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							Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 25.05.2020
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Fahrzeughersteller                     : GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 115/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                        Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung         Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                   Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
5115A45701           PCD 115x5             ohne                        70,1                   725     2150    06/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17 91         51J                       Kombi; Stufenheck;
                                          205/55R17 91         51J                       Schrägheck;
                                          215/50R17 91         51J                       Frontantrieb;
                                          235/45R17 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 745

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99         51J                       Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         745; 76S

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99         51J                       Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         745; 76S
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 25.05.2020
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                         140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99         51J                      Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        745; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J           Nur ASTRA SPORTS
                                         225/45R17 91                     TOURER; Kombi;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                          73C; 745; 76S
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/55R17 97                     ASTRA GTC;
                                                                          CASCADA;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                          745; 76S
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                Stufenheck;
                                81 - 143 225/45R17 91                     Schrägheck;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                          73C; 745; 76S
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95  51J                Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94  51J                Frontantrieb;
                                         225/50R17 94                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94                     12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                          745; 76S
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 25.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                              Stufenheck;
                                81 - 143 225/45R17 91                                   Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 745; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95 51J                               Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94 51J                               Frontantrieb;
                                         225/50R17 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94                                   12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        745; 76S
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J                     Nur ASTRA SPORTS
                                             225/45R17 91                               TOURER; Kombi;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 745; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                              Stufenheck;
                                81 - 143 225/45R17 91                                   Schrägheck;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71A; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 745; 76S

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91 12I                               SPORTS TOURER;
                                         215/55R17 94 12I; 12T                          Allradantrieb;
                                         215/60R17 96 12A                               Frontantrieb;
                                         225/50R17 94 12I                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97 12I; 12T                          51A; 71A; 71C; 71K;
                                         235/50R17 96 11A; 12A; 26P; 27I                721; 725; 73C; 745;
                                         245/45R17 95 12A                               76S; DEB
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91 12I                               GRAND SPORT;
                                                                                        SPORTS
                                             215/55R17 94      12I; 12T                 TOURER; Allradantrieb;
                                             215/60R17 96      12A                      Frontantrieb;
                                             225/50R17 94      12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/55R17 97      12I; 12T                 51A; 71A; 71C; 71K;
                                             235/50R17 96      11A; 12A; 26P; 27I       721; 725; 73C; 745;
                                             245/45R17 95      12A                      76S; DEB
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 25.05.2020
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                                                                                                   Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;               10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        24D                               12A; 51A; 71A; 71C;
                                         235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;               71K; 721; 725; 73C;
                                                      24D                               745

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 25.05.2020
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 25.05.2020
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 8                                               Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 25.05.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    Z-B
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 200            y = 200                   VA
             26P                     x = 150            y = 150                   VA
             27I                     x = 150            y = 200                   HA
             27B                     x = 200            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200           30                VA
             26N                   x = 200       y = 200            8                VA
             27H                   x = 200       y = 250            8                HA
             27F                   x = 200       y = 250           25                HA
						
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