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							                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 15                                                           Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                             Fahrzeughersteller                          : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL,
                                             OPEL / VAUXHALL



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             D14 115570246 PCD 5x115                        ohne                        70,2                    670     2255    01/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R18 92                                        Kombi; Stufenheck;
                                                                       225/45R18 91                                        Schrägheck;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                           74A

                             Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R18 92                                        Frontantrieb;
                             KL1Y         e4*2007/46*0224*..           225/45R18 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                             KL1YN        e4*2007/46*0295*..           235/40R18 91                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       235/45R18                 51G                       721; 725; 729; 73C;
                                                                       245/40R18 93                                        74A
                                                                       245/45R18 96
                             CHIO         e50*2007/46*0050*.. 104      235/45R18                 51G                       Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                           725; 73C; 74A; 76O




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 15                                                           Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 29.01.2020
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                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                                                          140 Nm für Typ : P-J/SW; P-J/SW/V
                             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 245/40R18 93  5HA                Nur ZAFIRA TOURER;
                                                             81 - 147 225/45R18 95                     Frontantrieb;
                                                                      235/40R18 95                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/45R18 94                     12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                                                      245/40R18 93W 5HA                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76O
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 235/45R18     51G                Nur ASTRA SPORTS
                                                                                                       TOURER; Kombi;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                       76O

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 235/45R18                  51G                      Stufenheck;
                                                                                                                          Schrägheck;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                          76O

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 143 245/40R18 93  5HA                                   Nur ZAFIRA TOURER;
                                                             81 - 147 225/45R18 95                                        Frontantrieb;
                                                                      235/40R18 95                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/45R18 94                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      245/40R18 93W 5HA                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          76O




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 235/45R18 51G                                    Nur ASTRA SPORTS
                                                                                                                       TOURER; Kombi;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       76O

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 235/45R18               51G                      Stufenheck;
                                                                                                                       Schrägheck;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       76O

                             Auflagen
§ 22 49799, Erweiterung 04




                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0051-14-WIRD/N4
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49799
                             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: 610
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 29.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§ 22 49799, Erweiterung 04




                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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