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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55806616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                             Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                    Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            EASY-R
                             Typ                               CR021111
                             Radgröße                          7,5J x 17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             5/115        CR021111 PCD 5x115 / ohne Ring        5/115/70,2         42        675    2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49265
§ 22 49265, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen                 GMP GROUP
                             Radtyp und Ausführung             CR021111 ...(s.o.)
                             Radgröße                          7,5J x 17H2
                             Einpresstiefe                     ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°       140                 -
                             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°       150                 -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                               Opel

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55806616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Captiva       93-135        225/60R17   A30 R37 135                     A14 A18 S01
                             KLAC, KLAD              93-190        235/55R17   A30 135
                             e4*2001/116*0113*..,
                             e4*2001/116*0117*..
                             - incl. Facelift 2011
                             Chevrolet Cruze /-SW    92-120        205/50R17   T89 T93                         A12 A14 A18
                             KL1J                    92-120        205/55R17                                   A58 Car Flh
                             e4*2001/116*0140*..     92-120        215/50R17   T91                             Lim V17 S01
                                                     92-120        215/55R17   A01 G75
                                                     92-120        215/55R17   R96
                                                     92-120        225/45R17   T91
                                                     92-120        225/50R17
                                                     92-120        235/45R17
                             Chevrolet Orlando       96-120        215/50R17   A91                             A14 A18 A58
                             KL1Y, KL1YN                                                                       V17 S02
§ 22 49265, Erweiterung 02




                                                     96-120        215/55R17   A12
                             e4*2007/46*0224*..;     96-120        225/50R17   A91
                             e4*2007/46*0295*..      96-120        235/45R17   A12
                                                     96-120        235/50R17   A12
                                                     96-120        245/45R17   A12
                             Opel Antara             93-135        225/60R17   A30 R37 135                     A14 A18 S01
                             L-A                     93-190        225/60R17   A30 M+S 135
                             e4*2001/116*0118*..     93-190        235/55R17   A30 135
                             - incl. Facelift 2011
                             Opel Astra-J            81,92-143     205/50R17   A91 M+S R37                     A14 A18 A58
                             P-J, -/V, /SW           81,92-143     205/50R17   A91 R37                         Flh Lim V17
                             e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     205/55R17   A12 R37                         S01
                             e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     215/50R17   A12
                             e4*2007/46*0204*..      81,92-143     215/55R17   A01 A12 G75
                                                     81,92-143     215/55R17   A12 R96
                                                     81,92-143     225/45R17   A91
                                                     81,92-143     225/50R17   A12
                                                     81,92-143     235/45R17   A12
                             Opel Astra-J            74-132        205/50R17   A91 M+S R37 T89 T93             A14 A18 A58
                             P-J/SW, -/V             74-132        205/50R17   A91 R37 T89 T93                 Car V17 S01
                             e4*2007/46*0204*..;     74-132        205/55R17   A12 R37
                             e4*2007/46*0308*..      74-132        215/50R17   A12
                             - Sports Tourer         74-132        215/55R17   A01 A12 G75
                             - Station Wagon         74-132        215/55R17   A12 R96
                                                     74-132        225/45R17   A91
                                                     74-132        225/50R17   A12
                                                     74-132        235/45R17   A12
                                                     74-143        215/50R17   A12 M+S
                                                     74-143        225/45R17   A91 M+S
                                                     74-143        225/50R17   A12 M+S
                                                     74-143        235/45R17   A12 M+S




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55806616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                             Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Astra-J GTC        74-147        225/55R17    A92                                   A14 A18 Cpe
                             P-J/SW                  74-147        225/60R17    A12                                   S01
                             e4*2007/46*0204*..      74-147        235/50R17    A12
                                                     74-147        235/55R17    A12
                             Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A14 A18 Cbo
                             P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   S01
                             e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                                                     88-147        235/55R17    A12
                             Opel Insignia-B         81-121        215/55R17    A91 R37                               A14 A18 A57
                             Z-B                     81-154        225/50R17    A91                                   Car Flh KOV
                             e8*2007/46*0264*..      81-154        225/55R17    A90                                   V00 V17 S01
                             - ohne GSI              81-154        235/50R17    A01 A12 K2b
                                                     81-154        245/50R17    A01 A12 K2b
                             Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A14 A18 A58
                             P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               V17 S01
                             e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A91
§ 22 49265, Erweiterung 02




                             e4*2007/46*0308*..      81-147        235/45R17    A12 T93 T94
                             - incl. Facelift 2016   81-147        235/50R17    A12
                                                     81-147        245/45R17    A12

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55806616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 49265, Erweiterung 02




                             einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55806616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                             und Kettenherstellers sind zu beachten.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
§ 22 49265, Erweiterung 02




                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
                             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55806616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                             Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 49265, Erweiterung 02




                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2018 in Lambsheim statt.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55806616 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                             Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                   Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 29. Oktober 2018
§ 22 49265, Erweiterung 02




                             Pohl                                                                 00306334.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim