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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47637 nach §22 StVZO

                             Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP4
                             Typ                               RP4-7017
                             Radgröße                          7Jx17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                 (mm)
                             CV           RP4-7017 CV/ohne Ring                  5/115/70,2         40        750    2250

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        47637
§ 22 47637, Erweiterung 09




                             Herstellerzeichen                 Platin
                             Radtyp und Ausführung             RP4-7017 (s.o.)
                             Radgröße                          7Jx17H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -
                             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                   -
                             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      150                   -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                               Opel

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47637 nach §22 StVZO

                             Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                              Seite 2 von 8


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Captiva       93-135       215/60R17   A13 R37                          A14 A19 S02
                             KLAC, KLAD              93-135       225/60R17   A33 R37
                             e4*2001/116*0113*..,    93-190       235/55R17   A12
                             e4*2001/116*0117*..     93-190       235/60R17   A12
                             - incl. Facelift 2011   93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                                     93-190       235/65R17   A01 A12 G03
                                                     93-190       245/55R17   A12
                             Chevrolet Cruze /-SW    92-120       205/50R17   A91 T89 T93                      A14 A19 A58
                             KL1J                    92-120       205/55R17   A91                              Car Flh Lim
                             e4*2001/116*0140*..     92-120       215/50R17   A12 T91                          V17 S02
                                                     92-120       215/55R17   A01 A12 G75
                                                     92-120       215/55R17   A12 R96
                                                     92-120       225/45R17   A12 T91
                                                     92-120       225/50R17   A12
§ 22 47637, Erweiterung 09




                             Chevrolet Orlando       96-120       215/50R17   A91                              A14 A19 A58
                             KL1Y, KL1YN             96-120       215/55R17   A12                              S03
                             e4*2007/46*0224*..;     96-120       225/50R17   A91
                             e4*2007/46*0295*..      96-120       235/50R17   A12
                             Opel Ampera             111          205/55R17   M+S                              A12 A14 A19
                             D1JOI                   111          215/50R17                                    A58 Flh S02
                             e13*2007/46*1159*..     111          215/55R17
                             Opel Antara             93-135       215/60R17   A11 R37                          A14 A19 S02
                             L-A                     93-135       225/60R17   A12 R37
                             e4*2001/116*0118*..     93-190       225/60R17   A12 M+S
                             - incl. Facelift 2011   93-190       235/55R17   A12
                                                     93-190       235/60R17   A12
                                                     93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                                     93-190       235/65R17   A01 A12 G03
                                                     93-190       245/55R17   A12
                             Opel Astra-J            81,92-143    205/50R17   A91 M+S R37                      A14 A19 A58
                             P-J, -/V, /SW           81,92-143    205/50R17   A91 R37                          Flh Lim V17
                             e1*2007/46*0141*..,     81,92-143    205/55R17   A12 R37                          S02
                             e4*2007/46*0309*..,     81,92-143    215/50R17   A91
                             e4*2007/46*0204*..      81,92-143    215/55R17   A01 A12 G75
                                                     81,92-143    215/55R17   A12 R96
                                                     81,92-143    225/45R17   A91
                                                     81,92-143    225/50R17   A12
                             Opel Astra-J            74-132       205/50R17   A91 M+S R37 T89 T93              A14 A19 A58
                             P-J/SW, -/V             74-132       205/50R17   A91 R37 T89 T93                  Car V17 S02
                             e4*2007/46*0204*..;     74-132       205/55R17   A12 R37
                             e4*2007/46*0308*..      74-132       215/50R17   A91
                             - Sports Tourer         74-132       215/55R17   A01 A12 G75
                             - Station Wagon         74-132       215/55R17   A12 R96
                                                     74-132       225/45R17   A91
                                                     74-132       225/50R17   A12
                                                     74-143       215/50R17   A91 M+S
                                                     74-143       225/45R17   A91 M+S
                                                     74-143       225/50R17   A12 M+S


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47637 nach §22 StVZO

                             Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
                             Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Astra-J GTC        74-147        225/55R17    A92                                   A14 A19 Cpe
                             P-J/SW                  74-147        225/60R17    A12                                   S02
                             e4*2007/46*0204*..      74-147        235/50R17    A12
                                                     74-147        235/55R17    A12
                                                     74-147        245/50R17    A12
                                                     74-147        245/55R17    A12
                             Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A14 A19 Cbo
                             P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   S02
                             e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                                                     88-147        235/55R17    A12
                                                     88-147        245/50R17    A12
                                                     88-147        245/55R17    A12
                             Opel Insignia-B         81-121        215/55R17    A91                                   A14 A19 A58
                             Z-B                     81-121        225/50R17    A91                                   B03 Car Flh
                             e8*2007/46*0264*..      81-121        225/55R17    A90                                   KOV S01
                             - ohne GSI              81-121        235/50R17    A01 A12 K2b
§ 22 47637, Erweiterung 09




                                                     81-121        245/50R17    A01 A12 K2b
                             Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A14 A19 A58
                             P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               S02
                             e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A91
                             e4*2007/46*0308*..      81-147        235/50R17    A12
                             - incl. Facelift 2016

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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                             Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 47637, Erweiterung 09




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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                             Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 5 von 8

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.
§ 22 47637, Erweiterung 09




                             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                             und Kettenherstellers sind zu beachten.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47637 nach §22 StVZO

                             Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 6 von 8

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§ 22 47637, Erweiterung 09




                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47637 nach §22 StVZO

                             Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
§ 22 47637, Erweiterung 09




                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 1. September 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 47637 nach §22 StVZO

                             Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55015909 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ RP4-7017
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                   Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2010.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 1. September 2018
§ 22 47637, Erweiterung 09




                             Tufan                                                                00301494.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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