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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                        Pneus Service S.r.l.

                                                                                                    Seite 1 von 9

             Auftraggeber                      Pneus Service S.r.l.
                                               Via Achille Cantoni 10/A
                                               43122 Parma


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            NEVADA
             Typ                               NEVADA 156
             Radgröße                          6.0J x15H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             PCD          NEVADA 156                            4/100/56,6         40        660    2150
             4X100        PCD100 ET40 / Ø73,1 - Ø56,6

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51960
             Herstellerzeichen                 PSW
             Radtyp und Ausführung             NEVADA 156
§ 22 51960




             Radgröße                          6.0J x15H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o)
             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                  -
             S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                  -
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
             S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  28
             S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  26

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                               Fiat
                                               Opel

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                       Pneus Service S.r.l.

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo          51, 63, 74    185/65R15   A91                             A14 A18 Flh
             KL1T                    51, 63, 74    195/60R15   A91                             Lim S03
             e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    195/65R15   A91
                                     51, 63, 74    205/60R15   A90
             Chevrolet Aveo          53-74         185/55R15                                   A12 A14 A18
             KLAS                    53-74         195/50R15   A01 K1a K2b                     Flh S02
             e4*2001/116*
             0063*18-..
             Chevrolet Spark         50, 60        165/55R15                                   A12 A14 A18
             KL1M                    50, 60        165/60R15                                   Flh S02
             e4*2007/46*0129*..      50, 60        175/50R15   A01 K1c
             - incl. Facelift 2013   50, 60        175/55R15   A01 K1c
                                     50, 60        185/55R15   A01 K1c K2b K8e
                                     50, 60        195/45R15   A01 K1c K2b
             Dae./Chev. Kalos        53-74         185/55R15   A30                             A14 A18 Flh
             KLAS                    53-74         195/50R15   A01 A12 K1a K1b K2b             Lim S02
             e4*98/14*0063*..,
             e4*2001/116
§ 22 51960




             *0063*00-17
             Daewoo Lanos            55-78         185/55R15   K42 K56                         A01 A12 A14
             KLAT, SUPT              55-78         195/50R15   K2b K42 K56                     A18 B02 S05
             e4*96/27,98/14,
             2001/116*
             0002,0017*..
             Daewoo Nubira           66-98         195/50R15   Car K42 T82                     A01 A12 A14
             KLAJ, UU6J, SUPJ        66-98         195/50R15   K42 Lim                         A18 B02 Snu
             e4*96/27,97/27,         66-98         195/55R15   K42 K56                         S02
             98/14,2001/116*         66-98         205/50R15   K1b K42 K56
             0004,0018,0025*..
             Fiat Punto              48-57         175/65R15   A33 R09                         A14 A18 Flh
             199                     48-57         185/60R15   A33 R37                         S06
             e3*2001/116*0217*..,    48-99         185/65R15   A33
             e3*2001/116*0286*..,    48-99         195/60R15   A01 A12 K1a K1b
             e3*2007/46*0009*..,     48-99         205/55R15   A01 A12 K1c K2b
             e3*2007/46*0010*..
             - Grande / Evo
             Opel Adam               51-74         175/65R15   A33                             A14 A18 A58
             S-D                     51-74         185/60R15   A33                             Y84 S04
             e1*2001/116*            51-74         185/65R15   A33
             0379*22-..              51-74         195/60R15   A91
                                     51-74         205/55R15   A12
                                     51-74         205/60R15   A12
                                     51-85         185/60R15   A33 M+S
                                     51-85         185/65R15   A33 M+S
                                     51-85         195/60R15   A91 M+S
                                     51-85         205/55R15   A12 M+S
                                     51-85         205/60R15   A12 M+S




