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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52123 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55062018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0J x 17H2 Typ RP15-7017
             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                               An der Roßweid 23-25
                                               76229 Karlsruhe
                                               49020141109

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            RP15
             Typ                               RP15-7017
             Radgröße                          7.0J x 17H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             CV           RP15-7017 CV / ohne Ring                5/115/70,2         44        690    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52123
             Herstellerzeichen                 PLATIN
             Radtyp und Ausführung             RP15-7017 (s.o.)
             Radgröße                          7.0J x 17H2
§ 22 52123




             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                    -
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      150                    -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52123 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55062018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17H2 Typ RP15-7017
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Captiva       93-135       215/60R17   A33 R37                          A14 A16 A19
             KLAC, KLAD              93-135       225/60R17   A30 R37                          S01
             e4*2001/116*0113*..,    93-190       235/55R17   A30
             e4*2001/116*0117*..     93-190       235/60R17   A63
             - incl. Facelift 2011   93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                     93-190       235/65R17   A01 A12 G03
             Chevrolet Cruze /-SW    92-120       205/50R17   T89 T93                          A12 A14 A16
             KL1J                    92-120       205/55R17                                    A19 A58 Car
             e4*2001/116*0140*..     92-120       215/50R17   T91                              Flh Lim V17
                                     92-120       215/55R17   A01 G75                          S01
                                     92-120       215/55R17   R96
                                     92-120       225/45R17   T91
                                     92-120       225/50R17
             Chevrolet Orlando       96-120       215/50R17   A91                              A14 A16 A19
             KL1Y, KL1YN             96-120       215/55R17   A12                              A58 S02
             e4*2007/46*0224*..;     96-120       225/50R17   A91
             e4*2007/46*0295*..      96-120       235/50R17   A12
§ 22 52123




             Opel Antara             93-135       215/60R17   A30 R37                          A14 A16 A19
             L-A                     93-135       225/60R17   A30 R37                          S01
             e4*2001/116*0118*..     93-190       225/60R17   A30 M+S
             - incl. Facelift 2011   93-190       235/55R17   A30
                                     93-190       235/60R17   A63
                                     93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                     93-190       235/65R17   A01 A12 G03
             Opel Astra-J            81,92-143    205/50R17   A91 M+S R37                      A14 A16 A19
             P-J, -/V, /SW           81,92-143    205/50R17   A91 R37                          A58 Flh Lim
             e1*2007/46*0141*..,     81,92-143    205/55R17   A12 R37                          V17 S01
             e4*2007/46*0309*..,     81,92-143    215/50R17   A91
             e4*2007/46*0204*..      81,92-143    215/55R17   A01 A12 G75
                                     81,92-143    215/55R17   A12 R96
                                     81,92-143    225/45R17   A91
                                     81,92-143    225/50R17   A12
             Opel Astra-J            74-132       205/50R17   A91 M+S R37 T89 T93              A14 A16 A19
             P-J/SW, -/V             74-132       205/50R17   A91 R37 T89 T93                  A58 Car V17
             e4*2007/46*0204*..;     74-132       205/55R17   A12 R37                          S01
             e4*2007/46*0308*..      74-132       215/50R17   A91
             - Sports Tourer         74-132       215/55R17   A01 A12 G75
             - Station Wagon         74-132       215/55R17   A12 R96
                                     74-132       225/45R17   A91
                                     74-132       225/50R17   A12
                                     74-143       215/50R17   A91 M+S
                                     74-143       225/45R17   A91 M+S
                                     74-143       225/50R17   A12 M+S
             Opel Astra-J GTC        74-147       225/55R17   A92                              A14 A16 A19
             P-J/SW                  74-147       225/60R17   A12                              Cpe S01
             e4*2007/46*0204*..      74-147       235/50R17   A12
                                     74-147       235/55R17   A12



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52123 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55062018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0J x 17H2 Typ RP15-7017
             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A14 A16 A19
             P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   Cbo S01
             e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                                     88-147        235/55R17    A12
             Opel Insignia-B         81-121        215/55R17    A91                                   A14 A16 A19
             Z-B                     81-147        225/50R17    A91                                   A58 B03 Car
             e8*2007/46*0264*..      81-147        225/55R17    A90                                   Flh KOV S01
             - ohne GSI              81-147        235/50R17    A12
                                     81-147        245/50R17    A01 A12 K2b
             Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A14 A16 A19
             P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               A58 S01
             e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A91
             e4*2007/46*0308*..      81-147        235/50R17    A12
             - incl. Facelift 2016

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52123




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52123 nach §22 StVZO

             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55062018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17H2 Typ RP15-7017
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 52123




             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
             und Kettenherstellers sind zu beachten.


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             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55062018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17H2 Typ RP15-7017
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 5 von 7

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
§ 22 52123




             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55062018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 17H2 Typ RP15-7017
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 6 von 7

             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 52123




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55062018 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17H2 Typ RP15-7017
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 7 von 7

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Oktober 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 52123




             Lambsheim, 20. Oktober 2018




             Tufan                                                                  00305700.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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