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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 7

             Auftraggeber                     Reifen Gundlach GmbH
                                              Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                              56316 Raubach
                                              QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
             Modell                           OX18
             Typ                              OX18 7017
             Radgröße                         7.0Jx17H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             C2           OX18 7017 C2 / ohne Ring                5/115/70,2         40       750     2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                       52454
             Herstellerzeichen                OX-T
             Radtyp und Ausführung            OX18 7017 (s.o.)
             Radgröße                         7.0Jx17H2
§ 22 52454




             Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                    Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S01       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°        140                   -
             S02       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°        140                   -
             S03       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°        150                   -
             S04       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°        140                   -
             S05       Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°        140                   -
             S06       Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°        140                   -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                       Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                              Opel

             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Captiva       93-135       215/60R17   A13 R37                          A19 A99 S04
             KLAC, KLAD              93-135       225/60R17   A33 R37
             e4*2001/116*0113*..,    93-190       235/55R17   A12
             e4*2001/116*0117*..     93-190       235/60R17   A12
             - incl. Facelift 2011   93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                     93-190       235/65R17   A01 A12 G03
                                     93-190       245/55R17   A12
             Chevrolet Cruze /-SW    92-120       205/50R17   A91 T89 T93                      A19 A58 A99
             KL1J                    92-120       205/55R17   A91                              Car Flh Lim
             e4*2001/116*0140*..     92-120       215/50R17   A12 T91                          V17 S02
                                     92-120       215/55R17   A01 A12 G75
                                     92-120       215/55R17   A12 R96
                                     92-120       225/45R17   A12 T91
                                     92-120       225/50R17   A12
             Chevrolet Orlando       96-120       215/50R17   A91                              A19 A58 A99
             KL1Y, KL1YN             96-120       215/55R17   A12                              S03
             e4*2007/46*0224*..;     96-120       225/50R17   A91
§ 22 52454




             e4*2007/46*0295*..      96-120       235/50R17   A12
             Opel Ampera             111          205/55R17   M+S                              A12 A19 A58
             D1JOI                   111          215/50R17                                    A99 Flh S05
             e13*2007/46*1159*..     111          215/55R17
             Opel Antara             93-135       215/60R17   A11 R37                          A19 A99 S04
             L-A                     93-135       225/60R17   A12 R37
             e4*2001/116*0118*..     93-190       225/60R17   A12 M+S
             - incl. Facelift 2011   93-190       235/55R17   A12
                                     93-190       235/60R17   A12
                                     93-190       235/65R17   A12 R09 R35
                                     93-190       235/65R17   A01 A12 G03
                                     93-190       245/55R17   A12
             Opel Astra-J            81,92-143    205/50R17   A91 M+S R37                      A19 A58 A99
             P-J, -/V, /SW           81,92-143    205/50R17   A91 R37                          Flh Lim V17
             e1*2007/46*0141*..,     81,92-143    205/55R17   A12 R37                          S01
             e4*2007/46*0309*..,     81,92-143    215/50R17   A91
             e4*2007/46*0204*..      81,92-143    215/55R17   A01 A12 G75
                                     81,92-143    215/55R17   A12 R96
                                     81,92-143    225/45R17   A91
                                     81,92-143    225/50R17   A12
             Opel Astra-J            74-132       205/50R17   A91 M+S R37 T89 T93              A19 A58 A99
             P-J/SW, -/V             74-132       205/50R17   A91 R37 T89 T93                  Car V17 S01
             e4*2007/46*0204*..;     74-132       205/55R17   A12 R37
             e4*2007/46*0308*..      74-132       215/50R17   A91
             - Sports Tourer         74-132       215/55R17   A01 A12 G75
             - Station Wagon         74-132       215/55R17   A12 R96
                                     74-132       225/45R17   A91
                                     74-132       225/50R17   A12
                                     74-143       215/50R17   A91 M+S
                                     74-143       225/45R17   A91 M+S
                                     74-143       225/50R17   A12 M+S


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Astra-J GTC        74-147        225/55R17    A92                                   A19 A99 Cpe
             P-J/SW                  74-147        225/60R17    A12                                   S01
             e4*2007/46*0204*..      74-147        235/50R17    A12
                                     74-147        235/55R17    A12
                                     74-147        245/50R17    A12
                                     74-147        245/55R17    A12
             Opel Cascada            88-147        225/55R17    A92                                   A19 A99 Cbo
             P-J/SW                  88-147        225/60R17    A12                                   S01
             e4*2007/46*0204*..      88-147        235/50R17    A12
                                     88-147        235/55R17    A12
                                     88-147        245/50R17    A12
                                     88-147        245/55R17    A12
             Opel Insignia-B         81-121        215/55R17    A91                                   A19 A58 A99
             Z-B                     81-147        225/50R17    A91                                   B03 Car Flh
             e8*2007/46*0264*..      81-147        225/55R17    A90                                   KOV S06
             - ohne GSI              81-147        235/50R17    A01 A12 K2b
                                     81-147        245/50R17    A01 A12 K2b
             Opel Zafira Tourer      81-110        215/50R17    A91 R37 T91 T95                       A19 A58 A99
             P-J/SW, -/V             81-110        215/55R17    A12 R37                               S01
§ 22 52454




             e4*2007/46*0204*..,     81-147        225/50R17    A91
             e4*2007/46*0308*..      81-147        235/50R17    A12
             - incl. Facelift 2016

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§ 22 52454




             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 7
             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
             und Kettenherstellers sind zu beachten.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 52454




             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 7
             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R96    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60
             R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52454




             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52454 nach §22 StVZO

             Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55008219 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ OX18 7017
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7
             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

             Nr.    1   195/40R17     215/35R17
             Nr.    2   195/45R17     215/40R17
             Nr.    3   205/40R17     225/35R17
             Nr.    4   205/45R17     235/40R17
             Nr.    5   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
             Nr.    6   205/55R17     225/50R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
§ 22 52454




             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 5. März 2019




             Laux                                                                   00314048.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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