Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 50692 special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2 Nummer der Genehmigung: 50692 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: EB6560 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 50692 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 50692 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 16.04.2018 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0041-18-WIRD Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 50692 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 37 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. 10. Bemerkungen: § 22 50692 Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 50692 Erweiterung Nr.: -- Approval No. Extension No.: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): entfällt not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 08.05.2018 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 50692 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0041-18-WIRD zur Erteilung der ABE 50692 ANLAGE: 7 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : FIAT, GM Korea, GM Daewoo, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 410045566/C3 EB6560/C3 Ø56,6-F-Ø72 56,6 Kunststoff 660 2100 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM Korea, GM Daewoo Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 50692 CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 195/45R16 80 Aveo Variante SN./ Version 4..; ab e4*2001/116*0063*12; Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 195/40R16 80 11A; 21S Aveo Variante SH./ 195/45R16 80 11A; 21S Version 5..; ab e4*2001/116*0063*18; Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD zur Erteilung der ABE 50692 ANLAGE: 7 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 195/50R16 84 Nur Fiat Punto; e3*2007/46*0009*.., 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e3*2007/46*0010*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; FHD; FH0 Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 195/50R16 84 Nur Fiat Punto; 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; FHD; FH0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D-A § 22 50692 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : S-D/V; S-D; S-D/VAN Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : S-D; S-D/V; S-D/VAN 140 Nm für Typ : D-A Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/50R16 81 12I nur Adam Rocks; 185/55R16 83 124 10B; 11B; 11G; 11H; 51 - 85 195/50R16 84 124 51A; 71C; 71K; 721; 195/55R16 87 124 725; 73C; 74A; 74P; 205/45R16 83 12A 76U; 845; FHF 205/50R16 87 12A 205/55R16 91 12A 85 185/50R16 81 12I; 52J 185/55R16 83 124; 52J S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/50R16 81 12I Adam; nicht Adam 185/55R16 83 124 Rocks; 51 - 85 195/50R16 84 124 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 124 51A; 71C; 71K; 721; 205/45R16 83 12A 725; 73C; 74A; 74P; 205/50R16 87 12A 76U; 845; FHF 205/55R16 91 12A 85 185/50R16 81 12I; 52J 185/55R16 83 124; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD zur Erteilung der ABE 50692 ANLAGE: 7 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 185/55R16 83 124 Corsa-E; Corsa-E Van; 185/60R16 86 124 ab e1*2001/116*0379*30; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 845; FHF Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 185/55R16 83 124 Corsa-E; Corsa-E Van; 185/60R16 86 124 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 845; FHF Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 185/55R16 83 124 Corsa-E; Corsa-E Van; 185/60R16 86 124 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 845; FHF § 22 50692 Verkaufsbezeichnung: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 185/50R16 81 11A; 21P; 22H KARL ROCKS; VIVA 195/45R16 80 ROCKS; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P D-A e4*2007/46*0957*.. 55 185/50R16 81 11A; 245; 26P; 27H nicht Karl/Viva Rocks; 195/40R16 76 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 195/45R16 80 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD zur Erteilung der ABE 50692 ANLAGE: 7 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. § 22 50692 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD zur Erteilung der ABE 50692 ANLAGE: 7 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. § 22 50692 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 845) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258mm an der Vorderachse nicht zulässig. FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an der Vorderachse nicht zulässig. FHD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 257 mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig. FHF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 257 mm (Dicke 17mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0041-18-WIRD zur Erteilung der ABE 50692 ANLAGE: 7 Radtyp: EB6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: D-A Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*.. Handelsbez.: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 50692 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 300 30 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.