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							Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: CARMANI CA15 7017
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 29.09.2020
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                Fahrzeughersteller              GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
115570244 P1        CARMANI CA 15 7017         ohne                        70,2                    679     2251    05/17
                    LK115
115570244 P1        CARMANI CA 15 7017         ohne                        70,2                   680     2250     05/17
                    LK115
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17 91              51J                       Kombi; Stufenheck;
                                          205/55R17 91              51J                       Schrägheck;
                                          215/50R17 91              51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17                 51G                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99              51J                       Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/60R17                 51G                       Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: CARMANI CA15 7017
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 29.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99              51J                      Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/60R17                 51G                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/50R17 91              12I                      Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..           215/55R17 94              12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..           225/50R17 94              12T                      51A; 71K; 723; 729;
                                          235/50R17 96              12A                      73C; 74A; 76S
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 104      215/55R17                 51G                      Frontantrieb;
                                          225/50R17                 51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74A; 76S




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                             140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 110        235/65R17          51G                      Allradantrieb;
                                 93 - 123        225/60R17 99       51J                      Frontantrieb;
                                 93 - 190        235/60R17          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/55R17 97                    ASTRA GTC;
                                                                         CASCADA;
                                         235/50R17 96                    Frontantrieb;
                                         235/55R17 99                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         73C; 74A; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7017
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 29.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95  12A; 51J           Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94  12A; 51J           Frontantrieb;
                                         225/50R17 94  12T                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          51A; 71K; 723; 73C;
                                                                          74A; 76S
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J      Nur ASTRA SPORTS
                                         205/50R17 93  12A; 51J           TOURER; Kombi;
                                         205/55R17 91  12A; 51J; 54F      Frontantrieb;
                                         215/50R17     12T; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17     12A; 51G           51A; 71K; 723; 729;
                                         225/50R17     12A; 51G           73C; 74A; 76S
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                Stufenheck;
                                         205/55R17 91  51J; 54F           Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17     51G                Frontantrieb;
                                         225/45R17     51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17     51G                12K; 51A; 71K; 723;
                                                                          729; 73C; 74A; 76S
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 88 - 147 225/55R17     12T; 51G           CASCADA;
                                                                          Frontantrieb;
                                         235/50R17 96  12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/55R17     12A; 51G           51A; 71K; 723; 73C;
                                                                          74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                      Stufenheck;
                                         205/55R17 91            51J; 54F                 Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17               51G                      Frontantrieb;
                                         225/45R17               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               51G                      12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J                      Nur ASTRA SPORTS
                                         205/50R17 93  12A; 51J                           TOURER; Kombi;
                                         205/55R17 91  12A; 51J; 54F                      Frontantrieb;
                                         215/50R17     12T; 51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17     12A; 51G                           51A; 71K; 723; 729;
                                         225/50R17     12A; 51G                           73C; 74A; 76S
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95  12A; 51J                           Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94  12A; 51J                           Frontantrieb;
                                         225/50R17 94  12T                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                          74A; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7017
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 29.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                      Stufenheck;
                                         205/55R17 91            51J; 54F                 Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17               51G                      Frontantrieb;
                                         225/45R17               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               51G                      12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen      Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 125 215/50R17 91 12I                     GRAND SPORT;
                                                                              SPORTS
                                         215/55R17 94 12I; 12T                TOURER; Allradantrieb;
                                         215/60R17 96 12A                     Frontantrieb;
                                         225/50R17 94 12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97 12I; 12T                51A; 71K; 723; 73C;
                                         235/50R17 96 12A                     74A; 76S
                                         235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I
                                         245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                 10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7017
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 29.09.2020
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                                                                                                    Seite: 5 von 7
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7017
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 29.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 7
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0328-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51623
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7017
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 29.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    Z-B
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 200                     VA
             26P                      x = 150            y = 150                     VA
             27B                      x = 200            y = 250                     HA
             27I                      x = 150            y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200             30                VA
             26N                   x = 200       y = 200              8                VA
             27F                   x = 200       y = 250             25                HA
             27H                   x = 200       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.