Gutachten 366-0154-13-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
ANLAGE: 43 Radtyp: ZH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.03.2021
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Fahrzeughersteller GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), GMC, OPEL, OPEL
/ VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
115541702/UHN ZH6560/UHN2 PCD115 ohne 70,2 700 2215 03/13
2
115541702/UHN ZH6560/UHN2 PCD115 ohne 70,2 705 2200 03/13
2
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1J e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/60R16 12T; 51G Kombi; Stufenheck;
215/55R16 93 12A Schrägheck;
215/60R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C; 76U;
4CU
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb;
225/65R16 100 Frontantrieb;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 7AG; 71K;
93 - 190 215/70R16 M+S 51G 721; 725; 73C; 74C;
225/65R16 100 52J 76U
225/70R16 102 52J
235/60R16 100 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-13-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
ANLAGE: 43 Radtyp: ZH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb;
225/65R16 100 Frontantrieb;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 71K; 721;
93 - 190 215/70R16 M+S 51G 725; 73C; 74C; 76U
225/65R16 100 52J
225/70R16 102 52J
235/60R16 100 52J
Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIO e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/55R16 93 12I Frontantrieb;
KL1Y e4*2007/46*0224*.. 215/60R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN e4*2007/46*0295*.. 225/55R16 95 12I 51A; 71C; 71K; 721;
225/60R16 98 12A 725; 729; 73C; 74C;
76U; 4CU
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GMC
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: Volt
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1JCI e13*2007/46*1158*.. 111 205/60R16 12T; 51G; 52J Hybrid Benzin/E;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V
140 Nm für Typ : D1JOI; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-13-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
ANLAGE: 43 Radtyp: ZH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1JOI e13*2007/46*1159*.. 111 205/60R16 12T; 51G; 52J Hybrid Benzin/E;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 76Z
Verkaufsbezeichnung: ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16 100 Allradantrieb;
225/65R16 100 Frontantrieb;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 7AH; 7AI;
93 - 190 215/70R16 M+S 51G 7BP; 71K; 721; 725;
225/65R16 100 52J 73C; 74C; 76U; 4CL
225/70R16 102 52J
235/60R16 100
Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER;
215/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C; 76U;
MAO
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
81 - 132 205/60R16 12T; 51G Schrägheck;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74A;
225/55R16 95 12A 74C; 76U; MAO
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS
74 - 132 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 71K; 721; 725;
225/50R16 92 12A 729; 73C; 74C; 76U;
225/55R16 95 12A MAO
Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
81 - 132 205/60R16 12T; 51G Schrägheck;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74A;
225/55R16 95 12A 74C; 76U; MAO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-13-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
ANLAGE: 43 Radtyp: ZH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.03.2021
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 92 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS
74 - 132 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 71K; 721; 725;
225/50R16 92 12A 729; 73C; 74C; 76U;
225/55R16 95 12A MAO
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER;
215/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C; 76U;
MAO
Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
81 - 132 205/60R16 12T; 51G Schrägheck;
205/65R16 12A; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74A;
225/55R16 95 12A 74C; 76U; MAO
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-13-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
ANLAGE: 43 Radtyp: ZH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.03.2021
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4CL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 044 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 22853740 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0154-13-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
ANLAGE: 43 Radtyp: ZH6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 09.03.2021
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
7AG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 25789964 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 48 13 979 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 48 02 797 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.