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                              Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Adam Rocks       51-85         185/60R15   A33 M+S                           A14 A18 A58
             S-D                   51-85         185/65R15   A33 M+S                           KMV Y84 S04
             e1*2001/116*          51-85         195/60R15   A91 M+S
             0379*22-..            51-85         205/55R15   A12 M+S
                                   51-85         205/60R15   A12 M+S
             Opel Astra-G          48            185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85 T86           A14 A18 Flh
             T98, T98/NB, T98V     48            195/55R15   A11 T85 T89                       Sth S04
             e1*97/27,98/14*       48-92         185/65R15   A11 R37
             0086,0092,0101*..     48-92         195/60R15   A11
                                   48-92         205/50R15   A12 T85 T86
                                   48-92         205/55R15   A12
             Opel Astra-G          74-92         185/65R15   A11 M+S                           A14 A18 B03
             T98C                  74-92         195/60R15   A11 T86 T87                       Cbo Cpe V15
             e1*98/14*0132*..      74-92         205/55R15   A12                               S04
             - Coupé, Cabrio       74-92         215/50R15   A12
                                   74-92         225/50R15   A01 A12 K2b K42 K56
             Opel Astra-G Caravan 48             185/55R15   A11 R37 T81 T82 T85               A14 A18 Car
             T98/Kombi, T98V       48            195/55R15   A11 T85                           S04
             e1*97/27,             48-92         185/65R15   A11 R09
§ 22 51960




             98/14*0087*..,        48-92         195/60R15   A11
             e1*97/27*0092*..      48-92         205/50R15   A12
                                   48-92         205/55R15   A12
             Opel Corsa-C          43-92         185/55R15                                     A12 A14 A18
             Corsa-C               43-92         195/50R15   A01 K2b K42                       Op9 V15 S04
             e1*98/14*0148*..      43-92         205/50R15   A01 K1c K2b K41 K42 K56
             Opel Corsa-D          44-74         185/60R15   A11 M+S                           A14 A18 Flh
             S-D, S-D/Van          44-74         185/65R15   A31 R37                           S04
             e1*2001/116*          44-74         195/60R15   A12
             0379*00-29;
             e1*2007/46*
             0505*00-07;
             e50*2007/46*0055*..
             Opel Corsa-E          51-74         175/65R15   A33 R37                           A14 A18 Flh
             S-D, S-D/Van          51-85         185/60R15   A91                               S04
             e1*2001/116*          51-85         185/65R15   A91
             0379*30-..;           51-85         195/60R15   A12
             e1*2007/46*0505*08-.. 51-85         205/55R15   A12
                                   51-85         205/60R15   A12
             Opel Karl             54, 55        165/60R15   A91                               A14 A18 A58
             D-A                   54, 55        175/55R15   A12                               Flh KOV OK5
             e4*2007/46*0957*..    54, 55        175/60R15   A12                               V15 S03
                                   54, 55        185/55R15   A01 A12 K1c K2b K8c
                                   54, 55        195/50R15   A01 A12 K1c K2b K8c
                                   54, 55        205/50R15   A01 A12 K1c K2c K5b K8i




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                    Seite 4 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Meriva-A          51-92         185/60R15     A11 T84 T88                           A14 A18 V15
             X01Monocab             51-92         195/55R15     A12 T84 T85 T89                       S04
             e1*2001/116*0215*..    51-92         195/60R15     A12
                                    51-92         205/50R15     A01 A12 K2b K46 K56 T85 T86
                                    51-92         205/55R15     A01 A12 K2b K46 K56
                                    51-92         215/50R15     A01 A12 K2b K46 K56
                                    51-92         215/55R15     A01 A12 K2b K46 K56
             Opel Tigra-B           51,66,92      185/55R15     A31                                   A14 A18 B03
             X-C/Roadster           51,66,92      185/60R15     A12                                   S04
             e11*2001/116*0227*.    51,66,92      195/50R15     A12
                                    51,66,92      195/55R15     A12

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§ 22 51960




             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                    Seite 5 von 9

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 51960




             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                     Seite 6 von 9

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51960




             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                     Seite 7 von 9

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 51960




             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

             Op9    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit 92 kW.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                      Pneus Service S.r.l.

                                                                                                       Seite 8 von 9

             Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
             mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
             Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
             verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Stufenheck.

             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.
§ 22 51960




             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                       Seite 9 von 9

             V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Fließheck.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2018 in Lambsheim statt.
§ 22 51960




             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 24. Mai 2018




             Schmidt                                                                        00295935.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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