Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA15 7017 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 115570244 P1 CARMANI CA 15 7017 ohne 70,2 679 2251 05/17 LK115 115570244 P1 CARMANI CA 15 7017 ohne 70,2 680 2250 05/17 LK115 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1J e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17 91 51J Kombi; Stufenheck; 205/55R17 91 51J Schrägheck; 215/50R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99 51J Allradantrieb; 93 - 190 235/60R17 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA15 7017 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99 51J Allradantrieb; 93 - 190 235/60R17 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIO e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/50R17 91 12I Frontantrieb; KL1Y e4*2007/46*0224*.. 215/55R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; KL1YN e4*2007/46*0295*.. 225/50R17 94 12T 51A; 71K; 723; 729; 235/50R17 96 12A 73C; 74A; 76S CHIO e50*2007/46*0050*.. 104 215/55R17 51G Frontantrieb; 225/50R17 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B 140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V Verkaufsbezeichnung: ANTARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 110 235/65R17 51G Allradantrieb; 93 - 123 225/60R17 99 51J Frontantrieb; 93 - 190 235/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/55R17 97 ASTRA GTC; CASCADA; 235/50R17 96 Frontantrieb; 235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA15 7017 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95 12A; 51J Nur ZAFIRA TOURER; 215/55R17 94 12A; 51J Frontantrieb; 225/50R17 94 12T 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J Nur ASTRA SPORTS 205/50R17 93 12A; 51J TOURER; Kombi; 205/55R17 91 12A; 51J; 54F Frontantrieb; 215/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 12A; 51G 51A; 71K; 723; 729; 225/50R17 12A; 51G 73C; 74A; 76S P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J Stufenheck; 205/55R17 91 51J; 54F Schrägheck; 81 - 143 215/50R17 51G Frontantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 51G 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76S P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 88 - 147 225/55R17 12T; 51G CASCADA; Frontantrieb; 235/50R17 96 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 12A; 51G 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J Stufenheck; 205/55R17 91 51J; 54F Schrägheck; 81 - 143 215/50R17 51G Frontantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 51G 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J Nur ASTRA SPORTS 205/50R17 93 12A; 51J TOURER; Kombi; 205/55R17 91 12A; 51J; 54F Frontantrieb; 215/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 12A; 51G 51A; 71K; 723; 729; 225/50R17 12A; 51G 73C; 74A; 76S P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95 12A; 51J Nur ZAFIRA TOURER; 215/55R17 94 12A; 51J Frontantrieb; 225/50R17 94 12T 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA15 7017 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J Stufenheck; 205/55R17 91 51J; 54F Schrägheck; 81 - 143 215/50R17 51G Frontantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 51G 12K; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 125 215/50R17 91 12I GRAND SPORT; SPORTS 215/55R17 94 12I; 12T TOURER; Allradantrieb; 215/60R17 96 12A Frontantrieb; 225/50R17 94 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 12I; 12T 51A; 71K; 723; 73C; 235/50R17 96 12A 74A; 76S 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I 245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GM 200 - e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; GME e13*98/14*0018*.. 24D 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA15 7017 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA15 7017 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623 ANLAGE: 13 Radtyp: CARMANI CA15 7017 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 29.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: Z-B Genehm.Nr.: e8*2007/46*0264*.. Handelsbez.: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 150 y = 150 VA 27B x = 200 y = 250 HA 27I x = 150 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 200 30 VA 26N x = 200 y = 200 8 VA 27F x = 200 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.