*98/14*0018*.. 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
QB0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 321 mm
(Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0046-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 07.12.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: Z-B
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0264*..
Handelsbez.: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 150 y = 150 VA
27B x = 200 y = 250 HA
27I x = 150 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 200 30 VA
26N x = 200 y = 200 8 VA
27F x = 200 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 250 8 HA