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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 11 GM DAEWOO, GM KOREA                                         Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 02.05.2012
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Fahrzeughersteller                           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
TREZAKA38D5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625    2025      10/09
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TREZAKA38O5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 04/12
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TREZAKA38T5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 01/11
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TREZAKA38W5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 03/09
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TREZAKA38Y5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 06/09
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TREZAKA38566        PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 06/09
TREZASA38D5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 10/09
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TREZASA38O5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 04/12
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TREZASA38T5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 01/11
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TREZASA38W5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 06/09
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TREZASA38Y5         PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 06/09
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TREZASA38566        PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 01/12
TREZASA38566        PCD105 ET38                    ohne                     56,6                   625      2025 06/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJC2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm für Typ : KL1T
                                               125 Nm für Typ : CHIR; KL1J
Verkaufsbezeichnung:     AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1T         e4*2007/46*0270*..          70 - 85    195/55R16 87      12I; 5ET                  Schrägheck;
                                                    195/60R16 89      12A                       Frontantrieb;
                                                    205/50R16 87      124; 5ET                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/55R16 91      124                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 11 GM DAEWOO, GM KOREA                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
CHIR         e50*2007/46*0007*.. 80 - 104 205/60R16             12N; 51G                    Stufenheck;
KL1J         e4*2001/116*0140*..          215/55R16 93          12A                         Schrägheck;
                                          215/60R16             12A; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16 95          11A; 12A; 22P               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 11 GM DAEWOO, GM KOREA                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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