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							Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                                   Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), GMC, OPEL, OPEL /
                                             VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
51153870                LK 115                 ohne                        70,2                    740      2250    07/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/60R16                 51G                       Kombi; Stufenheck;
                                          215/55R16 93                                        Schrägheck;
                                          215/60R16                 51G                       Frontantrieb;
                                          225/55R16 95              11A; 22P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 215/70R16 100                                       Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                       Frontantrieb;
                                          225/70R16 102                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 93 - 190 215/70R16 M+S             51G                       12A; 51A; 71E; 723;
                                          225/65R16 100             52J                       73C; 74A; 76U
                                          225/70R16 102             52J
                                          235/60R16 100




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                                   Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 215/70R16 100                                       Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                       Frontantrieb;
                                          225/70R16 102                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 93 - 190 215/70R16 M+S             51G                       12A; 51A; 71E; 723;
                                          225/65R16 100             52J                       73C; 74A; 76U
                                          225/70R16 102             52J
                                          235/60R16 100

Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/55R16 93              12I                       Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..           215/60R16 95              12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..           225/55R16 95              12I                       51A; 71E; 723; 729;
                                          225/60R16 98              12A                       73C; 74A; 76U
                                          235/50R16 95              11A; 12A; 22I
                                          245/50R16 97              11A; 12A; 22I; 24J; 248

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GMC
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Volt
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1JCI        e13*2007/46*1158*..       111       205/60R16          51G; 52J                  Hybrid Benzin/E;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71E; 723; 729;
                                                                                              73C; 74A; 76Z

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW463


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                             140 Nm für Typ : D1JOI; GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111             205/60R16          51G; 52J                  Hybrid Benzin/E;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71E; 723; 729;
                                                                                              73C; 74A; 76Z



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16 100                                   Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                   Frontantrieb;
                                          225/70R16 102                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                 93 - 190 215/70R16 M+S          51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                          225/65R16 100          52J                      73C; 74A; 76U
                                          225/70R16 102          52J
                                          235/60R16 100

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 92 205/55R16     51G                Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16    51G                Schrägheck;
                                         205/65R16    51G                Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    51G                12A; 51A; 71E; 723;
                                         225/50R16 92                    729; 73C; 74A; 76U;
                                         225/55R16 95                    MAO
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA           Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16 95 12Q                Frontantrieb;
                                         225/55R16 95 12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         51A; 71E; 723; 73C;
                                                                         74A; 76U; MAO
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16     12T; 51G           Nur ASTRA SPORTS
                                74 - 132 205/60R16    12T; 51G           TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G           Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G           51A; 71E; 723; 729;
                                         225/50R16 92 12A                73C; 74A; 76U; MAO
                                         225/55R16 95 12A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16                51G                      Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16               51G                      Schrägheck;
                                         205/65R16               51G                      Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16               51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                         225/50R16 92                                     729; 73C; 74A; 76U;
                                         225/55R16 95                                     MAO

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                            Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16 95 12Q                                 Frontantrieb;
                                         225/55R16 95 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                          74A; 76U; MAO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 92 205/55R16     12T; 51G                            Nur ASTRA SPORTS
                                74 - 132 205/60R16    12T; 51G                            TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G                            Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                            51A; 71E; 723; 729;
                                         225/50R16 92 12A                                 73C; 74A; 76U; MAO
                                         225/55R16 95 12A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16                51G                      Stufenheck;
                                81 - 132 205/60R16               51G                      Schrägheck;
                                         205/65R16               51G                      Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16               51G                      12A; 51A; 71E; 723;
                                         225/50R16 92                                     729; 73C; 74A; 76U;
                                         225/55R16 95                                     MAO

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 103      215/60R16 95  124                                SPORTS TOURER;
                                         215/65R16 98  11A; 12A; 26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R16 95  11A; 12A; 26P; 27I                 12A; 51A; 71E; 723;
                                         225/60R16 98  11A; 12A; 26P; 27I                 73C; 74A; 76U; QB0
                                         235/55R16 98  11A; 12A; 248; 26P; 27I
                                         235/60R16 100 11A; 12A; 248; 26B;
                                                       26N; 27I
                                         245/50R16 97  11A; 12A; 248; 26B;
                                                       27B
                                         245/55R16 100 11A; 12A; 248; 26B;
                                                       27B
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 121 215/60R16 95  124                                GRAND SPORT;
                                         215/65R16 98  11A; 12A; 26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R16 95  11A; 12A; 26P; 27I                 12A; 51A; 71E; 723;
                                         225/60R16 98  11A; 12A; 26P; 27I                 73C; 74A; 76U; QB0
                                         235/55R16 98  11A; 12A; 248; 26P; 27I
                                         235/60R16 100 11A; 12A; 248; 26B;
                                                       26N; 27I
                                         245/50R16 97  11A; 12A; 248; 26B;
                                                       27B
                                         245/55R16 100 11A; 12A; 248; 26B;
                                                       27B

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/55R16-94 11A; 21B; 21J; 22B;                 10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        22F; 24C; 24D                       12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                          73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
QB0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 321 mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00167-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50799
zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: D216-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    Z-B
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 200                     VA
             26P                      x = 150            y = 150                     VA
             27B                      x = 200            y = 250                     HA
             27I                      x = 150            y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200             30                VA
             26N                   x = 200       y = 200              8                VA
             27F                   x = 200       y = 250             25                HA
             27H                   x = 200       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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