Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32
ANLAGE: 32 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 17.05.2022
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Fahrzeughersteller GM KOREA (ROK), MG, OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 Ø72,6 - Ø67,1 67,1 750 2150 07/09
38 671
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentriering: Ø72,6 - Ø67,1, Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/40R19 93 Stufenheck;
225/45R19 96 Frontantrieb;
235/40R19 96 10B; 11G; 11H; 11K;
245/35R19 93 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentriering: Ø72,6 - Ø67,1, Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 165 Nm
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32
ANLAGE: 32 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 17.05.2022
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Verkaufsbezeichnung: MG Marvel(R/X)-, MG RX7-, MGR-, MGX-Electric
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP21 e4*2018/858*00004*.. 65 - 105 235/45R19 95 247 Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentriering: Ø72,6 - Ø67,1, Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Stufenheck;
245/40R19 94Y Schrägheck;
255/35R19 96 24M Allradantrieb;
255/40R19 96 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 51J nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 24M nicht CROSS
COUNTRY;
245/40R19 94 24M Stufenheck;
255/35R19 92 24M Schrägheck;
255/40R19 96 24M Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R19 96 51J; 52J Nur Insignia OPC;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y Kombi; Allradantrieb;
245/40R19 94Y 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R19 96 24M 12A; 51A; 573; 71C;
255/40R19 96 24M 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 765
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32
ANLAGE: 32 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 17.05.2022
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Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 51J nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 24M nicht CROSS
COUNTRY;
245/40R19 94Y 24M Stufenheck;
255/35R19 96 24M Schrägheck;
255/40R19 96 24M Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 235/40R19 96 51J nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93Y 24M nicht CROSS
COUNTRY;
245/40R19 94Y 24M Kombi; Allradantrieb;
255/35R19 96 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
255/40R19 96 24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 765
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 235/40R19 92 51J nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 245/35R19 93 24M nicht CROSS
COUNTRY;
0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 245/40R19 94 24M Kombi; Frontantrieb;
255/35R19 92 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
255/40R19 96 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 765
0G-A e1*2007/46*0374*.. 120 - 184 235/40R19 96 Cross Country; Kombi;
245/35R19 93Y Allradantrieb;
245/40R19 94Y 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R19 98 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 96 721; 725; 729; 73C;
255/40R19 96 74A; 74P; 765
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentriering: Ø72,6 - Ø67,1, Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 245/40R19 51G Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 765
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32
ANLAGE: 32 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 17.05.2022
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N32
ANLAGE: 32 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 17.05.2022
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.